Definition Basisprozesse
Hierunter sind alle diejenigen Teilprozesse zu verstehen, welche grundlegende Arbeitsschritte in der Versorgung darstellen und anwendungsunabhängig sind, d.h. unabhängig von einem spezifischen Versorgungskontextes stattfinden.
In der Regel sind dies administrative Prozesse.
- Basisprozesse im KH-E: (Liste gilt lediglich im Entwurfsmodus zur Übersicht)
Basisprozess | Text | BPMN | ToDo (wer, was) | Nachgelagerte To Dos (nach Abstimmung Text, BPMN) |
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| Administrative Aufnahme ambulant |
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| VSDM |
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| QS BPMN bereits durch uns erfolgt
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| Ersatzverfahren (GKV) |
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| QS BPMN bereits durch uns erfolgt
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Online-Check In (PKV) |
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| QS BPMN:Mike Mätzler
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| ePA-Zugriff |
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| QS BPMN bereits durch uns erfolgt
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| Anamnese |
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| QS BPMN bereits durch uns erfolgt
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| KIM-Nachricht abrufen |
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| QS BPMN bereits durch uns erfolgt
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| KIM-Nachricht versenden |
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| QS BPMN bereits durch uns erfolgt
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| Aufruf eines Dokuments in ePA (Patient:in) | (muss neu formuliert) | (angepasst) | QS BPMN bereits durch uns erfolgt
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Interne Legende:
= Hier sehe ich Abstimmungsbedarf + die Textuale Beschreibung wird erstellt/bearbeitet.
= Der Text/das Diagramm ist fertig und kann- soweit relevant - übernommen werden.
Stellt sich ein/e Patient:in oder ein/e Bevollmächtigte:r (inkl. Pflegedienst) mit dessen/deren eGK ambulant bei einer medizinischen Leistungserbringerinstitution (LEI) wird der Versichertenstatus geprüft.
Mit dem Vorliegen und Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in ein eHealth-Kartenterminal (eHKT), werden zunächst die Stammdaten erfasst bzw. abgeglichen. Dies erfolgt über das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) zum Abgleich der Daten. Bei privat- versicherten Personen geschieht dies im Rahmen des Online Check-Ins. Liegt die eGK nicht vor, z.B. weil die Karte vergessen wurde oder weil es sich um eine telemedizinische Konsultation handelt, wird ein (elektronisches) Ersatzverfahren angewandt.
Ist der Patient / die Patientin in der Praxis bereits bekannt, kann die Patientenkartei geöffnet werden. Bei Erstkontakt erfolgt eine Neuaufnahme und Anlage. Im Anschluss wird der ePA-Zugriff geprüft.
Bei gesetzlich Versicherten mit eGK wird die eGK auf Inhalte geprüft (wie z.B. eGK-eMP oder Notfalldatensatz (NFDS)) und diese gegebenenfalls ins Primärsystem übernommen. Im Anschluss wird der/die Patient:in ins Wartezimmer aufgenommen (sofern ein Termin vorhanden ist oder es sich um eine Akutvorstellung handelt), es wird ein Termin vereinbart oder ein anderes Anliegen geklärt.
Beteiligte Systeme: Praxisverwaltungssysteme, Fachanwendung VSDM / äquivalente PKV-Dienste, ePA-Fachdienst
//Vorschlag: (Formulierung)
Wenn sich ein Patient oder eine bevollmächtigte Person mit seiner oder ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ambulant bei einer medizinischen Leistungserbringerinstitution (LEI), wie beispielsweise einer Arztpraxis oder einer Physiotherapiepraxis, vorstellt, ist der erste Schritt die Überprüfung des Versichertenstatus. Die Überprüfung des Versichertenstatus beginnt in der Regel mit dem Vorliegen und dem Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in ein eHealth-Kartenterminal (eHKT). Durch diesen Vorgang werden die auf der eGK gespeicherten Stammdaten des Patienten elektronisch erfasst bzw. mit den bereits in der LEI vorhandenen Daten abgeglichen. Dieser Abgleich erfolgt über das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), ein System, das es den Leistungserbringern ermöglicht, die Gültigkeit der Versichertenangaben und den aktuellen Versicherungsstatus des Patienten bei der Krankenkasse zu überprüfen.
Bei privatversicherten Personen gestaltet sich der Prozess leicht abweichend. Hier erfolgt der Datenabgleich häufig im Rahmen eines sogenannten Online Check-Ins. Dabei werden die relevanten Informationen über eine sichere Verbindung direkt mit dem privaten Krankenversicherer ausgetauscht.
Sollte die eGK nicht vorliegen – beispielsweise, weil der Patient die Karte vergessen hat oder weil es sich um eine telemedizinische Konsultation handelt – greift die LEI auf ein (elektronisches) Ersatzverfahren zurück.
Ist der Patient oder die Patientin in der Praxis bereits bekannt und existiert bereits eine Patientenakte, kann diese in der Regel unmittelbar nach dem Versichertenstatusabgleich geöffnet werden. Dies beschleunigt den weiteren Ablauf und ermöglicht dem medizinischen Personal, sich schnell einen Überblick über die Krankengeschichte des Patienten zu verschaffen.
Ein wesentlicher Schritt ist die Prüfung des Zugriffs auf die elektronische Patientenakte (ePA) des Patienten/der Patientin. Dies dient der Aktualisierung der Daten und der Gewährleistung eines sicheren Datenaustauschs mit anderen Leistungserbringer:innen. Für gesetzlich Versicherte mit elektronischer Gesundheitskarte (eGK) erfolgt eine detaillierte Prüfung der eGK auf relevante Inhalte. Hierbei wird insbesondere auf das Vorhandensein eines elektronischen Medikationsplans (eGK-eMP) oder eines Notfalldatensatzes (NFDS) geachtet. Enthält die eGK solche Informationen, werden diese nach Zustimmung des Patienten/der Patientin in das Primärsystem der Praxis übernommen, um sie für die Behandlung bereitzustellen. Dies kann wichtige Hinweise auf bestehende Vorerkrankungen, Allergien oder Medikationen liefern und so die Behandlungsqualität verbessern.
Bei einem Erstkontakt, wenn der/die Patient:in zum ersten Mal in der LEI behandelt wird, erfolgt eine Neuaufnahme und Anlage einer Patientenkartei im jeweiligen Primärsystem (PS).
Beteiligte Systeme: Praxisverwaltungssysteme, Fachanwendung VSDM / äquivalente PKV-Dienste, ePA-Fachdienst, KIM Client Modul
Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen
Legende
- Blau: Start u. Ende des Sub-/Teilprozess
//wird überarbeitet
Im Rahmen der Aufnahme müssen die Stammdaten des/der gesetzlich Versicherten übermittelt bzw. überprüft werden (Versichertenstammdatenmanagement, VSDM). Hierzu wird die eGK ins E-Health-Terminal eingesteckt.
Gibt es Probleme mit der Hardware, wird eine Fehlermeldung erzeugt ("Konnektor oder Kartenterminal defekt" oder "Karte defekt"). Es muss ein Ersatzverfahren angewandt werden und die Versichertenstammdaten müssen manuell erfasst bzw. abgeglichen werden.
Sind eGK und Terminal intakt, wird automatisch die Verbindung zum VSDM-Fachdienst aufgebaut und ein Abgleich der Daten versucht. Ist der Abgleich nicht erfolgreich, werden eine Fehlermeldung erzeugt ("Aktualisierung technisch nicht möglich") und ein entsprechender Prüfungsnachweis auf der eGK und im PS gespeichert. Die auf der eGK vorhandenen (nicht aktualisierten) Daten werden ins PS übernommen. Ist der Abgleich erfolgreich, wird die eGK auf Gültigkeit geprüft.
Ist diese nicht mehr gültig, wird eine Fehlermeldung erzeugt "Karte gesperrt/ungültig" und kein Prüfungsnachweis erzeugt. Die Behandlung wird zur vorbehaltlichen Privatliquidation markiert und die Versichertenstammdaten müssen manuell im PS erfasst werden. Ist die eGK gültig, wird geprüft, ob neue oder geänderte Daten vorliegen.
Ist dies nicht der Fall, werden eine entsprechende Meldung erzeugt ("Keine Aktualisierung erforderlich") und ein entsprechender Prüfungsnachweis auf der eGK und im PS gespeichert. Die auf der eGK vorhandenen (nicht aktualisierten) Daten werden ins PS übernommen. Liegen neue oder geänderte Daten vor, werden diese auf der eGK aktualisiert, eine entsprechende Meldung erzeugt ("Aktualisierung durchgeführt") und ein entsprechender Prüfungsnachweis auf der eGK und im PS gespeichert. Die aktualisierten Daten werden ins Primärsystem übernommen.
Zum Schluss kann die eGK aus dem Kartenterminal entnommen werden.
Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, Fachanwendung VSDM
//Vorschlag (Formulierung):
Bei der Aufnahme eines gesetzlich Versicherten ist es erforderlich, dessen Stammdaten zu erfassen oder, falls bereits vorhanden, zu überprüfen. Dieser Prozess, der als Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) bezeichnet wird, dient der Sicherstellung der korrekten Abrechnung und Dokumentation der erbrachten Leistungen. Der Standardvorgang sieht vor, dass die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Patienten in ein eHealth-Kartenterminal (eHKT) eingeführt wird. Dieses Terminal stellt die Verbindung zu den notwendigen VSDM - Fachdienst her. Funktionieren sowohl die eGK als auch das eHKT einwandfrei, wird automatisch eine sichere Verbindung zum VSDM-Fachdienst aufgebaut. Sollte dieser Abgleich der auf der eGK gespeicherten Daten mit denen im VSDM hinterlegten Daten, aus technischen Gründen fehlschlagen, wird ebenfalls eine Fehlermeldung generiert, beispielsweise "Aktualisierung technisch nicht möglich". In diesem Fall wird ein entsprechender Prüfungsnachweis sowohl auf der eGK als auch im Primärsystem (PS), dem Verwaltungssystem der Gesundheitseinrichtung, gespeichert. Dieser Prüfungsnachweis dokumentiert, dass der Abgleichversuch fehlgeschlagen ist.
- Unabhängig vom Fehlschlagen des Abgleichs werden die auf der eGK vorhandenen, möglicherweise nicht aktualisierten Daten dennoch ins PS übernommen. Dies ermöglicht es, zumindest auf die Basisdaten des Patienten zuzugreifen. Gelingt der Abgleich der Daten erfolgreich, wird im nächsten Schritt die Gültigkeit der eGK überprüft. Dies ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die Karte nicht gesperrt oder abgelaufen ist.
- Ist die eGK nicht mehr gültig, wird eine Fehlermeldung erzeugt, die beispielsweise lautet "Karte gesperrt/ungültig". In diesem Fall wird kein Prüfnachweis erzeugt und der/die Patientin muss ein (elektronisches) Ersatzverfahren anwenden.
- Auch bei Problemen mit der Hardware, beispielsweise einem Defekt des Konnektors oder des Kartenterminals selbst, wird umgehend eine entsprechende Fehlermeldung generiert. Typische Meldungen in diesem Fall sind beispielsweise "Konnektor oder Kartenterminal defekt" oder "Karte defekt". In einem solchen Fall ist der reguläre VSDM-Prozess nicht durchführbar. Stattdessen muss auf auch auf das (elektronische) Ersatzverfahren zurückgegriffen werden.
Der Teilprozess ist mit dem Entnehmen der eGK abgeschlossen.
Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, Fachanwendung VSDM
Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen
Legende
- blau: Start u. Ende des Sub-/Teilprozess
- orange: Zwischenereignis
//Text ausformulieren
//vorab Prozess besprechen
//Vorschlag (Formulierung):
Im Falle einer vergessenen, verlorenen oder defekten elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist die Beantragung eines elektronischen Ersatzbescheinigungs-Verfahrens (eEB) in der Regel mittels Service-App der gesetzlichen Krankenkasse unkompliziert möglich. Zunächst muss die entsprechende Funktion innerhalb der App aufgerufen werden. Dies löst ein Scan-Verfahren aus, bei dem der in der Arztpraxis ausgelegte QR-Code mit dem Smartphone oder Tablet erfasst wird. Dieser QR-Code enthält die notwendigen Informationen zur Identifizierung der Praxis. Nach dem erfolgreichen Scannen des QR-Codes wird die Anfrage zur Ausstellung der eEB an die zuständige Krankenkasse übermittelt. Die angeforderte eEB wird nach Eingang der Nachricht automatisch generiert und im Rahmen der sicheren Nachrichtenvermittlung via KIM an den behandelnden Leistungserbringer bzw. die Arztpraxis übermittelt. In der Praxis wird der Versichertennachweis anschließend entsprechend der jeweiligen Patientenkartei im Praxisverwaltungssystem (PVS) zugeordnet und gespeichert. Dies gewährleistet eine lückenlose Dokumentation der Behandlung und der Versicherteneigenschaft.
-Papierbasiertes Verfahren-
Sollte die Service-App der Krankenkasse einmal nicht genutzt werden können oder aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, existiert ein papierbasiertes Ersatzverfahren, um die notwendigen Informationen zu erhalten. Dieser alternative Prozess wird in Gang gesetzt, indem der/die Versicherte selbst oder, mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherten, das Praxispersonal einen Antrag entweder postalisch oder telefonisch bei der Krankenkasse einreicht. Nach Eingang des Antrags bei der Krankenkasse wird dieser geprüft und, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, eine Ersatzbescheinigung erstellt. Diese Ersatzbescheinigung, die alle relevanten Informationen wie Versicherungsstatus und ggf. weitere spezifische Angaben enthält, wird dann entweder postalisch direkt an den Patienten geschickt oder, alternativ, an den behandelnden Leistungserbringer (z.B. Arztpraxis oder Krankenhaus). Sobald die Ersatzbescheinigung beim Patienten oder Leistungserbringer eingegangen ist, wird sie eingescannt. Dieser Schritt ist entscheidend, um die Papierform in ein digitales Format zu überführen. Das digitale Dokument wird anschließend der Patientenkartei im Praxisverwaltungssystem (PVS) zugeordnet und dort sicher gespeichert.
Beteiligte Systeme: Praxisverwaltungssysteme, Service-App der Krankenkassen, KIM Client Modul
Damit eine medizinische Leistungserbringerinstitution (LEI) auf die ePA eines/einer Patient:in zugreifen und für diese/n eRezepte erstellen kann, muss einmalig pro LEI die Krankenversichertennummer (KVNR) übermittelt werden. Dies kann digital mittels Online Check-In passieren (wobei auch andere Übermittlungswege möglich sind). Dabei stellt die LEI entweder vor Ort oder vorab (z.B. digital auf der Website) einen QR-Code mit der KIM-Adresse der LEI zur Verfügung, welche der/die Patient:in mit seiner/ihrer ePA-App abscannt. Im nächsten Schritt muss der/die Patient:in einer Datenübermittlung zustimmen, woraufhin die KVNR und weitere Stammdaten von der Versicherung per KIM an die LEI übermittelt werden. Diese Daten können dann in das Primärsystem übernommen werden.
(Anmerkung: Aktuell befindet sich der Online Check-In für Krankenhäuser noch in der Entwicklung, ist aber der anvisierte Umsetzungsweg für die Übermittlung der KVNR. Bei Bedarf wird die Prozessmodellierung an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.)
Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, PKV-Dienste, KIM Client-Modul
//Vorschlag (Formulierung):
Die Validierung des Versicherungsstatus und die Aktualisierung der Stammdaten eines privat-versicherten Patienten erfolgt durch dem Verfahren des Online Check-Ins.
Im Detail stellt die Leistungserbringereinrichtung (LEI), beispielsweise eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus, entweder direkt vor Ort oder im Vorfeld (beispielsweise digital über die Praxis-Website oder per E-Mail) einen eindeutigen QR-Code zur Verfügung. Dieser QR-Code enthält die KIM-Adresse (Kommunikation im Medizinwesen) der LEI, die für die sichere und verschlüsselte Datenübertragung notwendig ist. Der Patient bzw. die Patientin scannt diesen QR-Code mit seiner bzw. ihrer Krankenkassen-App ein. Nach dem erfolgreichen Scannen des QR-Codes und der Identifizierung der LEI innerhalb der App, folgt der Schritt der Zustimmung zur Datenübermittlung. Der Patient bzw. die Patientin muss aktiv bestätigen, dass seine/ ihre Krankenversichertennummer (KVNR) und weitere relevante Stammdaten von der privaten Krankenversicherung (PKV) sicher und datenschutzkonform an die LEI übermittelt werden dürfen.
Die Daten werden per KIM-Dienst vermittelt und (ggf. automatisiert) in das Primärsystem übernommen werden.
(Anmerkung: Aktuell befindet sich der Online Check-In für Krankenhäuser noch in der Entwicklung, ist aber der anvisierte Umsetzungsweg für die Übermittlung der KVNR. Bei Bedarf wird die Prozessmodellierung an aktuelle Entwicklungen angepasst werden.) (Prüfen -aktueller Stand?)
Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, PKV-Dienste, KIM Client-Modul
/7Text wurde überarbeitet
In verschiedenen Kontexten benötigen medizinische LE(I) Zugriff auf die ePA eines/r Patient:in.
Hierfür muss zunächst geklärt werden, ob überhaupt eine ePA vorliegt, oder ob ein opt-out erfolgt ist. Liegt gar keine ePA vor, empfiehlt es sich einen entsprechenden Vermerk in der Patienten- oder Stammkundenkartei zu notieren.
Liegt eine ePA vor, wird die eGK des Versicherten in das e-Health-Terminal gesteckt und geprüft, ob der Zugriff technisch möglich ist. es wird folgend geprüft werden, ob eine Zugriffsberechtigung für die medizinische LEI vorliegt.
(Anmerkung: Wurde in der ärztlichen Praxis initial der Behandlungskontext durch Stecken der eGK eröffnet, hat die ärztliche LEI (sofern kein Patient:innenwiderspruch vorliegt) automatisch 90 Tage Zugriffsrecht.)
Ist dies nicht der Fall, gibt das PS eine entsprechende Meldung aus. In diesem Falle muss mit dem/der Patient:in (oder dem/der Bevollmächtigten) geklärt werden, ob eine Zugriffsberechtigung erteilt werden möchte. Ist dies nicht der Fall, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Vermerk in der Patienten- oder Stammkundenkartei zu notieren. In allen diesen Fällen ist der weitere Versorgungsprozess auch ohne ePA durchführbar, was im Rahmen der Ist-Szenarien abgebildet wird.
Ist eine ePA vorhanden, der Zugriff technisch möglich und eine Zugriffsberechtigung liegt bereits vor oder wird ad hoc von dem/der Patient:in (oder dem/der Bevollmächtigten) über seine/ihre ePA-App eingerichtet, kann der Versorgungsprozess im Weiteren unter Nutzung der ePA stattfinden.
Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, Apothekenverwaltungssysteme, ePA-Fachdienst
//Vorschlag: (Formulierung)
In verschiedenen Kontexten benötigen medizinische LE(I) Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) eines/r Patient:in.
Zunächst muss grundsätzlich festgestellt werden, ob für den Patienten überhaupt eine ePA existiert. Alternativ könnte der Patient von seinem Recht auf Opt-out Gebrauch gemacht und die Anlage einer ePA explizit abgelehnt haben. Liegt keine ePA vor, ist es ratsam, dies in der Patienten- oder Stammkundenkartei zu dokumentieren. Dieser Vermerk dient als wichtige Information für nachfolgende Behandlungen und vermeidet unnötige Versuche, auf eine nicht existierende Akte zuzugreifen.
Mit dem Vorhandensein der ePA wird die elektronische Gesundheitskarte (eGK) des Versicherten in das eHealth-Kartenterminal (eHKT) gesteckt. Hierdurch wird zunächst überprüft, ob ein technischer Zugriff auf die ePA grundsätzlich möglich ist. Nach erfolgreicher technischer Prüfung folgt die Überprüfung der Zugriffsberechtigung für die medizinische LEI, also die Institution oder Person, die auf die ePA zugreifen möchte. Das System validiert, ob die LEI autorisiert ist, die Daten des spezifischen Patienten einzusehen. (Eine wichtige Anmerkung hierzu: Wenn in der Arztpraxis der Behandlungskontext initial durch das Einstecken der eGK eröffnet wurde, erhält die ärztliche LEI – vorausgesetzt, es liegt kein Widerspruch des Patienten vor – automatisch für 90 Tage ein Zugriffsrecht auf die ePA. Dies soll den unmittelbaren Behandlungsbedarf decken und einen schnellen Informationsaustausch ermöglichen.)
Sollte die Überprüfung ergeben, dass keine gültige Zugriffsberechtigung vorliegt, wird das PS eine entsprechende Meldung ausgeben. In diesem Fall ist es notwendig, mit dem Patienten oder der Patientin, beziehungsweise mit dem oder der Bevollmächtigten, zu klären, ob eine Zugriffsberechtigung erteilt werden soll. Diese kann durch den Patienten selbst in der ePA adhoc erteilt werden. Wird die Erteilung einer Zugriffsberechtigung verweigert, sollte auch dies in der Patienten- oder Stammkundenkartei vermerkt werden.
Unabhängig davon, ob ein Zugriff auf die ePA möglich ist oder nicht, ist die Fortsetzung des Versorgungsprozesses gewährleistet. Die Behandlung kann auch ohne Einsicht in jedem Fall erfolgen. (Eine Einsicht in diese Versorgungsprozesse wird über das Ist-Szenario gegeben.)
//Vorschlag: (Formulierung)
Im Rahmen einer umfassenden medizinischen Behandlung ist die Anamnese, durchgeführt von der/dem jeweiligen Leistungserbringer:in, ein essenzieller Bestandteil. Diese systematische Erhebung von Informationen bildet eine Grundlage für eine fundierte Diagnose und die Entwicklung eines individuellen Therapieplans.
Der Anamnese-Prozess unterscheidet sich jedoch signifikant, je nach der medizinischen Dringlichkeit des Falles. Bei der Einschätzung der Dringlichkeit wird zwischen der Notfallversorgung und einem regulären Arzt-Patienten-Gespräch unterschieden. In der Notfallversorgung liegt der Fokus auf der schnellen Erfassung lebensbedrohlicher Zustände und der unmittelbaren Einleitung lebensrettender Maßnahmen.
Im Gegensatz dazu zielt ein reguläres Arzt-Patienten-Gespräch darauf ab, ein umfassendes Bild des Gesundheitszustands des Patienten zu erhalten. Ziel ist es, alle für die Versorgung relevanten Informationen zu erheben, wobei vorhandene medizinische Dokumente wie Vorbefunde, Arztbriefe und Laborergebnisse berücksichtigt werden. Dies ermöglicht ein ganzheitliches Verständnis der Krankengeschichte und potenzieller Risikofaktoren. Die Abfrage im Rahmen der Anamnese kann ein breites Spektrum an Kategorien abdecken, um ein vollständiges Bild des Patienten zu erhalten. Zu den typischen Bereichen gehören:
*Erhebung der Leitsymptome
*Erfragung der Vorgeschichte
*Anamnese der Medikation: Eine detaillierte Erfassung aller eingenommenen Medikamente, einschließlich Dosierung, Einnahmezeitpunkt und Grund der Einnahme (Link zum eMP)
*Vegetative Anamnese
*Fachspezifische Anamnese: Je nach Fachrichtung (z.B. Kardiologie, Neurologie) werden gezielte Fragen gestellt, die auf das jeweilige Organsystem oder Krankheitsbild zugeschnitten sind
*Genussmittel- und Suchtanamnese
*Familien- und Sozialanamnese
Die detaillierte Dokumentation der relevanten Patientendaten erfolgt direkt im Primärsystem. Um jedoch ein umfassenderes und vollständigeres Bild des Patienten zu erhalten, können ergänzend zum PS auch Inhalte aus der elektronischen Patientenakte (ePA) herangezogen werden. Die ePA bietet zusätzliche Informationen, beispielsweise frühere Diagnosen, Medikationspläne oder Allergiehinweise. Darüber hinaus können auch die Medizinischen Informationsobjekte (MIOs), die standardisierte und strukturierte Datensätze zu spezifischen medizinischen Themenbereichen wie der Medikation, Labor, Bildbefunden oder einem Krankenhausaufenthalt darstellen, die Informationsbeschaffung unterstützen und somit die Qualität der Versorgung verbessern.
Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, Apothekenverwaltungssysteme, ePA-Fachdienst
Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen
Legende
- blau: Start u. Ende des Sub-/Teilprozess
//Vorschlag: (Formulierung)
Sobald eine KIM-Nachricht eingegangen ist, erfolgt eine automatische Prüfung des Nachrichteneingangs des KIM Client-Moduls auf ungelesene, also neue Nachrichten. Ist eine solche Nachricht vorhanden, wird diese entsprechend ausgewählt und für das Lesen entschlüsselt. Die Entschlüsselung ist ein Schritt, der sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf die sensiblen medizinischen Daten erhalten. Nach der erfolgreichen Entschlüsselung können die wichtigen Inhalte der Nachricht, wie beispielsweise Arztbriefe, Befunde und weitere behandlungsrelevante Informationen eingesehen werden.
Ein wesentlicher Schritt im weiteren Prozess ist die Zuordnung der Nachricht zu dem entsprechenden Patienten. Mit der Zuordnung der Nachricht erfolgt auch die technisch unterstützte Zuordnung des Anhangs in die Patientenkartei im Primärsystem.
Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, KIM Client-Modul, KIM-Fachdienst
//Vorschlag: (Formulierung)
Die Erstellung und der Versand von KIM-Nachrichten erfolgen im KIM-Client-Modul. Innerhalb dieser Modulumgebung wird der gesamte Prozess der Nachrichtenverarbeitung abgewickelt. Konkret bedeutet dies, dass eine neue Nachricht zunächst verfasst und verschlüsselt wird. Ein wesentlicher Bestandteil von KIM-Nachrichten ist die Möglichkeit, Anhänge beizufügen. Hierbei können verschiedene Dateiformate unterstützt werden, wodurch der Austausch von Dokumenten wie Arztbriefen, Befunden und weiteren behandlungsrelevanten Informationen ermöglicht wird. Die maximal zulässige Dateigröße des Anhangs ist jedoch nicht unbegrenzt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein entscheidender Faktor ist die jeweils verwendete KIM-Version sowohl des Senders als auch des Empfängers der Nachricht. Ältere KIM-Versionen können beispielsweise Beschränkungen hinsichtlich der maximalen Dateigröße aufweisen, während neuere Versionen möglicherweise größere Anhänge erlauben. In bestimmten Fällen ist es zudem erforderlich, die KIM-Nachricht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versehen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sensible Dokumente, wie beispielsweise elektronische Arztbriefe (eArztbriefe), im Anhang versendet werden. Die QES dient in diesem Zusammenhang als rechtsgültiger Nachweis der Authentizität und Integrität des Dokuments. Die Verwendung einer QES bei eArztbriefen ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz der Patientendaten und der Gewährleistung der Rechtssicherheit im elektronischen Datenaustausch zwischen medizinischen Leistungserbringern. Der KIM-Client unterstützt in der Regel die Integration von QES-Diensten, so dass der Anwender die Signatur einfach hinzufügen kann.
Beteiligte Systeme: Krankenhausinformationssysteme, Praxisverwaltungssysteme, KIM Client-Modul, KIM-Fachdienst
//Vorschlag: (Formulierung)
Beteiligte Systeme: Frondend Versicherte, elektronische Patientenakte (ePA)
Prozessdarstellung in BPMN
Verlinkung zu Grund- und Basisprozessen
- keine
Legende
- blau: Start u. Ende des Sub-/Teilprozess