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Der KBV-Vorstand legt die technische FHIR®-Spezifikation für ein MIO fest. Die Festlegung ist damit normativ und wird auf mio.kbv.de veröffentlicht. Dies ist ein formaler Schritt, welcher in de Verantwortung der KBV liegt.

Zusätzlich werden durch die KBV der Eintrag des festgelegten MIOs im Verzeichnis für IT-Standards im deutschen Gesundheitswesen, kurz vesta (https://www.vesta-gematik.de/) sowie die Bekanntmachung zur Festlegung des MIO im Deutschen Ärzteblatt angestoßen.