| Nr | Frage | Antwort | Adressat |
|---|---|---|---|
| 1 | Gibt es eine Pflicht zur Zertifizierung der IT-Dienstleister? | IT-Dienstleister sind nicht verpflichtet sich von der KBV zertifizieren zu lassen. Praxen sind nicht verpflichtet (zertifizierte) IT-Dienstleister zu beauftragen. Nur die KBV ist verpflichtet die Personen-Zertifizierungen nach § 75b Abs. 5 SGB V für IT-Dienstleister anzubieten. | Praxis / IT-Dienstleister |
| 2 | Gibt es Informationen zu den Prüfungsinhalten bezüglich der Zertifizierung nach § 75 b Abs 5 SGB V bzw. gibt es Vorbereitungskurse o.Ä.? | Die Prüfungsinhalte basieren auf: • der IT-Security-Richtlinie nach § 75b SGB V • den Inhalten der Voraussetzungen nach Abschnitt 2.6.1 (CISSP, T.I.S.P, IT-Grundschutz-Praktiker, IT-Grundschutz-Berater) Zu den anderen IT-Sicherheitsstandards nach Abschnitt 2.6.1 gibt es Schulungsunterlagen, Vorbereitungskurse und die Möglichkeit einer Zertifizierung. | IT-Dienstleister |
| 3 | Wie sind die Prüfungsmodalitäten? | Die Prüfung besteht aus 50 Multiple-Choice Fragen. Zum Bestehen der Prüfung müssen davon mindestens 66% innerhalb 2 Stunden richtig beantwortet werden. | IT-Dienstleister |
| 4 | Kreuzzertifizierung | Eine Kreuzzertifizierung kann auf Basis bestehender Zertifikate ausgesprochen werden, in diesem Fall ist keine Prüfung notwendig. Die für die Kreuzzertifizierung akzeptierten Zertifikate bzw. Zertifikatskombinationen sind vollständig und abschließend in der Richtlinie im Abs. 2.6.1 Richtlinie zur Zertifizierung nach § 75b Absatz 5 SGB V angegeben. Die für die Erteilung der Kreuzzertifizierung akzeptierten Zertifikate sind:
Andere Zertifikate / Zertifikatskombinationen werden für die Erteilung der Kreuzzertifizierung nicht akzeptiert. | IT-Dienstleister |
| 5 | Beantragung der Zertifizierung | Zur Beantragung der Zertifizierung ist der Antrag auf Zertifizierung auszufüllen und an die KBV zu senden. Bitte beachten Sie: die Gebührenschuld entsteht mit Eingang des Antrags bei der KBV unabhängig vom Ausgang der Voraussetzungsprüfung bzw. einer Einladung/Durchführung der Prüfung. | IT-Dienstleister |
| 6 | Prüfungsvoraussetzungen | Sowohl für die Teilnahme an der Prüfung als auch für Beantragung der Kreuzzertifizierung ist der Nachweis bestimmter Voraussetzungen zu erbringen. Die für die Teilnahme an Zertifizierung/Prüfung/Kreuzzertifizierung notwendigen Voraussetzungen sind in Abs. 2.5 der Richtlinie zur Zertifizierung nach § 75b Absatz 5 SGB V angegeben. Die nachzuweisenden Voraussetzungen sind entweder
Eine Einladung zur Prüfung bzw. die Erteilung einer Kreuzzertifizierung erfolgt erst nach Prüfung der für die Teilnahme notwendigen Voraussetzungen. Als Nachweise für Punkt 1. können entsprechende Kopien der Zeugnisse eingereicht werden. Die Nachweise für 2. sind vom jeweiligen Arbeitgeber zu beglaubigen. In Selbständigkeit erlangte Berufserfahrung kann durch eine Eigenerklärung beglaubigt werden. | IT-Dienstleister |
| 7 | Durchführung der Prüfung | Aufgrund der aktuellen pandemiebedingten Situation finden die Prüfungen temporär als Online-Prüfungen via Zoom statt. Sobald die Situation es wieder zulässt, finden die Prüfungen in den Räumlichkeiten der KBV in Berlin statt. Alle weiteren notwendigen Information zu Ablauf und Durchführung der Prüfung erhalten Sie mit der Einladung zu Prüfung. | |
| 8 | Ist eine Hardware-Firewall (UTM Firewall, etc.) nach der "Richtlinie nach § 75b SGB V über die Anforderungen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit" verpflichtend vorgeschrieben? | Unter Anlage 5 Nr. 4 i.V.m Anlage 1 Nr. 32 wird gefordert, die Praxis bzw. das Praxisnetz auf Netzebene zu schützen. Die KBV empfiehlt dies mittels einer korrekt installierten, konfigurierten und gewarteten Hardwarefirewall oder den Konnektor im Reihenbetrieb umzusetzen. | Praxis / IT-Dienstleister |
| 9 | Was habe ich hinsichtlich der Installation der TI-Komponenten als Praxisgemeinschaft zu beachten? | Der Einfachheit halber wird eine Praxisgemeinschaft mit zwei Ärzten betrachtet. Es arbeiten also zwei wirtschaftlich unabhängige Ärzte in einem Gebäude, die jeweils der KV gegenüber eigene Abrechnungen abgeben. Diese sollen an die Telematik-Infrastruktur angeschlossen werden. Diese beiden Ärzte haben jeweils eine eigene BSNR. Konnektoren:
Ein VPN-Zugangsdienst kann in Richtung TI verwendet werden. SMC-B / Praxisausweis:
Lesegeräte:
| Praxis / IT-Dienstleister |