Anwendung
Das MIO PKA soll aufgrund ihrer Charakteristik ständig fortgeschrieben werden, sodass alle behandlungsrelevanten Informationen zu einer Person jederzeit abrufbar sind. Konkret bedeutet dies, dass primär die aktuell relevanten Informationen zu einer behandelten Person gepflegt werden müssen, um eine realistische Einschätzung zum Gesundheitszustand zu gewährleisten.
Unterschieden werden drei mögliche Anwendungsszenarien:
- Inland - kein Notfall: Berechtigung der behandelnden Personen durch die versicherte Person vor Ort oder über das Frontend der versicherten Person.
- Inland - Notfall: Keine Einwilligung durch PatientIn im Notfall notwendig. Der Zugriff auf die Daten der Patientenkurzakte kann nur in Verbindung mit der eGK oder der sogenannten digitalen Identität erfolgen.
- Ausland - kein Notfall: Berechtigung für eine behandelnde Person im europäischen Ausland wird durch die versicherte Person erteilt. Ein Notfallszenario im EU-weiten Kontext ist nicht vorgesehen.
Innerhalb der ePKA ist der Zugriff auf die Notfalldaten und DPE zu unterscheiden. Für LeistungserbringerInnen gelten unverändert dieselben Zugriffsrechte auf Daten der ePKA, die bei einem Zugriff auf diese Daten auf der eGK gelten. Dies gilt sowohl für den Zugriff bei einem einwilligungsfähigen Versicherten als auch für den Zugriff im Rahmen eines Notfalls bzw. einem Versicherten, der nicht einwilligungsfähig ist. Für die versicherte Person gelten grundsätzlich ebenso die gleichen Zugriffsrechte wie bisher. Neu ist, dass Versicherte künftig auch berechtigt sind, Notfalldaten in der ePKA eigenständig zu lesen und zu löschen. Wie schon beim Notfalldatensatz der eGK umgesetzt, sollen Versicherte aus medizinischen Gründen auch den Notfalldatensatz der ePKA nur als Ganzes verbergen oder löschen dürfen.
Anwendergruppen
- Versicherte Personen
- Behandelnde Personen (ÄrztInnen/FachärztInnen) im ambulanten Sektor
- Behandelnde Personen (ÄrztInnen/FachärztInnen) im stationären Sektor
- ApothekerInnen
- PsychotherapeutInnen
- Pflegepersonal
- Öffentlicher Gesundheitsdienst
- Reha-Einrichtungen
- Leistungserbringer auf EU-Ebene bei grenzüberschreitendem Austausch
- Stand: Datum einfügen (Monat Jahr)