Nach § 371 Absatz 1 SGB V sind in informationstechnische Systeme der vertragsärztlichen Versorgung, die zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen von personenbezogenen Patientendaten eingesetzt werden, offene und standardisierte Schnittstellen zu integrieren. Diese Schnittstellen sollen eine systemneutrale Archivierung sowie die Übertragung von Patientendaten beim Systemwechsel ermöglichen. Die KBV ist zur Festlegung dieser Schnittstellen gesetzlich nach § 372 Absatz 1 SGB V verpflichtet. Zusätzlich ist die KBV gesetzlich verpflichtet, ein Zulassungsverfahren anzubieten, in dem die informationstechnischen Systeme die korrekte Umsetzung der Schnittstelle gegenüber der KBV nachweisen.

Sowohl für Systemwechsel als auch Archivierung wird eine einheitliche, dateibasierte Schnittstelle auf FHIR®-Basis (Fast Healthcare Interoperability Resources) im XML-Format spezifiziert. Mit FHIR® kommt eine zukunftsorientierte Technologie zum Einsatz, mit der die Interoperabilität zwischen den Praxisverwaltungssystemen ermöglicht wird.


Neue Version 1.2.0

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die notwendigen Dokumente als auch die zugehörigen KBV-Profile der neuen Version 1.2.0 der Archiv- und Wechselschnittstelle für die Benehmensherstellung zur Verfügung. Im Rahmen des Benehmensherstellungsprozesses ist eine Prüfung und Kommentierung der Dokumente und KBV-Profile möglich. Die Kommentare können direkt mit dem Button "Kommentierung" auf der entsprechenden Seite erfolgen. Dokumente und Anhänge können Sie zusätzlich per Email an ITA@kbv.de senden. Die Version 1.2.0 ersetzt alle vorherigen Versionen.


Wesentliche Änderungen zur Vorversion:

  1. Umstellung der Ressourcen von FHIR®-STU3 auf FHIR®-R4
  2. Definition einer Basisvariante
  3. Bugfix