Das vorliegende Dokument legt die Schnittstellen nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V fest. Vertragsärzte können mittels dieser Schnittstelle, die Verordnungssoftware wechseln, ohne dabei die bislang gespeicherten patientenbezogenen Verordnungsdaten zu verlieren. Des Weiteren wird die Kommunikation zwischen einem PVS und einer Verordnungssoftware für alle nach § 371 Absatz 1 Nummer 2 SGB V von der KBV zugelassenen Systeme festgesetzt. Folglich wird für den Vertragsarzt ein einfacher Wechsel der Verordnungssoftware ermöglicht.

Neue Version

Auf den folgenden Seiten stellen wir Ihnen die notwendigen Dokumente als auch die zugehörigen KBV-Profile der neuen Version 2.1.0 der Verordnungssoftware-Schnittstelle für die Kommentierung zur Verfügung. Im Rahmen des Kommentierungsprozesses ist eine Prüfung und Kommentierung der Dokumente und KBV-Profile möglich. Die Kommentare können direkt mit dem Button „Kommentierung“ auf der entsprechenden Seite erfolgen. Dokumente und Anhänge können Sie zusätzlich per E-Mail an ITA@kbv.de senden.

Die Dokumente und Zips sind auch weiterhin unter https://update.kbv.de/ita-update/Ankuendigung/Verordnungssoftware-Schnittstelle-2.1.0/ einsehbar.


Kommentierung 1

Wesentliche Änderungen zur Vorversion:

  1. Umstellung der Ressourcen von FHIR-STU3 auf FHIR-R4
  2. Anpassungen an das eRezept in der Version 1.1.0 und Nutzung der Profile als Vorlage für die VoS-Profile
  3. Integration der deutschen Basisprofile von HL7 in der Version 1.3.2 (zur Verbesserung der Interoperabilität)
  4. Integration der KBV-Basis-Profile in der Version 1.3.0 (zur Verbesserung der Interoperabilität)

Kommentierung 2

Wesentliche Änderungen zur Kommentierung 1:

  1. Anpassung der Profile auf Grundlage der eingegangenen Kommentare
  2. Anpassung der Angabe der Gesamtmenge der Packung bzw. der Rezeptur, analog zum eRezept
  3. Fehlerkorrekturen