Allgemeine Informationen

Die Erstellung einer „Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung“ wird in § 75b SGB V von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gefordert. Ebenfalls in § 75b Absatz 5 SGB V wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung verpflichtet Vorgaben für eine Zertifizierung von IT-Dienstleistern zu erstellen, und diese auf deren Antrag zu zertifizieren, wenn diese über die notwendige Eignung verfügen, um die an der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer bei der Umsetzung der Richtlinie sowie deren Anpassungen zu unterstützen. 

Diese Plattform unterstützt das  gesetzlich geforderte Vorgehen der Benehmensherstellung nach § 75b SGB V und bietet ergänzende Informationen zu der IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75b SGB V.

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