Die Arztnummer (umgangssprachlich auch Lebenslange Arztnummer "LANR" genannt) wird an jede im vertragsärztlichen Bereich oder in einem zugelassenen Krankenhaus ärztlich tätige Person vergeben. Die Vergabe und Verwendung der Arztnummer bestimmt sich nach dieser Richtlinie, den Bestimmungen des Bundesmantelvertrages-Ärzte sowie der Vereinbarung gemäß § 293 Absätze 4 und 7 SGB V über eine zentrale Arztnummernvergabe (Vereinbarung ANRV) nach https://www.kbv.de/media/sp/Arztnummern_Richtlinie.pdf. Im vertragsärztlichen Bereich erfolgt die Vergabe durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, im Krankenhausbereich durch das Krankenhaus-Arztverzeichnis nach § 293 Abs. 7 SGB V. Die Arztnummer setzt sich aus insgesamt neun Ziffern zusammen:
1. einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern1-6);
2. einer Prüfziffer (Ziffer 7);
3. einem zweistelligen Arztgruppenschlüssel, der den Versorgungsbereich sowie die Facharztgruppe differenziert nach Schwerpunkten angibt (Ziffern 8-9) gemäß Anlage 2 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7 SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern).

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Behandelnde Person erfassen (Behandelnde Person)0...*O
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Glossar

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CodesystemCodesystem
LANRLifelong physician number2.16.840.1.113883.18.108

FHIR®-Mapping: KBV_PR_Base_Practitioner.identifier:ANR

Wert: Identifier





Kommentierungen

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