Ziel dieser Seite ist eine möglichst genaue Darstellung aller Anwendergruppen, die im Laufe des Lebenszyklus einer Instanz (Ausprägung) des MIO mit dem MIO-Dokument arbeiten (lesen und schreiben).
Anwendung (neu | in Anlehnung an Laborbefund)
Einer versicherten Person wird das MIO Bildbefund in der elektronischen Patientenakte (ePA) zur Verfügung gestellt, indem eine behandelnde Person das MIO aus ihrem Primärsystem (z. B. Radiologieinformationssystem, Praxisverwaltungssystem, Krankenhausinformationssystem) in die ePA übermittelt. Dabei wird zu jeder Untersuchung/Kombinantionsuntersuchung ein zugehöriges MIO Bildbefund in der ePA hinterlegt.
Das MIO Bildbefund bietet als technische Spezifikation die Möglichkeit, die Inhalte eines Bildbefundes interoperabel in der ePA bereitzustellen. Die für die behandelnden Personen relevanten Informationen aus dem MIO werden im Primärsystem lesbar gemacht, sofern der Lesezugriff durch die versicherte Person erteilt wurde. Diese Daten können als Sekundärdokumentation im Rahmen einer Behandlung genutzt werden oder in die Primärdokumentation der behandelnden Person übernommen werden. Es ist vorgesehen, dieses MIO regelmäßig fortzuschreiben, um aktuelle fachliche Weiterentwicklungen zeitnah zu berücksichtigen und Weiterentwicklung der Bildgebung einzuarbeiten.
?TODO: Wer stellt den Befund in die ePA? Möglicherweise in Anlehnung an die Diskussionsergebnisse aus dem ePA-Workshop der gematik?
- Organisation in der die Bildgebung stattgefunden hat (weil nur diese den Link auf die Bilder hat)
Die folgenden Kommunikationswege sind für das MIO Bildbefund künftig vorgesehen:
- Einstellen des MIO Bildbefund in die ePA
- Direkte Übermittlung des MIO Bildbefund an zuweisende/weiterbehandelnde Personen über die TI (z.B. KIM)
Anwendergruppen
Bildgebung ist in der Medizin in großem Umfang vertreten. Bildgebende Verfahren werden zur Diagnose von Krankheitsbildern, zur Verlaufsbeurteilung aber auch bei der Therapie von Erkrankungen eingesetzt. Aufgrund des fachübergreifenden Einsatzes dieser Methoden ist zu erwarten, dass auch die Erstellung eines elektronischen Bildbefundes fach- und sektorenübergreifend stattfinden findet.
Für die anschließende Nutzung des Bildbefundes wurden folgende Gruppen identifiziert:
- Patient:in (und Vertreter:innen)
- Mit- und Weiterbehandelnde Ärzt:innen
- Rehabilitationskliniken/Gesundheitseinrichtungen
- Weitere Gesundheitsberufe (Geburtshilfe, Physiotherapie, Psychotherapie, ambulante und häusliche Pflege)
Anwendungsszenarien
Ambulante Versorgung
- Kassenärztliche Leistung: Die behandelnde Person überweist eine Patient:in. Nach Abschluss des bildgebenden Verfahrens und der Befundung wird der elektronische Bildbefund an die anfordernde Person und ggf. an die Patient:in oder an mitbehandelnde Personen übermittelt.
- Privatärztliche Leistung: Die Patient:in stellt sich selbst zur Diagnostik vor. Nach Abschluss des bildgebenden Verfahrens und der Befundung wird der elektronische Bildbefund an die Patient:in und ggf. an weiterbehandelnde Personen übermittelt.
Stationäre Versorgung
Die behandelnde Person fordert ein bildgebendes Verfahren an. Die Anfertigung der Bilddaten und die Befundung findet innerhalb des Krankenhauses statt. Zur Entlassung werden die gewonnenen Informationen über den Entlassbrief mitgegeben bzw. übermittelt. Auf Wunsch können darüberhinaus auch separate elektronische Bildbefunde übermittelt werden, sodass die Befunde für die Weiterbehandlung zur Verfügung stehen.
Interaktionen mit MIO und ePA
Lesen: Behandelnde Person gewinnt Informationen zur Behandlung aus der ePA
Die behandelnde Person liest elektronische Bildbefunde aus der ePA, um
- die Ergebnisse einer Untersuchung zu erfahren.
- Voruntersuchungen einzusehen, um eine Verlaufsbeurteilung vornehmen zu können.
- festzustellen, ob weitere diagnostische Verfahren erforderlich sind (z.B. ergänzende MRT zur Abklärung eines unklaren Leberherdes).
Schreiben: Behandelnde Person stellt Bildbefund in die ePA ein
- Die behandelnde Person führt die Bildgebung und Befundung durch und stellt den Bildbefund in die ePA ein.
- Die weiterbehandelnde Person erhält den digitalen Bildbefund (MIO) auf dezentralem Weg (z.B. KIM) und lädt diesen auf Wunsch seiner Patient:in in die ePA hoch.
Update: Behandelnde Person aktualisiert einen Bildbefund in der ePA
Ein elektronischer Bildbefund wird im Normalfall angelegt und dann nicht mehr verändert. Es besteht die Möglichkeit den Bildbefund zu aktualisieren um Korrekturen vorzunehmen oder z.B. sekundär durchgeführte Messungen zu ergänzen.
Interaktion mit dem MIO über die TI
Übermittlung des MIO per KIM und Zugriff auf die Bilddaten
Anwendung (alt/Gedächtnisstütze)
- Das MIO wird nach der Befundung angelegt und typischerweise nicht mehr verändert, Korrekturen sind aber zulässig. Vorläufige Befunde? (eher nicht) Kenntlich machen von späteren Änderungen nötig? Gesetzliche Grundlage?
- Das MIO enthält Befunde über eine einzelne Untersuchung oder in direktem Zusammenhang stehende Untersuchungen. Für weitere oder nachfolgende Untersuchung wird ein neues MIO angelegt.
- Das MIO wird regelhaft nicht grenzüberschreitend verwendet. Ausnahmefälle wie Röntgenuntersuchungen zum Ausschluss einer Tuberkulose bedürfen weiterhin der entsprechenden Formblätter der anfordernden Institutionen oder Staaten.
- Rechtliche Grundlage: § 630g BGB (Patientenrechtegesetz, Einsichtnahme in die Patientenakte?),
Für die Nutzung des Bildbefundes wurden die folgenden Anwendergruppen identifiziert:
- Erstellende Person:
- Arzt/Ärztin in Weiterbildung, Facharzt/-ärztin
- Prüfende Person / unterzeichnende Person:
- Facharzt/-ärztin, Oberarzt/-ärztin, Chefarzt/-ärztin
- Einstellende Person in die ePA bzw. Versand:
- MFA, MRTA, Arzt/Ärztin
- Lesender Zugriff auf den Bildbefund:
- Patient
- Angehörige
- Vertreter
- Weiterbehandelnde Ärzt:innen
- Rehabilitatsionskliniken
- Weitere Gesundheitsberufe (Hebammen, Physiotherapie, Psychotherapie, ambulante und häusliche Pflege)
- Stand: März 2023