Unter dieser Rubrik finden Sie Fragen und Antworten die sich ausschließlich auf das MIO Mutterpass beziehen.
Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).
Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.
Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).
Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).
Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:
Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
• Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
• Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)
Wenn Sie zukünftig über Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, empfehlen wir eine Anmeldung zu unserem MIO-Newsletter: https://mio.kbv.de/display/MIOATT/MIO-IT-News
Die Signatur / der Zeitstempel ist nicht Teil der FHIR®-Spezifikation und damit nicht Teil des FHIR®-Bundles.
Wenn eine Signatur eines MIO notwendig ist, erfolgt dies mittels der CAdES-Enveloping Signaturfunktionalität des Konnektors der Telematikinfrastruktur.
Das Verfahren zur Erstellung der Signatur wird im Dokument "Implementierungsleitfaden Primärsysteme - Elektronische Patientenakte (ePA)" (gemILF_PS_ePA) durch die gematik beschrieben.
Unsere MIO-Einträge mit Signaturerfordernis des MIO Mutterpass finden Sie in unseren Operationalisierungshinweisen unter MIO-Einträge mit Signaturerfordernis. Die Umsetzung der Signatur ist zudem hier beschrieben: Signatur.
Die Startpiktogramme und Titelbilder von Mutterpass und U-Heft können kostenfrei verwendet werden.
Es ist wichtig, dass Sie Startpiktogramme und Titelbilder mit folgendem Copyright-Hinweis deklarieren:
Mutterpass: „Startpiktogramm und Titelbild Mutterpass: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“
U-Heft: „Startpiktogramm und Titelbild Kinderuntersuchungsheft: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“
Das Startpiktogramm darf in der Farbgebung verändert werden. Andere Änderungen an der Darstellung sind nur nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zulässig.
Eine Änderung am Titelbild von Mutterpass oder Kinderuntersuchungsheft ist nicht zulässig. Startpiktogramm und Titelbild müssen in Kombination verwendet werden.
Hier können Sie die Startpiktogramme und Titelbilder als ZIP-Ordner im SVG-Format herunterladen:
Ein einzelner Eintrag im Mutterpass entspricht der Dokumentation von Ergebnissen der während der Schwangerschaft und nach der Entbindung durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen. Die einzelnen Einträge können unterschiedliche Informationen enthalten, abhängig von den jeweils stattgefundenen Vorsorgeuntersuchungen.
Es können beliebig viele einzelne Einträge erzeugt werden, welche jeweils einzeln als Bundle in die elektronischen Patientenakte (ePA) der versicherten Person hochgeladen und sichtbar gemacht werden. Auch stattgefundene und ggf. nicht festgehaltene Untersuchungsergebnisse können nachträglich dokumentiert und in die ePA als einzelne Einträge hochgeladen und sichtbar gemacht werden.
Der digitale Mutterpass setzt sich somit aus der Summe aller einzeln in die ePA hochgeladenen Einträge zusammen und wird dann als Gesamtdokument im jeweiligen IT-System zur Ansicht gebracht.
Das MIO Mutterpass stellt die Inhalte der Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien in digitalisierter Form dar. HerstellerInnen können weitere Dokumentationsmöglichkeiten anbieten, jedoch sind diese dann kein Teil des MIO Mutterpass.
Teil des MIO Mutterpass sind lediglich die Inhalte/Felder, welche in der entsprechenden FHIR®-Spezifikation enthalten sind.
SoftwareherstellerInnen müssen den inhaltlich-fachlichen Unterschied nicht erkennen können. Alle Bundles – alle XML-Dateien – haben ein Erstellungsdatum und eine Version. Über das Datum kann erkannt werden, welche Dateien wann erstellt wurden. So können z.B. die erstellten Gravidogramme nach Erstellungsdatum angezeigt werden.
Des Weiteren gibt es beim Gravidogramm (KBV_PR_MIO_MR_ClinicalImpression_Pregnancy_Chart_Entry) beim identifier eine Extension, in der die Nummer des Eintrags angegeben werden soll. Die Software soll es ermöglichen, die Einträge automatisch durchzunummerieren und anhand der Nummerierung auch die Einträge in der richtigen Reihenfolge anzuzeigen. Dazu ist ein Operationalisierungshinweis unter https://mio.kbv.de/display/MP1X0/9.2.1+Nummer veröffentlicht.
Die Werte, die im MIO Mutterpass erfasst werden können, entsprechen den Feldern im Papierdokument (Anlage 3 der Mutterschafts-Richtlinien des G-BA).
Die Untersuchungsergebnisse zu FS, SSL und BPD können im FHIR®-Profil https://fhir.kbv.de/StructureDefinition/KBV_PR_MIO_MR_Observation_Biometrics_I dokumentiert werden. Für die Differenzierung der drei Untersuchungen können im code-Element verschiedene SNOMED CT®-Codes aus einem ValueSet ausgewählt werden.
Im Element KBV_PR_MIO_MR_Observation_Biometrics_I.value[x]:valueQuantity.value kann der Messwert gespeichert werden. Dieser liegt bei einer Quantity in FHIR® immer als "decimal" vor. Im Element KBV_PR_MIO_MR_Observation_Biometrics_I.value[x]:valueQuantity.unit haben wir als "fixed value" für die Messeinheit "mm" vorgegeben.
Eine Validierung des Inhalts der MIO-Instanz von Seiten der ePA wird nicht durchgeführt. Dies ist dadurch begründet, dass die MIO-Instanz verschlüsselt in die ePA geladen wird und die ePA somit keine Möglichkeit hat, die Inhalte zu validieren. Die ePA validiert lediglich die Metadaten des Uploads. Deshalb sollte eine Validierung der erstellten MIO-Instanz vor dem Upload in die ePA vorgenommen werden. Detaillierte Informationen zur Validierung in FHIR® finden sie auf der folgenden Seite: https://www.hl7.org/fhir/validation.html
Die Validierung von FHIR®-Instanzen bereits während des Entwicklungsprozesses ist unabhängig davon dringlich zu empfehlen. Auch hier helfen die oben verlinkten Informationen.