Nach einer erfolgreichen Benehmensherstellung beschließt der Vorstand der KBV das medizinische Informationsobjekt. Im Rahmen dieser Festlegung wird auch definiert, ab wann dieses medizinische Informationsobjekt gilt und somit in der Versorgung genutzt werden kann. Es ist geplant, dass das vorliegende medizinische Informationsobjekt zum Kinderuntersuchungsheft in der Version 1.0.1 zum 01.01.22 gilt. Es ist ebenfalls geplant die Vorversion des vorliegenden medizinischen Informationsobjektes zum Kinderuntersuchungsheft in der Version 1.0.0 zu diesem Datum außerkraft zu setzen.