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Referenzen
Sofern auf Quellen wie Studien/Vorgaben/Gesetze etc. verwiesen wird und diese Online verlinkt werden können, die Verknüpfung einfügen über "Verknüpfung einfügen - Webverknüpfung" (nicht über das Makro MIO Icon Link). Sofern die Quellen nicht online verfügbar sind, kann mit Referenzen gearbeitet werden.
Rechtlicher Rahmen
Die Veröffentlichung des Digitale Versorgung und Pflege- Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) wirkt sich signifikant auf den Speicherort und die Anwendungsszenarien des Notfalldatenmanagements in Deutschland aus. Bislang wurden die Notfalldaten und Hinweise der versicherten Person zu persönlichen Erklärungen (DPE) im Rahmen des Notfalldaten-Managements auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.
Der Notfalldatensatz (NFD) beinhaltet notfallrelevante medizinische Informationen aus der Vorgeschichte einer zu behandelnden Person, die der behandelnden Person zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufs sofort zugänglich sein müssen.
Die persönlichen Erklärungen (DPE) beinhalten Hinweise der versicherten Person auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise der versicherten Person auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen.
In § 334 SGB V wird mit dem DVPMG regelt die ab 2023 schrittweise Ablösung der kartengebundenen Anwendung des Notfalldatenmanagements. Damit verbunden ist, dass sowohl die Datenstrukturen aus NFD als auch DPE in die Online-Anwendung elektronische Patientenkurzakte ab dem 01. Januar 2023 überführt werden.
Spätestens ab dem 01. Juli 2023 sollen versicherte Personen Zugriff auf die Online-Anwendung haben sowie ein grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten ermöglicht werden.
Um die Überführung des Notfalldatenmanagements zu ermöglichen, wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemäß § 355 SGB V Abs. 4 beauftragt, "die semantischen und syntaktischen Vorgaben zu den elektronischen Notfalldaten nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 und den Hinweisen der Versicherten nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 (...) unter Berücksichtigung der entsprechenden Festlegungen der Gesellschaft für Telematik so fortzuschreiben, dass diese bei einer Bereitstellung in der elektronischen Patientenkurzakte nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 mit internationalen Standards interoperabel sind."
Fachliche Grundlage der MIO-Entwicklung
Die von der gematik GmBH veröffentlichte Spezifikation Informationsmodell Notfalldaten-Management (NFDM) in der Version 1.6.0 bildet die maßgebliche Grundlage für die technische Entwicklung des MIO PKA. Das Dokument richtet sich vornehmlich an potentielle Hersteller von Primärsystemen und beinhaltet Detailinformationen über die im Notfalldaten-Management enthaltenen Datenelementen sowie den zu Grunde liegenden XML-Schemata.
Das Informationsmodell wird in zwei detaillierte Infomodelle getrennt dargestellt:
- Infomodell des Notfalldatensatzes (Link)
- Infomodell des Datensatzes persönlicher Erklärungen (Link)
Das Infomodell Notfalldatensatz enthält die Informationen zu den notfallrelevanten medizinischen Informationen, u.a. folgende:
- Allergien / Unverträglichkeiten
- Medikation
- Diagnosen
- Besondere Hinweise (Implantate, Schwangerschaft, Kommunikationsstörungen, Weglaufgefährdung, Sonstige Hinweise)
- Angaben zum Patienten
- Zusätzliche medizinischen Informationen auf Wunsch der versicherten Person
- Benachrichtigungskontakt im Notfall
- Behandelnde Person, bei der die Einwilligungserklärung für den NFD liegt
Das Infomodell Datensatz persönlicher Erklärungen beinhaltet u.a. folgende Informationen:
- Aufbewahrungsort Organ- und Gewebespende
- Aufbewahrungsort und bevollmächtigte Person Vorsorge-Vollmacht
- Aufbewahrungsort Patientenverfügung
Darüber hinaus wurden folgende Dokumente zur Analyse des NFDM im MIO-Entwicklungsprozesses herangezogen:
- Prozessbeschreibung zum Einsatz des Notfalldatenmanagements in der klinischen
Praxis, Version 1.0 LINK - Arbeitskonzept Notfalldatenmanagement (NFDM), Version 1.05 LINK
- Lastenheft Notfalldatenmanagement (NFDM), Version 1.2.0 LINK
Vor dem Hintergrund der semantischen Spezifizierung der Datenelemente sowie der EU-weiten Bereitstellung wurden folgende Dokumente betrachtet und in der Darstellung des Informationsmodells gemappt....
Bestehende Arbeiten und Vorgaben zu MIO
Hier kann in einem kurzen Einleitungstext auf die folgenden Inhalte eingegangen werden.
Baustein: Im Folgenden werden exemplarisch einige Arbeiten und Vorgaben im In- und Ausland beschrieben. Dies stellt keine abschließende Auflistung aller Arbeiten zum MIO dar.
Bei bestehenden Arbeiten ist die explizite Nennung von ausschließlichen Industrieprodukten zu vermeinden. Gibt es Vorarbeiten von Verbänden und Vereinen können diese genannt werden. Bei Lösungen/ Umsetzungen von einzelnen Kassen ist darauf zu achten, dass keine Industrieprodukte benannt werden, sondern die Lösung als Lösung der Kasse XYZ genannt wird.
Arbeiten in Deutschland
- Text ergänzen
- Prüfen: Medizininformatikinitiiative / HL7 / vesta-Inhalte / Inhalt bei Gesundheitsakten / Apps?
- Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
Arbeiten und Vorgaben im europäischen Ausland
- Text ergänzen
- Prüfen insbesondere: HL7/FHIR im Ausland, z.B. Niederlande?
- Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
Arbeiten und Vorgaben im nicht europäischen Ausland
- Text ergänzen
- Wenn möglich erwähnen, ob FHIR genutzt wird sowie ob die Inhalte kodiert werden und wenn ja, mit welchem Code-System.
Fazit
- Text ergänzen
- Kann auf anderen Arbeiten aufgebaut werden?
- Gibt es bereits länderübergreifende Standards / Vorgehensweisen?
- falls sinnvoll: betonen, welche Arbeiten sind besonders passend und besonders berücksichtigt/geprüft?
Im Rahmen der erstmaligen Festlegung des MIO PKA werden die bisherigen Datenelemente aus den beiden Telematikinfrastruktur-Datenmodellen NFD und DPE unverändert übernommen. Dazu orientiert sich die MIO-Entwicklung vornehmlich am DOKUMENT NFDM 1.6.0.
Um der Zielsetzung einer EU-weiten und somit grenzüberschreitenden Anwendung der elektronischen Patientenkurzakte zu entsprechen, werden die Datenelemente semantisch ausspezifiziert, das heißt, mit entsprechenden Codes annotiert bzw. kodiert und in eine technische FHIR-Spezifikation übergeben.
Perspektivisch erscheint eine Fortschreibung des MIO PKA relevant. Insbesondere sollten Erkenntnisse aus dem Kontext der medizinischen Akutversorgung betrachtet und analysiert werden, sofern diese einen Bedarf für die Bereitstellung zusätzlicher Datenelemente aufzeigen.
Stand:
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References
- Referenz
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