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Referenzen
Sofern auf Quellen wie Studien/Vorgaben/Gesetze etc. verwiesen wird und diese Online verlinkt werden können, die Verknüpfung einfügen über "Verknüpfung einfügen - Webverknüpfung" (nicht über das Makro MIO Icon Link). Sofern die Quellen nicht online verfügbar sind, kann mit Referenzen gearbeitet werden.
Rechtlicher Rahmen
Die Veröffentlichung des Digitale Versorgung und Pflege- Modernisierungs-Gesetzes (DVPMG) wirkt sich signifikant auf den Speicherort und die Anwendungsszenarien des Notfalldaten-Managements in Deutschland aus. Bislang wurden die Notfalldaten und Hinweise der versicherten Person zu persönlichen Erklärungen (DPE) im Rahmen des Notfalldaten-Managements auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.
Der Notfalldatensatz (NFD) beinhaltet notfallrelevante medizinische Informationen aus der Vorgeschichte einer zu behandelnden Person, die der behandelnden Person zur Abwendung eines ungünstigen Krankheitsverlaufs sofort zugänglich sein müssen.
Die persönlichen Erklärungen (DPE) beinhalten Hinweise der versicherten Person auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie Hinweise der versicherten Person auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen.
In § 334 SGB V wird mit dem DVPMG regelt die ab 2023 schrittweise Ablösung der kartengebundenen Anwendung des Notfalldaten-Managements. Damit verbunden ist, dass sowohl die Datenstrukturen aus NFD als auch DPE in die Online-Anwendung elektronische Patientenkurzakte ab dem 01. Januar 2023 überführt werden.
Spätestens ab dem 01. Juli 2023 sollen versicherte Personen Zugriff auf die Online-Anwendung haben sowie ein grenzüberschreitender Austausch von Gesundheitsdaten ermöglicht werden.
Um die Überführung des Notfalldaten-Managements zu ermöglichen, wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemäß § 355 SGB V Abs. 4 beauftragt, "die semantischen und syntaktischen Vorgaben zu den elektronischen Notfalldaten nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 und den Hinweisen der Versicherten nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 (...) unter Berücksichtigung der entsprechenden Festlegungen der Gesellschaft für Telematik so fortzuschreiben, dass diese bei einer Bereitstellung in der elektronischen Patientenkurzakte nach § 334 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 mit internationalen Standards interoperabel sind."
Fachliche Grundlage der MIO-Entwicklung
Die von der gematik GmBH veröffentlichte Spezifikation Informationsmodell Notfalldaten-Management (NFDM) in der Version 1.6.0 bildet die maßgebliche Grundlage für die technische Entwicklung des MIO PKA. Das Dokument richtet sich vornehmlich an potentielle Hersteller von Primärsystemen und beinhaltet Detailinformationen über die im Notfalldaten-Management enthaltenen Datenelementen sowie den zu Grunde liegenden XML-Schemata.
Das Informationsmodell wird in zwei detaillierte Infomodelle getrennt dargestellt:
- Infomodell des Notfalldatensatzes (Link)
- Infomodell des Datensatzes persönlicher Erklärungen (Link)
Das Infomodell Notfalldatensatz enthält die Informationen zu den notfallrelevanten medizinischen Informationen, u.a. folgende:
- Allergien / Unverträglichkeiten
- Medikation
- Diagnosen
- Besondere Hinweise (Implantate, Schwangerschaft, Kommunikationsstörungen, Weglaufgefährdung, Sonstige Hinweise)
- Angaben zum Patienten
- Zusätzliche medizinischen Informationen auf Wunsch der versicherten Person
- Benachrichtigungskontakt im Notfall
- Behandelnde Person, bei der die Einwilligungserklärung für den NFD liegt
Das Infomodell Datensatz persönlicher Erklärungen beinhaltet u.a. folgende Informationen:
- Aufbewahrungsort Organ- und Gewebespende
- Aufbewahrungsort und bevollmächtigte Person Vorsorge-Vollmacht
- Aufbewahrungsort Patientenverfügung
Darüber hinaus wurden folgende Dokumente zur Analyse des NFDM im MIO-Entwicklungsprozesses herangezogen:
- Prozessbeschreibung zum Einsatz des Notfalldaten-Managements in der klinischen
Praxis, Version 1.0 LINK - Arbeitskonzept Notfalldaten-Management (NFDM), Version 1.05 LINK
- Lastenheft Notfalldaten-Management (NFDM), Version 1.2.0 LINK
Vor dem Hintergrund der semantischen Spezifizierung der Datenelemente sowie der EU-weiten Bereitstellung wurden folgende Dokumente betrachtet, um insbesondere einen Abgleich / ein Mapping der NFDM-Elemente zu leisten:
- International Patient Summary (IPS) DIN EN 17269:
Dieses Dokument legt den Kerndatensatz für eine Patienten-Kurzakte fest, die die Kontinuität der Versorgung für eine Person und die Koordinierung der Gesundheitsversorgung unterstützt. Es hat die Unterstützung des Anwendungsfall-Szenarios für die "ungeplanter, grenzüberschreitender Versorgung" zum Ziel und soll eine internationale Patienten-Kurzakte (IPS, en: International Patient Summary) sein. Der Datensatz ist minimal und nicht allumfassend und stellt einen robusten, eindeutig definierten Satz Datenelemente zur Verfügung. Diese enge Ausrichtung auf den Anwendungsfall ermöglicht, dass die IPS auch in der geplanten Versorgung verwendet werden können und dass sowohl die ungeplante als auch die geplante Versorgung durch diesen Datensatz in lokalen und nationalen Kontexten unterstützt wird, was dessen Nutzen und Wert erhöht. Es verwendet die Europäischen Richtlinien der eHN als erste Quelle für die Anforderungen an Patienten-Kurzakten, berücksichtigt aber auch andere internationale Bemühungen, um eine interoperable Spezifikation für Datensätze zur globalen Anwendung bereitzustellen. - eHDSI Patient Summary CDA Document Level Template:
Im Rahmen des Projektes eHealth Digital Service Infrastructure (eHDSI) werden eRezepte und Patient Summaries ausgetauscht. Die Inhalte dieser Patient Summaries werden gemäß den Vorgaben der eHN Guideline Release 2, die 2016 verabschiedet wurde, festgehalten. Ein weiteres Release ist für 2021 geplant. Aktuell liegt der Fokus der im Projekt eHDSI entwickelten Patient Summaries auf der ungeplanten medizinischen Versorgung. Im Rahmen des Projektes werden bereits aktiv Patient Summaries zwischen einzelnen EU-Ländern ausgetauscht. Das CDA Document Level Template repräsentiert die formale Spezifikation für die technische CDA-Implementierung im Kontext der National Contact Points eHealth (NCPeH). Die NCPeH vermitteln zwischen nationalen Gesundheitsinfrastrukturen sowie deren digitalen Diensten und sind für den Austausch von Patientenkurzakten im EU-weiten Austausch zuständig.
Bestehende Arbeiten und Vorgaben zu MIO
Die Idee, dass entscheidungsrelevante medizinische Informationen für den Fall von unplanmäßig notwendig werdenden medizinischen Behandlungen übersichtlich dargestellt und schnell verfügbar gemacht werden, existiert schon seit Jahrzehnten. In der "Papierwelt" existieren zu diesem Zweck unzählige Formate für "Notfallausweise", die sich entweder konkret auf bestimmte Erkrankungen bzw. Therapien (z.B. Blutverdünnungstherapie, implantierte medizinische Geräte, Nebenniereninsuffizienz oder Epilepsie) beziehen oder eine Art allgemeine Übersicht über den medizinischen Zustand einer Person liefern sollen.
Im Folgenden werden exemplarisch einige Arbeiten und Vorgaben im In- und Ausland beschrieben. Dies stellt keine abschließende Auflistung aller Arbeiten dar.
Arbeiten in Deutschland
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Informationen zur medikamentösen Behandlung können freiwillig als elektronischer Medikationsplan (eMP) auf der Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden. Damit sind ÄrztInnen, ZahnärztInnen, PsychotherapeutInnen und ApothekerInnen stets umfassend über die medikamentöse Behandlung informiert. Mögliche Wechselwirkungen der Arzneimittel können berücksichtigt werden. Zu den Daten des eMP gehören:
- Stammdaten PatientIn
- Medikationsrelevante Daten
- Angaben zur Medikation
Weitere Ansätze für digital speicherbare Notfalldatensätze in Deutschland:
- Notfallpässe innerhalb von elektronischen Gesundheitsakten (eGA)
- Notfallinformationen innerhalb von Smartphone-Betriebssystemen
Arbeiten und Vorgaben im europäischen Ausland
Österreich
In Österreich wird ein Implementierungsleitfaden für ein Patient Summary Dokument erarbeitet, der auf dem technischen Framework Clinical Document Architecture (CDA) basiert. Ziel des österreichischen Patient Summary ist es, den behandelnden Personen bzw. Einrichtungen einen schnellen Überblick über die in der ELGA (Elektronische Gesundheitsakte) verfügbaren Informationen zu einer Person zu ermöglichen.
Der Leitfaden wird im Auftrag der ELGA GmbH erstellt und soll danach als technischer Standard publiziert werden (Normierung über Ballot-Verfahren durch HL7 Austria).
Arbeiten und Vorgaben im nicht europäischen Ausland
HL7-Projekt "International Patient Summary"
Auf Basis der DIN EN 17269 hat HL7 Implementierungsleitfäden für die Standards CDA und FHIR® entwickelt. Darüber hinaus existiert ein Entwurf zum Informationsmodell in ART-DECOR®.
IHE-Projekt "International Patient Summary"
Auf Basis der HL7 Implementierungsleitfäden wurde ein IHE-Profil entwickelt. Im Detail werden die verschiedenen Anwendungsszenarien im Kontext der IPS beschrieben.
Internationale Organisation für Normung
Die International Patient Summary soll bis 2021 auf Basis der CEN EN 17269 in die ISO/DIS 27269 überführt werden.
Fazit
- Text ergänzen
- Kann auf anderen Arbeiten aufgebaut werden?
- Gibt es bereits länderübergreifende Standards / Vorgehensweisen?
- falls sinnvoll: betonen, welche Arbeiten sind besonders passend und besonders berücksichtigt/geprüft?
Im Rahmen der erstmaligen Festlegung des MIO PKA werden die bisherigen Datenelemente aus den beiden Telematikinfrastruktur-Datenmodellen NFD und DPE unverändert übernommen. Dazu orientiert sich die MIO-Entwicklung vornehmlich am DOKUMENT NFDM 1.6.0.
Um der Zielsetzung einer EU-weiten und somit grenzüberschreitenden Anwendung der elektronischen Patientenkurzakte zu entsprechen, werden die Datenelemente semantisch ausspezifiziert, das heißt, mit entsprechenden Codes annotiert bzw. kodiert und in eine technische FHIR-Spezifikation übergeben.
Perspektivisch erscheint eine Fortschreibung des MIO PKA relevant. Insbesondere sollten Erkenntnisse aus dem Kontext der medizinischen Akutversorgung betrachtet und analysiert werden, sofern diese einen Bedarf für die Bereitstellung zusätzlicher Datenelemente aufzeigen.
Stand:
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References
- Referenz
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