Nach einer erfolgreichen Benehmensherstellung beschließt der Vorstand der KBV das medizinische Informationsobjekt. Im Rahmen dieser Festlegung wird auch definiert, ab wann dieses medizinische Informationsobjekt gilt und somit in der Versorgung genutzt werden kann. Es ist geplant, dass das vorliegende medizinische Informationsobjekt im August 2024 festgelegt wird. Mit der Festlegung informieren wir über die Geltungsfrist.