Operationalisierungshinweise sind Empfehlungen, die sich an die Softwarehersteller:innen richten. Diese müssen sinnvoll, zweckmäßig und im gesetzlichen Rahmen angesiedelt sein. Es gibt bezüglich unserer MIOs drei Arten von Operationalisierungshinweisen. Diese stellen wir Ihnen hier beispielhaft vor. Bitte beachten Sie, dass sich die Inhalte der Operationalisierungshinweise in den jeweiligen MIOs unterscheiden. Diese Operationalisierungshinweise gelten für jeweils ein spezielles Element des Informationsmodells. Diese Operationalisierungshinweise gelten übergreifend für ein gesamtes MIO. Diese Operationalisierungshinweise gelten für alle festgelegten MIOs gleichermaßen. An dieser Stelle werden alle zu signierenden Informationen aufgeführt, die in der Papiervorlage des MIO Namen einfügen vorkommen. Die mio42 macht keine Vorgaben zur Signatur, diese sind durch andere Regularien vorgegeben.Elementspezifische Operationalisierungshinweise
Spezifische Operationalisierungshinweise
Übergreifende Operationalisierungshinweise
MIO-EINTRÄGE MIT SIGNATURERFORDERNIS (optional)