Folgende Kommentare sind bei der Kommentierung eingegangen und durften veröffentlicht werden:
8 Ergebnisse Mit Aufrufkontext „ohne Aufrufkontext“ ist auch die Übergabe des eRezept-Profils inkl. einer Sprechstundenbedarfsverordnung möglich. Allerdings funktioniert die Sprechstundenbedarfsverordnung aktuell nicht bei eRezepten, da der Fachdienst der gematik dieses aktuell nicht unterstützt. Bei den Papierrezepten gelten die KV-spezifischen Vorgaben. Hierzu gibt es aktuell keine einheitliche KBV-Vorgabe. Allerdings kann die eRP-Sprechstundenbedarfsverordnung als Vehikel zur Übertragung der Informationen an die VOS genutzt werden. Arztpraxen wünschen sich eine komfortable Lösung für die Erstellung von Sprechstundenbedarfsverordnungen. Insbesondere sollen die Kennzeichnung „SSB“ sowie die Angaben zum „Kostenträger“ und „Kostenträgernamen“ nicht für jedes SSB-Rezept manuell eingetragen werden müssen. Zudem ist ein Patientenkontext für die Erstellung von SSB-Rezepten fachlich nicht erforderlich. Eine Übermittlung der SSB-Daten über die VOS-API wäre daher wünschenswert. 1. Kennzeichen: SSB KBV-Antwort: 2. Kennzeichen: "Sonstige": KBV-Antwort: 3. verantwortliche Person + Name der verantwortlichen Person KBV-Antwort: 4. Name des Unfallversicherungsträgers KBV-Antwort: Um Arbeitsprozesse in Arztpraxen zu vereinfachen, wäre es wünschenswert, wenn im Kontext "Wiederverordnung" folgende Daten aus dem PVS in die VOS übermittelt werden könnten: Für den von Ihnen aufgezeigten Anwendungsfall, wurde ein neuer Aufrufkontext 13: Stapelverordnung aufgenommen. Die Vorgaben zu diesem Anwendungsfall können den Anforderungsdokumenten entnommen werden. Ergänzende Informationen sind in dem FAQ-Dokument zu finden. Für die Arbeitsabläufe in Arztpraxen ist es essenziell, dass medizinische Assistent:innen (E-)Rezepte vorbereiten und dem Arzt gesammelt zur Überprüfung, Korrektur und Signatur vorlegen können. Dies muss patientenübergreifend möglich sein. Ärztinnen und Ärzte wünschen sich, nach Prüfung der Rezeptentwürfe die Signatur komfortabel, schnell und vor allem patientenübergreifend mit möglichst wenigen Klicks durchführen zu können. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass die Verordnungsdaten anschließend patientenspezifisch an das PVS zurückübertragen werden. Eine komfortable Lösung mit wenigen Klicks ist mit der VOS-API 2.2.0 leider weiterhin nicht möglich. Wir bitten daher im Sinne der Verordnenden um eine dringende Anpassung. Leider werden die Links seitens der gematik nicht aufgelöst. Wir werden die gematik diesbezüglich kontaktieren. P5-51 Unterstützungspezifizierter ePA-Medication-Profile im Speicher-Bundle • Alle angegebene URLs des ePA Medication Service laufen in einen Error. „The specified key does not exist“ Leider werden die Links seitens der gematik nicht aufgelöst. Wir werden die gematik diesbezüglich kontaktieren. 4.3. Interaktionen auf den Ressourcen Das Kapitel 4.2 wurde konkretisiert. Die Funktionen "ohne Aufrufkontext" und "Stornierung eRezept" sind verpflichtend umzusetzen. Da in den Anforderungen steht, dass lediglich der "Aufrufkontext = 1 (ohne Aufrufkontext)" für ein PVS verpflichtend ist, sollte die Funktion weiterhin die Bezeichnung "KONDITIONALE Pflichtfunktion" behalten. In diesem Fall bedeutet "optional", dass das PVS diesen Parameter beim Aufruf setzen kann. Allerdings muss die VOS im Falle einer Übertragung mit dieser Information umgehen können. Diesbezüglich wurden die Anforderungen in den Dokumenten konkretisiert. In der Schnittstellenfestlegung (Version 2.2.0) unter Kapitel "5.1.1 Aufruf der Verordnungssoftware" Es sollte der Vollständigkeit halber in der Konfigurationsdatei der VoS eine Angabe enthalten sein, Oder bedeutet "optional" in der Schnittstellenfestlegung, dass das PVS diesen Parameter beim Aufruf setzen kann, oder auch nicht, ohne mit einer Die Fragestellung ist mit der am 07.11.2025 veröffentlichten neuen Version des eRezepts (Version 1.4.0) geklärt. Die zuvor bestehenden Unterschiede zwischen den Profilen Medication_PZN wurden in dieser Veröffentlichung angeglichen und sind nur durch die verschiedenen Veröffentlichungszeitpunkte entstanden Da die Rückgabewerte der VoS für das Profil "KBV_PR_VoS_Medication_PZN" numerator unter "KBV_PR_VoS_Medication_PZN" -> ingredient ->strength entsprechen auch "1..1" sein,
Key
Erstellt
Name
Organisation
Zusammenfassung
Kommentierungsergebnis
VOS2X2X0-14
20.11.2025
Tanja Klöpper
PAV
SSB/Sprechstundenbedarfsverordnung
VOS2X2X0-13
20.11.2025
Tanja Klöpper
PAV
Wiederholungsverordnung/fehlende Daten
werden.
Diese Informationen sind bereits enthalten.
Coverage.payor.display = Name des Unfallversicherungsträgers
1. Kennzeichen: SSB- idealerweise mit Namen des Kostenträgers/Kostenträgernummer
2. Kennzeichen: "Sonstige"
3. verantwortliche Person + Name der verantwortlichen Person
4. Name des Unfallversicherungsträgers
VOS2X2X0-12
20.11.2025
Tanja Klöpper
PAV
Aufgabenliste/Warteschlange
VOS2X2X0-11
20.11.2025
Tanja Klöpper
PAV
P5-51 Unterstützungspezifizierter ePA-Medication-Profile im Speicher-Bundle
VOS2X2X0-10
20.11.2025
Tanja Klöpper
PAV
ePA Medication Service URLs
Alle angegebene URLs des ePA Medication Service laufen in einen Error. „The specified key does not exist“
VOS2X2X0-9
05.11.2025
Ralf Konusch
Dampsoft GmbH
P4-121 Aufruf Storno-eRezept / konditionale Pflichtfunktion
VOS2X2X0-8
05.11.2025
Ralf Konusch
Dampsoft GmbH
P3-255 Ergänzung zur Konfigurationsdatei der VoS
wird der Übergabeparameter "FHIR-Basis-URL" als optional beschrieben,
in der Fußnote dazu wird auf P3-255 <span class="error">[KBV_ITV_VGEX_Anforderungskatalog_SST-VoS]</span> verwiesen.
ob der Übergabeparameter "FHIR-Basis-URL" beim Aufruf der VoS zulässig ist / unterstützt wird.
Meldung der VoS rechnen zu müssen?
VOS2X2X0-5
28.10.2025
Ralf Konusch
Dampsoft GmbH
Kardinalitäten unter "KBV_PR_VoS_Medication_PZN" -> ingredient ->strength
in einem PVS als Parameter zur Erzeugung eines eRezept-Bundles unter dem Profil "KBV_PR_ERP_Medication_PZN" weiter verwendet werden können,
sollten die Kardinalitäten von:
denumerator
damit eine Datenkonsistenz sicher gestellt ist.