Identifikator der Probe, vom Einsender erzeugte Kennung der Probe. Proben müssen zweifelsfrei auf einen identifizierten Patienten zurückverfolgbar sein.
Kardinalität und Konformität:
| SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
|---|
Rationale:
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Qualitaetssicherung/_Bek_BAEK_RiLi_QS_laboratoriumsmedizinischer_Untersuchungen.pdf
Gemäß Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (18.10.2019), Abschnitt A, 6 Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen, 6.1 Präanalytik, gilt:
"6.1.7 Das eingesandte Untersuchungsmaterial und Teilmengen davon müssen eindeutig einem Patienten zuzuordnen sein. Ist dies nicht möglich, darf dieses nicht bearbeitet werden. Der Einsender ist darüber zu informieren. Der Vorgang ist zu dokumentieren..."
FHIR®-Mapping: %KBV_PR_MIO_LAB_Specimen|KBV_PR_MIO_LAB_Specimen.identifier%
Wert: Identifier