Hier wird der Pflegegrad einer Person nach § 15 SGB XI dokumentiert.
1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und
5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
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FHIR®-Mapping: %KBV_PR_Base_Observation_Care_Level|KBV_PR_Base_Observation_Care_Level%
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