Die ARGE·IK vergibt und pflegt sogenannte Institutionskennzeichen (IK). Das sind neunstellige Ziffernfolgen, die ein eindeutiges Merkmal zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung darstellen. Die Hebammen-IK ist eine persönliche Identifikationsnummer für freiberuflich tätige Hebammen zur Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung.
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
---|---|---|
Daten eintragen (Einträge erzeugen) | 0...1 | R |
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen, Phase II
Rationale:
- https://www.dguv.de/arge-ik/index.jsp
- https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/faq/Gemeinsames_Rundschreiben_IK_2015-03.pdf
"2.1.1 Vergabe an alle Institutionen und Personen, die am Abrechnungs- und Zahlungsverkehr im Bereich der sozialen Sicherung beteiligt sind, wird ein IK vergeben."
Terminologie-Assoziation:
CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
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XX | Organisations-ID | IdentifierType |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_MR_Practitioner.identifier:HebammenIK
Wert: Identifier