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Identifikator der Einrichtung.

KZV-Abrechnungsnummer

8-stelliges numerisches Feld, dass aus der Kombination aus KZV-Nummer (1. und 2. Stelle) und Abrechnungsnummer des Zahnarztes (3.-8. Stelle) bzw. der Praxis im Falle von Berufsausübungsgemeinschaften besteht.

KZV=Kassenzahnärztliche Vereinigung

Quelle:

  • Anlage 14b (BMV-Z)

 (Stand: 31.01.2020)

  • Technische Anlage zum Vertrag über den Datenaustausch auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Rationale: "Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die Vertragszahnarzt-Nr. wird jeweils die Vertragszahnarztnummer eingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige Vertragszahnarzt-Nr. " (Anlage 14b (BMZ-Z))

Wert: Identifier (8 Zeichen)

Hinweis: Im aktuellen Kommentierungsverfahren der Basisprofile der HL7 Deutschland wurde angeregt, die vorgeschlagene Umsetzung in die Basisprofile zu übernehmen. Es wurde bereits signalisiert, dass dies eine sinnvolle Erweiterung ist. Sobald diese übernommen wurde, wird hier die entsprechende Terminologieassoziation Verwendung finden.

FHIR-Mapping: KBV_PR_MIO_ZAEB_Organization.identifier



Kommentierungen

    • Key

    • ZB1X0-70

    • Erstellt

    • 28.04.2020

    • Name

    • Sebastian Lindemann

    • Organisation

    • IBM Deutschland GmbH

    • Zusammenfassung

    • Vereinheitlichung zum Impfpass: Zum Zeitpunkt der Definition der Spezifiaktion nicht bekannter Identifikator

    • Beschreibung

    • Es wird hier nur ein Identifier vorgesehen. Beim Impfpass gibt es noch einen Identifier der zum Zeitpunkt der Spezifikation noch nicht bekannt ist. Zur Vereinheitlichung der MIO sollte dieser hier auch aufgenommen werden.

    • Key

    • ZB1X0-67

    • Erstellt

    • 24.04.2020

    • Name

    • GKV-Spitzenverband

    • Organisation

    • GKV-Spitzenverband

    • Zusammenfassung

    • Einführung einer zentralen Zahnarztnummer

    • Beschreibung

    • Hier ist bitte die Einführung der zentralen Zahnarztnummer zu berücksichtigen und zukünftig ein 9-stelliges nummerisches Feld vorzusehen.