Nach der Festlegung eines MIO erfolgt die Umsetzung des MIO durch die Hersteller. Die Umsetzung wird von den Projektpartnern angestoßen.
In dieser Phase beantworten KBV/mio42 und Projektpartner anfallende Supportanfragen. Diese Anfragen betreffen in der Regel die technische Spezifikation.
Die KBV/mio42 ist für die semantische und syntaktische Definition der MIO-Inhalte verantwortlich. Die konkrete technische Umsetzung und Verknüpfung mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Regelung von Rahmenbedingungen bei der Implementierung der festgelegten MIOs in der Versorgung liegen außerhalb des im § 355 SGB V geregelten Aufgabenbereichs der KBV/mio42.