ANWENDUNG DES MIO
Am Tag der Entlassung aus einer stationären Krankenhausbehandlung erhält der/die Patient:in einen Entlassbrief, der als MIO in die persönliche elektronische Patientenakte eingestellt werden kann.
Während des Krankenhausaufenthaltes werden anfallende Informationen im Krankenhaus-Informationssystem (KIS) oder anderen Primärsystemen des Krankenhauses dokumentiert. Insofern das Primärsystem es erlaubt, können diese bereits dokumentierten Informationen bei der Erstellung eines MIO KH-Entlassbrief automatisch übernommen werden. Der erstellenden Person ist es weiterhin möglich, zusätzliche Informationen manuell einzugeben. Eine Eingabe ist in strukturierter Form z. B. durch die Auswahl entsprechender Codes oder unstrukturiert in Form von Freitextangaben möglich. Je nach Behandlungskontext und Notwendigkeit einer Anschlussversorgung ist es möglich dem MIO ergänzende Dokumente wie beispielsweise Befunde und Berichte als Anhang beizufügen. Der Entlassbrief enthält weiterhin Informationen über die Verordnungen und Bescheinigungen, die manuell eingegeben werden oder aus den betreffenden Systemen übernommen werden können.
Die Erstellung und Freigabe des MIO KH-Entlassbrief erfolgt analog zum derzeit in der Krankenhauspraxis üblichen Vorgehen: die Erstellung erfolgt im Allgemeinen durch einen/eine Stationsarzt:in, gelegentlich durch einen/eine Facharzt:in. Die Validierung erfolgt in der Regel durch den/die Ober- und/oder Chefarzt:in.
Die Signatur des Krankenhaus-Entlassbriefs kann mittels eines elektronische Heilberufsausweises (HBA) erfolgen. Das Einstellen des signierten MIOs kann durch einen/eine Arzt:in oder das Case Management bzw. den Sozialdienst erfolgen. Eine verpflichtende Signatur ist für das MIO derzeit nicht vorgesehen.
Das MIO KH-Entlassbrief kann den Patienten:innen und weiterbehandelnden Personen über zwei Wege zur Verfügung gestellt werden. Verfügt der/die Patient:in über eine ePA und berechtigt das Krankenhaus für den Zugriff auf diese, kann das MIO dem/der Patient:in in seine/ihre ePA eingestellt werden. Beim Zugriff sind die allgemein geltenden Beschränkungen im Kontext der Krankenhausbehandlung zu berücksichtigen. Der/die Patient:in kann nun weiterbehandelnden Personen und Einrichtungen den Zugriff auf das MIO in der ePA gewähren oder sich das MIO über das Frontend der Versicherten (FdV) selbst anzeigen lassen. Zusätzlich ist es möglich, das MIO KH-Entlassbrief per KIM direkt zwischen Krankenhaus und einer weiterbehandelnden Person oder Einrichtung (z.B. Hausärzte:innen, Fachärzte:innen, Reha-Einrichtungen) auszutauschen. Voraussetzung dafür ist das Einverständnis des/der Patient:in und die Anbindung der jeweiligen Personen und Einrichtungen an die TI.
Eine tiefergehende Prozessbeschreibung ist dem Prozessleitfaden zu entnehmen.
ANWENDERGRUPPEN
Für die Nutzung des MIO KH-Entlassbriefs wurden die folgenden Anwendergruppen* identifiziert:
* Zugriffsberechtigungen können individuell konfiguriert werden.