Zahnärztliche Primärsysteme verwenden zur Identifikation des zahnärztlichen Akteurs die folgende Bildungsregel: "0" + KZV-Nr + Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis (ggf. ergänzt um eine oder mehrereführende Nullen). Bei der Konkatenation der Nummern muss nach der "0" die KZV-Nummer des Akteurs an die Stellen 2-3 gesetzt werden (ggf. mit ihrerführenden Null), und an die Stellen 4-9 die 1 - 6-stellige Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis, wobei sie ggf. mit einer oder mehreren führenden Nullenaufgefüllt werden muss. Beispielresultat: "004006789"
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
---|---|---|
Herzinsuffizienz (Patientenbericht erstellen) | 0...1 | O |
Rationale:
"Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die Vertragszahnarzt-Nr. wird jeweils die Vertragszahnarztnummereingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige Vertragszahnarzt-Nr. " (Anlage 14b (BMZ-Z))
Terminologie-Assoziation:
CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
---|---|---|
KZVA | KZVAbrechnungsnummer | IdentifierTypeDeBasis |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_TELE_Organization.identifier:KZV-Abrechnungsnummer
Beziehung: Kopie von KZV-Abrechnungsnummer aus den KBV-Basis-Profilen Version 1.2.1
Wert: Identifier (9 - 9 Zeichen)