Nach einer erfolgreichen Benehmensherstellung beschließt der Vorstand der KBV das medizinische Informationsobjekt. Im Rahmen dieser Festlegung wird auch definiert, ab wann dieses medizinische Informationsobjekt gilt und somit frühestens in der Versorgung genutzt werden kann. Es ist geplant, dass das vorliegende medizinische Informationsobjekt zum 01. Januar 2023 gilt.


Es ist ebenfalls geplant, die Vorversion des vorliegenden medizinischen Informationsobjektes zu diesem Datum außer Kraft zu setzen.