Nach erfolgreich abgeschlossener Kommentierung läuft jetzt die Phase der Benehmensherstellung vom 15. August bis zum 12. September 2022. Eine Stellungnahme abgeben dürfen nur Organisationen, die im Rahmen der Benehmensherstellung zu beteiligen sind und einen Login von uns erhalten haben, siehe Im Benehmensverfahren beteiligte Verbände. Auf dieser Seite sehen Sie alle bisher abgegebenen Stellungnahmen, sofern diese der Netiquette (pdf) entsprechen und somit zur Veröffentlichung freigegeben wurden. Nach der Bewertung werden wir die Ergebnisse unter Stellungnahmeergebnisse veröffentlichen.
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Key
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ULB1X0X0-237
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Organisation
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Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V.
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Zusammenfassung
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Stellungnahme zur Benehmensherstellung PIO-Überleitungsbogen
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Beschreibung
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Derzeit existiert keine systematische Grundlage für eine strukturierte und sektoren-übergreifende Datenerhebung in der Pflege. Der PIO-Überleitungsbogen bietet aus unserer Sicht hier eine große Chance für die Pflege.
Mit dem PIO-Überleitungsbogen ist es möglich, vollständig standardisierte und strukturierte Daten sektorenübergreifend auszutauschen, um somit die Qualität der Versorgung der zu Pflegenden sicherzustellen. Versorgungslücken in der Pflege können damit vermieden werden.
In der Entstehung des PIO-Überleitungsbogen wurde ein Pflegebeirat eingesetzt, der in mehreren sehr konstruktiven Sitzungen mit diversen Dokumentations- und Softwareentwickler:innen sowie Informatiker:innen gemeinsam Lösungen in den Kommentierungen entwickelte und formulierte. Um die Vielzahl bestehender Systematiken der Pflegedokumentationen aus den individuellen Einrichtungen und aus den unterschiedlichen Dokumentationssystemen zusammenzuführen, wurden im Entwicklungsprozess die standardisierten Überleitungsinstrumente und Ansätze einer Pflegeüberleitung (z. B. Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege des DNQP) berücksichtigt.
Zusätzlich erfolgte im Rahmen des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der stationären und ambulanten Langzeitpflege die Integration der Daten aus der Strukturierten Informationssammlung – SIS. Für eine schnellere Nutzung des PIO-Überleitungsbogen möchten wir vorschlagen, einen Democase mit interessierten Industriepartnern zu initiieren und ggf. die Systemhersteller, die den PIO-ÜB implementiert haben, auf einer Info-Webseite aufzuzeigen.
Mit den bereitgestellten Informationen für die betriebliche Praxis auf der Webseite der MIO42 GmbH wird zusätzlich die Implementierung des PIO-Überleitungsbogen in unterschiedlichen Pflegesettings erleichtert. Der PIO-Überleitungsbogen muss nun seine Praktikabilität in der Praxis unter Beweis stellen.
Zusammen mit dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe e. V. (DBfK), dem Deutschen Pflegerat e. V. (DPR), der Bundespflegekammer, der ehemaligen Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein und der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück hat der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. die Notwendigkeit der interoperablen Nutzung von pflegerelevanten Dokumenten in verschiedenen Pflegesettings bereits in einem gemeinsamen Diskussionspapier erklärt.
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. erklärt zur Benehmensherstellung mit dieser Stellungnahme seine volle Zustimmung zum PIO-Überleitungsbogen.
Zugleich möchte der bvitg sich bei allen Beteiligten für die konstruktive und lösungsorientiert Arbeit bedanken. Wir hoffen, dass der PIO-Überleitungsbogen sich in der Praxis bewährt und einen echten Mehrwert für Pflegepersonal und zu Pflegende schafft.
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Key
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ULB1X0X0-236
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Organisation
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BfArM
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Zusammenfassung
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Stellungnahme des BfArM zum PIO Überleitungsbogen 1.0.0
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Beschreibung
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Wir bedanken uns zur Möglichkeit der Stellungnahme. Für die Herstellung des Benehmens bitten wir um die Berücksichtigung folgender Anmerkungen:
Einheitliche Bezeichnung von inhaltsgleichen Abschnitten zwischen MIO Überleitungsbogen und bereits festgelegten MIOs
Im Sinne der Interoperabilität ist es wünschenswert, inhaltsgleiche Informationen in gleichnamigen Abschnitten zu dokumentieren. Eine Angleichung der Kodierung inhaltsgleicher Abschnitte im MIO Überleitungsbogen mit beispielsweise den Abschnitten im MIO Patientenkurzakte und MIO DiGA Toolkit tragen zu einer einfacheren Zuordnung der Abschnitte in einer elektronischen Patientenakte bei. Eine Harmonisierung der Bezeichnungen für die Dokumentabschnitte (Terminologie-Assoziationen) an das MIO DiGA Toolkit und MIO PKA wird deshalb empfohlen. Dies gilt ebenso für die Harmonisierung dieser Abschnitte in Bezug auf die crossborder electronic patient summary für die Gewährleistung des europäischen Datenaustauschs gemäß SGB V §219d Absatz 6.
Beispiele:
Abschnitt: Probleme- MIO Pflegeüberleitungsbogen: Code: 1184595009, Bezeichnung: Present problem document section (record artifact), Codesystem: SNOMED CT® // MIO Patientenkurzakte: Code: 29548-5, Bezeichnung: Diagnosis Narrative, Codesystem: LOINC // MIO DiGA Toolkit: Code: 11450-4, Bezeichnung: Problem list – Reported, Codesystem: LOINC // MVC_6.0.0: Code: 11450-4, Bezeichnung: Problem list – Reported, Codesystem: LOINC
Abschnitt: Vitalparameter - MIO Pflegeüberleitungsbogen: Code: 1184593002, Bezeichnung: Vital sign document section (record artifact), Codesystem: SNOMED CT® //MIO DiGA Toolkit: Code: 8716-3, Bezeichnung: Vital signs, Codesystem: LOINC //MVC_6.0.0: Code: 8716-3, Bezeichnung: Vital signs, Codesystem: LOINC
Abschnitt: Funktionsbeurteilungen - MIO Pflegeüberleitungsbogen: Code: 1184588000, Bezeichnung: Functional status document section (record artifact)), Codesystem: SNOMED CT® // MVC_6.0.0: Code: 47420-5, Bezeichnung: Functional status assessment note, Codesystem: LOINC
Harmonisierung der Profilierung mit inhaltsgleichen Gesundheitsinformationen in bereits festgelegten MIOs
Damit gleiche Gesundheitsinformationen korrekt interpretiert werden können, ist eine stetige einheitliche Nutzung von Semantik und Syntaktik unabdingbar. Eine Anpassung der Profile im MIO Überleitungsbogen für inhaltsgleiche Informationen in bereits festgelegten MIOs wird deshalb empfohlen. Es wäre wünschenswert, wenn neue Profile mit bereits spezifizierten Gesundheitsinformationen mindestens die Datenelemente und Kodierungen abbilden, die bereits in den festgelegten Profilen enthalten sind. Identische Gesundheitsinformationen in anderen MIOs sind beispielsweise Allergien und Unverträglichkeiten, Medikationsplan, Medizinische Geräte und Geräte-Hersteller.
Überprüfung der Profile und ggf. Überarbeitung im Sinne der Zweckmäßigkeit
Anhand der Beschreibungen zum Profil KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Pain auf der MIO-Webseite dient das Profil zur Dokumentation, „…ob eine Schmerzsymptomatik vorliegt und wenn ja, welche. Zusätzlich können bei Bedarf Referenzen auf assoziierte Diagnosen, Medikationseinträge, Maßnahmen oder Pflegeprobleme eingetragen werden“. Im Datenelement „Value“ ist jedoch ein „CodeableConcept“ mit einem Binding zum Valueset „KBV_VS_MIO_ULB_Pain_Symptom“ hinterlegt. Dieses Valueset beinhaltet nur SNOMED-CT Kodes zur Beschreibung, ob ein Schmerz vorliegt, oder nicht. Es besteht keine Möglichkeit, im Profil kodiert anzugeben, welche Symptomatik vorliegt. Auch die Referenz zur Observation KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Assessment_Free bietet keine Möglichkeit zur kodierten Erfassung von Schmerzsymptomatiken.
Wir bitten deshalb um die Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Profile, um die Zielsetzung dieser zur erfüllen.Hinweis für Freitext-Datenfelder
Gemäß § 363 SGB V können Patienten ihre Daten für eine Datenspende freigeben. Hierbei sollte darauf hingewiesen werden, bei Freitextfeldern (String, Freitext) wie „Ergänzende Angaben", „Besonderheiten" oder „Hinweise" keine Namen oder Daten zu hinterlegen, die eine eindeutige Zuordnung zu einer Person ermöglichen (z.B. Patientennamen, Versichertennummer).
Zudem bitten wir um die Diskussion folgender Anmerkungen:
Erfassung einzelner Summanden in den Profilen des Barthel-Indexes
Der Barthel-Index dient zur Bewertung der alltäglichen Funktionsfähigkeit eines Patienten. Die Bewertung erfolgt anhand der Vergabe von Punkten für zehn verschiedene Kategorien bzw. Fähigkeiten. In den Profilen der einzelnen Fähigkeiten im MIO Überleitungsbogen besteht keine Möglichkeit die Bewertung numerisch zu erfassen. Im Profil KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Total_Barthel_Index hingegen wird der Gesamtscore numerisch erfasst (Observation.value<span class="error">[x]</span>:valueQuantity). Um die angegebenen Kodes der KBV-spezifischen Valuesets für die Beurteilung einzelner Fähigkeiten besser interpretieren und den Gesamtscore nachvollziehen zu können, wird empfohlen neben der Kodierung anhand des Hamburg Manual auch die zugehörigen numerischen Werte zu erfassen. Beispielsweise könnte das Datenelement Observation.value<span class="error">[x]</span>, wie im Gesamtscore zusätzlich um das Element valueQuantity ergänzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Erweiterung der Profile dahingehend, dass im Element Observation.value<span class="error">[x]</span> nur der numerische Wert erfasst wird und zusätzlich das Element Observation.interpretation herangezogen wird, welches auf die entsprechenden Valuesets verweist.
Ergänzung des Elements „dataAbsentReason“ bei Observations
Im MIO Überleitungsbogen basieren einige Profile auf der Ressource Observation. Um eine vollständige Abbildung der Composition zu gewährleisten, existieren mehrere Observations, die nur eine Auskunft darüber geben, ob eine relevante Information vorhanden ist, oder nicht. Um den Aufwand der Datenerfassung zu minimieren ist zu diskutieren, ob statt einer zusätzlichen Ressource das Datenelement „dataAbsentReason“ herangezogen werden kann.
Betroffene Profile sind beispielsweise KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Presence_Risks, KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Presence_Information_Nutrition und KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Relevant_Information_Medical_DevicesFormale Prüfung und Verlinkungen auf Simplifier
In den Profilen MIO Überleitungsbogen sind vereinzelt Rechtschreibfehler zu finden. Zudem können einige genutzte Links nicht korrekt aufgelöst werden. Wir bitten um die Überprüfung und Korrektur in den Profilen.
Beispiele:
- Observation.extension:geraeenutzung im Profil KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Nutrition
- <span class="nobr"><a href="https://fhir.kbv.de/NamingSystem/KBV_NS_MIO_ULB_Hilfsmittelverzeichnis" class="external-link" rel="nofollow">https://fhir.kbv.de/NamingSystem/KBV_NS_MIO_ULB_Hilfsmittelverzeichnis<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span> im Profil <span class="nobr"><a href="https://simplifier.net/ulb/kbv_pr_mio_ulb_device_aid" class="external-link" rel="nofollow">https://simplifier.net/ulb/kbv_pr_mio_ulb_device_aid<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>
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Key
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ULB1X0X0-235
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Organisation
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GKV-Spitzenverband
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Zusammenfassung
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Benehmensherstellung zum PIO Überleitungsbogen 1.0.0
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Beschreibung
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für die detaillierte Überarbeitung der zahlreichen Kommentare und möchten folgende Stellungnahme ergänzen.
(1) 1.7 Pflege durch An- oder Zugehörige, Phase II
- Unter Punkt 1.7.3 können Angaben zu „NICHT behandelnden Kontaktpersonen“ gemacht werden. Hierbei kann es sich um verschiedenste Personen handeln, die mit dem Pflegebedürftigen in Kontakt stehen (Ehegatte, Kinder, Freunde, Nachbarn, etc.). Für die empfangende Einrichtung ist jedoch die Angabe der verantwortlichen Pflegeperson (im Gutachten und/oder bei der Pflegeversicherung angegeben) wichtig, die hier nicht ohne Weiteres ersichtlich ist. Die Pflegeperson kann die Informationen des Versorgungsteams an die empfangende Einrichtung zur bisherigen Versorgungssituation (Pflegeprobleme, Bedürfnisse, …) ergänzen und sollte daher explizit benannt werden.
(2) 1.12 Persönliche Erklärung/Gesetzliche Betreuung, Phase II
- Die Angabe über das Vorliegen einer Patientenverfügung fehlt und sollte explizit erwähnt werden. Eine Vollmacht und/oder gesetzliche Betreuung schließen nicht automatisch die Patientenverfügung ein.
(3) 1.15 Mitgegebene Dokumente/Arzneimittel/Hilfsmittel/Gegenstände, Phase II
- Ist hier die Angabe von mitgegebenen privaten (Wert-) Gegenständen vorgesehen? Es sollte ein eindeutiger Hinweis aufgenommen werden.
(4) 2.1.2 Medizinisches Problem/Diagnose (externe Quelle), Phase II
- Ist es möglich eine Abbildung eines Körpers (Ansicht vorne/hinten) zum Punkt 2.1.2.6 Körperstellen, Phase II hinzuzufügen? Die Skizzierung der betroffenen Körperstelle hilft bei der Konkretisierung von z. B. Wunden, Zu- und/oder Abgängen.
(5) 2.4.2.1 Hinweise zur Kostdarreichungsform Folgende Darreichungsformen konnten nicht gefunden werden und fehlen aus unserer Sicht. Insbesondere bei Menschen der außerklinischen Intensivpflege:
- Oral
- Oral-perkutan endoskopische Gastrostomie
- Oral-peripher parenterale Ernährung
- Oral-zentral parenterale Ernährung
(6) 2.11 Vitalzeichen und Körpermaße
- Bei der Erhebung von Vitalwerten sollte eine Möglichkeit gegeben werden, (externe) Einflussfaktoren zu dokumentieren z. B. körperliche Betätigung
- Im vorliegenden Fallbeispiel ist nur das Datum der Messung dokumentiert, die Uhrzeit fehlt. Ist die Angabe der Uhrzeit ein „Kann-Feld“? Sollte dies der Fall sein, bitten wir die Uhrzeit aufgrund ihrer Relevanz als „Muss-Feld“ aufzunehmen.
(7) 2.11.5 periphere arterielle Sauerstoffsättigung
- Ist es vorgesehen, dass die letzte Blutgasanalyse (BGA) bei Entlassung einer/eines Betroffenen mit einem invasiven Beatmungsgerät als Anlage übermittelt wird oder zumindest die Werte eingetragen werden können?
(8) 2.14.1 Auffälliges Verhalten, Phase II
- Was ist mit „auffälligem Verhalten“ gemeint? Der Begriff ist nicht eindeutig. In der Pflege wird von „herausforderndem Verhalten“ gesprochen.
(9) 2.15. Freiheitsentziehende Maßnahmen
- Was ist hier mit Anordnung gemeint? Ein richterlicher Beschluss oder eine Anordnung durch den Hausarzt?
- In manchen Fällen wünschen die Betroffenen selbst mehr Sicherheit durch hochgestellte Bettscheren und/oder das Bett einseitig an die Wand zu stellen. Wo kann der Wunsch des Betroffenen dokumentiert werden?
(10) Gesundheitsmanagement/ Umgang mit Erkrankung:
Beim Durchsehen konnten wir das Thema „Gesundheitsmanagement durch die/den Betroffene:n“ nicht finden. Wir schlagen die Aufnahme des Themas „Gesundheitsmanagement“ mit folgenden Punkten vor:- Hat die/der Betroffene das Wissen über seine Versorgungssituation/ Erkrankung/Therapie?
- Hat die/der Betroffene ein ausreichendes Krankheitsverständnis?
- Ist die/der Betroffene hinsichtlich des Umgangs mit ihrer/seiner Erkrankung und/oder Therapie compliant?
Mit freundlichen Grüßen
GKV-Spitzenverband
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Key
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ULB1X0X0-234
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Organisation
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bpa.Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V
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Zusammenfassung
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bpa Stellungnahme zur Benehmensherstellung des PIO Überleitungsbogens
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Beschreibung
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Der bpa begrüßt weiterhin das Vorhaben der Bundesregierung einer sektorenübergreifenden Vernetzung mit allen Akteuren des Gesundheitswesens.
Digitale, medienbruchfreie und automatisierte Prozesse in der ambulanten, voll- und teilstationären Pflege, können papiergestützte Prozesse ablösen und Bürokratieaufwand reduzieren. In diesem Kontext hat der bpa bereits in der Stellungnahme zur Kommentierungsphase vom 22.02.2022 betont, dass es hierbei zu keiner Standardisierung der Pflegefachlichkeit kommen darf, die sich am klinischen Bereich orientiert. Die Nutzung des PIO Überleitungsbogens darf unter keinen Umständen eine praxisferne und primär bürokratische Mehrbelastung für die Pflege bedeuten.
Damit die Zielgruppe der Pflegeeinrichtungen eine adäquate Beurteilung vornehmen kann, hat sich der bpa im Konsens mit der BAGFW für eine Erprobung des PIO Überleitungsbogens ausgesprochen. Unter Vorbehalt der Ergebnisse der zu erwartenden Pilotierungs-/Erprobungsphase, geht der bpa mit einer Benehmensherstellung des PIO Überleitungsbogens konform.
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Key
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ULB1X0X0-233
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Organisation
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DBfK Bundesverband e.V.
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Zusammenfassung
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Das PIO Überleitungsbogen als erstes pflegefachlich gestaltetes MIO wird zum Einsatz empfohlen, um empirisch Praktikabilität und Nutzen zu prüfen und Rückschluss auf Optimierung zu erhalten.
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Beschreibung
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Der DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. und der DPR - Deutscher Pflegerat e. V. haben die Entwicklung und Kommentierungsphase des PIO Überleitungsbogens inhaltlich intensiv begleitet. In einem gemeinsamen Diskussionspapier, herausgegeben mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), Bundespflegekammer, Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück und der damaligen Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein haben wir die fachliche Notwendigkeit eines PIO Überleitungsbogens unter den Aspekten Interoperabilität und technischen Standards in der Pflege im Juni 2021 beleuchtet (1). Wir teilen die Auffassung der MIO42 GmbH, dass für eine stabile und bedarfsgerechte Versorgung Pflegeempfangender beim Wechsel zwischen pflegenden Einrichtungen die Kontinuität der pflegefachlichen Versorgung von besonderer Relevanz ist. Der elektronische Überleitungsbogen kann mittels Austausch von vollständigen, standardisierten und klar strukturierten Daten eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Informationskontinuität gewährleisten und damit die Pflege- / Versorgungsqualität sowie die Sicherheit der Pflegeempfangenden erhöhen und Versorgungsbrüche vermeiden. Im Entwicklungsprozess waren die umsichtige Analyse der bestehenden Überleitungsinstrumente und Ansätze einer Pflegeüberleitung (wie dem DNQP Standard Entlassungsmanagement), die Einsetzung eines Pflegebeirates, der Austausch mit der Softwareindustrie und der wissenschaftlichen Expertise aus Pflege und Informatik und insbesondere der ausführliche öffentliche Kommentierungsprozess herausragend. Der Pflegebeirat hat mehrere Sitzungen benötigt, um gute und zufriedenstellende Lösungen zu den Kommentierungen zu formulieren - gemeinsam mit Softwareentwicklern und Informatiker:innen, die im PIO Überleitungsbogen umgesetzt worden sind. Auch für die im Zuge der Erarbeitung immer wieder angesprochene Integration der Daten aus der Strukturierten Informationssammlung – SIS im Rahmen des Strukturmodells zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation in der stationären und ambulanten Langzeitpflege konnte ein Lösungsansatz gefunden werden. Der nunmehr erstellte PIO Überleitungsbogen wartet nun auf seine Anwendung. Insbesondere die geplante Evaluation in den Modellprogrammen nach § 125 SGB XI weisen auf die Umsicht hin, mit der der bisherige Prozess vorangetrieben worden ist. Die auf der Webseite der MIO42 GmbH bereitgestellten Hintergrundinformationen sind hilfreich für eine Implementierung in die betriebliche Praxis und den Pflegealltag in unterschiedlichen Pflegesettings.
DBfK - Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e. V. und der DPR - Deutscher Pflegerat e. V. erklären volle Zustimmung im Benehmherstellungsverfahren mit dem PIO Überleitungsbogen.(1) Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg), Bundespflegekammer, Deutscher Pflegerats (DPR), Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen der Hochschule Osnabrück und ehemalige Pflegeberufekammer Schleswig-Holstein (Hrsg.). Gemeinsames Diskussionspapier: Interoperabilität & technische Standards in der Pflege. Berlin, 2021. Letzter Zugriff: 5.9.2022: <span class="nobr"><a href="https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/2021-06-16_bvitg_DPR_HSOS_PKSH_BPK_DP-Interoperabilitaet-Pflege.pdf.pdf" class="external-link" rel="nofollow">https://www.bvitg.de/wp-content/uploads/2021-06-16_bvitg_DPR_HSOS_PKSH_BPK_DP-Interoperabilitaet-Pflege.pdf.pdf<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>
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Key
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ULB1X0X0-232
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Organisation
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Verband der Privaten Krankenversicherung
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Zusammenfassung
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Identifikation von Privatversicherten
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Beschreibung
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Wir bedanken uns für die Möglichkeit der Stellungnahme und möchten bezugnehmend auf den Identifikator (1.1.2) im Element PatientIn (1.1) folgende Aspekte zur Identifikation von Privatversicherten einbringen:
Für Privatversicherte wird zukünftig zur Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur ebenso wie für GKV-Versicherte der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer nach § 290 SGB V generiert und ausgegeben. Die maßgebliche „Richtlinie zum Aufbau und zur Vergabe einer Krankenversichertennummer und Regelungen des Krankenversichertennummernverzeichnisses nach § 290 SGB V“ wurde bereits um die Prozesse zur Generierung der Krankenversichertennummer für PKV-Versicherte erweitert und befindet sich aktuell in der Benehmensherstellung. Der Start des Verfahrens zur Generierung und Ausgabe von Krankenversichertennummern für Privatversicherte ist für Q4-2022 vorgesehen.
Aus diesem Grund wurde im KBV Pre-Release zu den Formularübergreifenden Vorgaben für Digitale Muster (Version 1.1.0) in Analogie zur VersichertenID_GKV auch bereits eine VersichertenID_PKV im Informationsmodell sowie in dem FHIR Profil KBV_PR_FOR_Patient als Identifier für Privatversicherte abgebildet.
Folglich sollte die VersichertenID_PKV als eineindeutiger Identifier für Privatversicherte auch bei der Festlegung des PIO Überleitungsbogen Berücksichtigung finden.
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