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Operationalisierungshinweise sind Empfehlungen, die sich an die Softwarehersteller SoftwareherstellerInnen richten. Diese müssen sinnvoll, zweckmäßig und im gesetzlichen Rahmen angesiedelt sein. Es gibt bezüglich unserer MIOs drei Arten von Operationalisierungshinweisen. Diese stellen wir Ihnen hier beispielhaft vor. Es sollte beachtet werdenBitte beachten Sie, dass sich die Inhalte der Operationalisierungshinweise in den jeweiligen MIOs unterscheidenunterscheidet.
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ELEMENTSPEZIFISCHE OPERATIONALISIERUNGSHINWEISE
Diese Operationalisierungshinweise gelten für jeweils ein spezielles Element des Informationsmodells.
Beispiel:
MIO-Einträge mit Signaturerfordernis (Optional)
Diese Seite listet alle MIO-Einträge mit Signaturerfordernis auf.
Spezifische Operationalisierungshinweise
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SPEZIFISCHE OPERATIONALISIERUNGSHINWEISE
Diese Operationalisierungshinweise gelten übergreifend Diese Operationalisierungshinweise gelten übergreifendfür ein gesamtes MIO.
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ÜBERGREIFENDE OPERATIONALISIERUNGSHINWEISE
Diese Operationalisierungshinweise gelten für alle festgelegten MIOs gleichermaßen.
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