Sie zeigen eine alte Version dieser Seite an. Zeigen Sie die aktuelle Version an.

Unterschiede anzeigen Seitenhistorie anzeigen

Version 1 Nächste Version anzeigen »

Operationalisierungshinweise sind Empfehlungen, die sich an die Softwarehersteller richten. Diese müssen sinnvoll, zweckmäßig und im gesetzlichen Rahmen angesiedelt sein. Es gibt bezüglich unserer MIOs drei Arten von Operationalisierungshinweisen. Diese stellen wir hier beispielhaft vor. Es sollte beachtet werden, dass sich die Inhalte der Operationalisierungshinweise in den jeweiligen MIOs unterscheiden.

Elementspezifische Operationalisierungshinweise

Diese Operationalisierungshinweise gelten für jeweils ein spezielles Element des Informationsmodells.

Beispiel:



MIO-Einträge mit Signaturerfordernis (Optional)

Diese Seite listet alle MIO-Einträge mit Signaturerfordernis auf.



Spezifische Operationalisierungshinweise

Diese Operationalisierungshinweise gelten übergreifend für ein gesamtes MIO.



Übergreifende Operationalisierungshinweise

Diese Operationalisierungshinweise gelten für alle festgelegten MIOs gleichermaßen.