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Hintergrund zum Betrachtungszeitraum
Die Dateigröße einzelner Einträge in der ePA ist durch technische Vorgaben des Konnektors auf maximal 25 MB begrenzt.
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Der Betrachtungszeitraum legt fest, von welchem Startzeitpunkt bis zu welchem Endzeitpunkt Daten in dem jeweiligen Bundle abgebildet sind. Dabei ist der Betrachtungszeitraum als rein technisches Attribut zu verstehen, der EndanwenderInnen (z. B. den weiterbehandelnden Personen) nicht angezeigt werden soll.
Technische Umsetzung des Betrachtungszeitraums
Der Betrachtungszeitraum ist in der Composition, Phase I laut Spezifikation vorgesehenen Extension "Betrachtungszeitraum" anzugeben. Diese Extension bietet die optionale Möglichkeit, den Startzeitpunkt sowie den Endzeitpunkt des Betrachtungszeitraumes des jeweiligen Bundles anzugeben.
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Damit weiterverarbeitende Systeme (z. B. das Praxisverwaltungssystem (PVS) der weiterbehandelnden Person) auf die gewünschten MIO-Bundle zugreifen können, können diese über die Metadaten der ePA-Einträge nach Betrachtungszeiträumen gefiltert werden und selektiv heruntergeladen werden. Der Betrachtungszeitraum innerhalb des Bundles ist somit rein informativ für die Verarbeitung der Daten vorgesehen.
Anwendungsbeispiel
Eine DiGA mit der Indikation Diabetes Mellitus, Typ 1 soll die über die letzten drei Monate erhobenen Daten einer Überwachung von Blutzuckerwerten als versorgungsrelevante Daten auf Wunsch der versicherten Person in die ePA exportieren. Der Blutzuckersensor misst den aktuellen Blutzuckerwert der PatientIn alle fünf Minuten. Dies entspricht 288 Messungen am Tag.
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https://github.com/mio42-GmbH/MIO-DiGA-Beispieldateien-Betrachtungszeitraum
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