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ANWENDUNG
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DES MIO
Am Tag der Entlassung aus einer stationären Krankenhausbehandlung erhält der/die Patient:in einen EntlassbriefDer Patient / die Patientin erhält am Entlasstag mindestens einen vorläufigen Entlassbrief mit den im Rahmenvertrag festgelegten Mindestinhalten, der als MIO in die persönliche elektronische Patientenakte eingestellt werden kann, sofern er / sie über eine solche verfügt und dem Krankenhaus eine entsprechende Berechtigung erteilt wurde. Der vorläufige Entlassbrief muss die Anschlussversorgung des Patienten / der Patientin bis zum Erhalt des endgültigen Entlassbriefs sicherstellen und stellt insofern einen korrekten – ggf. aber noch unvollständigen – Entlassbrief dar. Der endgültige Entlassbrief wird ggf. erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgehändigt, möglicherweise mit weiteren Dokumenten ergänzt, und dann als MIO in die elektronische Patientenakte eingestellt bzw. postalisch zugestellt. Ersteres ist bei entsprechenden Berechtigungen auch nach Entlassung des Patienten möglich.
Wird der Entlassbrief in die ePA eines Patienten / einer Patientin (nach § 341 SGB V) eingestellt, erfolgt die Aushändigung einer gedruckten Version nur auf Wunsch.
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Während des Krankenhausaufenthaltes werden anfallende Informationen im Krankenhaus-Informationssystem (KIS) oder anderen Primärsystemen des Krankenhauses dokumentiert. Insofern das Primärsystem es erlaubt, können diese bereits dokumentierten Informationen bei der Erstellung eines MIO KH-Entlassbrief automatisch übernommen werden. Der erstellenden Person ist es weiterhin möglich, zusätzliche Informationen manuell einzugeben. Eine Eingabe ist in strukturierter Form z. B. durch die Auswahl entsprechender Codes oder unstrukturiert in Form von Freitextangaben möglich. Je nach Behandlungskontext und Notwendigkeit einer Anschlussversorgung ist es möglich dem MIO ergänzende Dokumente wie beispielsweise Befunde und Berichte als Anhang beizufügen. Der Entlassbrief enthält weiterhin Informationen über die Verordnungen und Bescheinigungen, die manuell eingegeben werden oder aus den betreffenden Systemen übernommen werden können.
Die Erstellung und Freigabe des MIO KH-Entlassbrief erfolgt analog zum derzeit in der Krankenhauspraxis üblichen Vorgehen: die Erstellung erfolgt im Allgemeinen durch einen/eine Stationsarzt:in, gelegentlich durch einen/eine Facharzt:in. Die Erstellung des Entlassbriefs erfolgt im Allgemeinen durch den Stationsarzt bzw. -ärztin, d.h. in vielen Fällen durch einen Arzt / eine Ärztin in Weiterbildung, gelegentlich durch einen Facharzt bzw. -ärztin. Die Validierung erfolgt in der Regel durch den/die Ober- und/oder Chefarzt bzw. -ärztin. Die erstellende Person stellt die für den Krankenhausentlassbrief relevanten Informationen zusammen und wählt nach ihrem Ermessen und der regulativen Vorgaben im Hinblick auf die Information des Patienten / der Patientin und des weiterbehandelnden Arztes / der weiterbehandelnden Ärztin bzw. der weiterbehandelnden Einrichtung weitere Dokumente aus, die dem Patienten / der Patientin ebenfalls ausgehändigt bzw. in die ePA eingestellt werden.
Die erstellenden Personen sind dafür verantwortlich, weitere Informationen aus dem KIS (z.B. Radiologie, Labor) auszuwählen und in den Entlassbrief einzubeziehen. Entlassbriefschreibsysteme erlauben häufig die Übernahme von Befunden aus Sub- bzw. Spezialsystemen. Der Entlassbrief enthält weiterhin Informationen über die Verordnungen und Bescheinigungen, die manuell eingegeben werden oder aus den betreffenden Systemen übernommen werden können.
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Die Signatur des Krankenhaus-Entlassbriefs Die Signatur des Krankenhausentlassbriefs kann mittels eines elektronische Heilberufsausweises (HBA) erfolgen. Das Einstellen des signierten Arztbriefes MIOs kann durch einen Arzt /eine Ärztin Arzt:in oder das Case Management bzw. den Sozialdienst erfolgen. Dokumente können nur dann in die ePA eingestellt werden, wenn der Patient / der Patientin über eine ePA verfügt und das Krankenhaus für den Zugriff berechtigt istEine verpflichtende Signatur ist für das MIO derzeit nicht vorgesehen.
Das MIO KH-Entlassbrief kann den Patienten:innen und weiterbehandelnden Personen über zwei Wege zur Verfügung gestellt werden. Verfügt der/die Patient:in über eine ePA und berechtigt das Krankenhaus für den Zugriff auf diese, kann das MIO dem/der Patient:in in seine/ihre ePA eingestellt werden. Beim Zugriff sind die allgemein geltenden Beschränkungen im Kontext der Krankenhausbehandlung zu berücksichtigen. Das Einstellen des MIO in die ePA ersetzt nicht die ggf. erforderliche direkte Übermittlung des Entlassbriefs an weitere Leistungserbringer.
Eine nachträgliche Änderung oder Fortschreibung eines MIO Krankenhausentlassbriefs in einer ePA ist nicht regelhaft vorgesehen, wobei nachträgliche Korrekturen bzw. Ergänzung um Dokumente nicht ausgeschlossen werden können. Ältere Versionen des MIO werden hierbei im Hinblick auf Haftungsfragen in der ePA nicht überschrieben. Wird ein endgültiger Entlassbrief in die ePA eingestellt, so überschreibt dieser nicht den vorläufigen Entlassbrief, da es sich um unterschiedliche Varianten eine Krankenhausentlassbriefs mit jeweils eigener Relevanz handelt.
Der/die Patient:in kann nun weiterbehandelnden Personen und Einrichtungen den Zugriff auf das MIO in der ePA gewähren oder sich das MIO über das Frontend der Versicherten (FdV) selbst anzeigen lassen. Zusätzlich ist es möglich, das MIO KH-Entlassbrief per KIM direkt zwischen Krankenhaus und einer weiterbehandelnden Person oder Einrichtung (z.B. Hausärzte:innen, Fachärzte:innen, Reha-Einrichtungen) auszutauschen. Voraussetzung dafür ist das Einverständnis des/der Patient:in und die Anbindung der jeweiligen Personen und Einrichtungen an die TI.
Eine tiefergehende Prozessbeschreibung ist dem Prozessleitfaden zu entnehmen.
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ANWENDERGRUPPEN
Für die Nutzung des Krankenhausentlassbriefs MIO KH-Entlassbriefs wurden die folgenden Anwendergruppen* identifiziert:
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- Stationsarzt / Stationsärztin
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- Stationsarzt / -ärztin, Oberarzt / -ärztin, Chefarzt / -ärztin
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- Stationsarzt / -ärztin, Case Management, Sozialdienst
* Zugriffsberechtigungen können individuell konfiguriert werden.
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