Versionen im Vergleich

Schlüssel

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  • Für jedes assistierte MIO gibt es eine feste Ansprechperson innerhalb der KBV/mio42 und innerhalb der Partnerorganisation.
  • Inhalte (z.B. Dokumente, Seiten), welche veröffentlicht werden und nicht von der KBV/mio42 selber erstellt worden sind, werden vor der Veröffentlichung durch die KBV/mio42 geprüft.
  • Im Rahmen des Erstellungsprozesses der assistierten MIOs werden bestimmte Arbeitspakete verteilt. Jede an der Erstellung des MIO beteiligte Organisation übernimmt für ihr jeweiliges Arbeitspaket die Verantwortung für die inhaltliche und zeitliche Erfüllung.
  • Entsprechend der verteilten Arbeitspakete werden die fachlichen Inhalte während der Kommentierungs- und Benehmensherstellungsphase durch die jeweilige Organisation betreut. Die Organisation des Prozesses übernimmt die KBV/mio42.
  • Die Phase der Festlegung und Veröffentlichung wird formal durch die KBV/mio42 übernommen.
  • Während der Umsetzung des MIO durch die Hersteller kann die Partnerorganisation bei der Beantwortung von Supportanfragen einbezogen werden.
note
Auszug


Info

Die KBV/mio42 ist für die semantische und syntaktische Definition der MIO-Inhalte verantwortlich. Die konkrete technische Umsetzung und Verknüpfung mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Regelung von Rahmenbedingungen bei der Implementierung der festgelegten MIOs in der Versorgung liegen außerhalb des im § 355 SGB V geregelten

Verantwortungsbereichs der KBV/mio42.
Info
Die KBV/mio42 ist für die semantische und syntaktische Definition der MIO-Inhalte verantwortlich. Die konkrete technische Umsetzung und Verknüpfung mit der ePA sowie die Regelung von Rahmenbedingungen bei der Implementierung der festgelegten MIOs in der Versorgung liegen außerhalb der mit § 355 SGB V an die KBV übertragenen Aufgabe

Aufgabenbereichs der KBV/mio42.