Vorteile und Nutzen der Beteiligung an der Erstellung assistierter MIOs
Projektpartner profitieren von der Zusammenarbeit mit der KBV/mio42 bei der Erstellung eines assistierten MIO:
- Beteiligung an einer schnell wachsenden Community rund um das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen
- Netzwerkmöglichkeiten durch aktive Teilnahme an regelmäßigen Terminen, unter anderem mit diversen medizinischen bzw. versorgungsrelevanten Institutionen und Fachgesellschaften, Bundesverbänden, Herstellern und Anbietern
- Leistung eines wesentlichen Beitrags zur Förderung einer verbindlichen Interoperabilität im Gesundheitswesen
Verbindliche Zusammenarbeit
- Die Zusammenarbeit erfolgt auf Augenhöhe und setzt auf eine vertrauensvolle und verbindliche Basis, die langfristig ausgelegt ist.
- Sowohl die KBV/mio42 als auch der Projektpartner kann die Zusammenarbeit jederzeit begründet beenden.
- Beendet der Projektpartner die Zusammenarbeit frühzeitig, steht es der KBV/mio42 frei, die begonnene Arbeit in eigener Verantwortung fortzuführen.
Finanzielle Beteiligung
- Jede Organisation trägt ihre Aufwände eigenständig.
Grundsätze guter Zusammenarbeit
- Für jedes assistierte MIO gibt es eine feste Ansprechperson innerhalb der KBV/mio42 und innerhalb der Partnerorganisation.
- Inhalte (z.B. Dokumente, Seiten), welche veröffentlicht werden und nicht von der KBV/mio42 selber erstellt worden sind, werden vor der Veröffentlichung durch die KBV/mio42 geprüft.
- Im Rahmen des Erstellungsprozesses der assistierten MIOs werden bestimmte Arbeitspakete verteilt. Jede an der Erstellung des MIO beteiligte Organisation übernimmt für ihr jeweiliges Arbeitspaket die Verantwortung für die inhaltliche und zeitliche Erfüllung.
- Entsprechend der verteilten Arbeitspakete werden die fachlichen Inhalte während der Kommentierungs- und Benehmensherstellungsphase durch die jeweilige Organisation betreut. Die Organisation des Prozesses übernimmt die KBV/mio42.
- Die Phase der Festlegung und Veröffentlichung wird formal durch die KBV/mio42 übernommen.
- Während der Umsetzung des MIO durch die Hersteller kann die Partnerorganisation bei der Beantwortung von Supportanfragen einbezogen werden.
Die KBV/mio42 ist für die semantische und syntaktische Definition der MIO-Inhalte verantwortlich. Die konkrete technische Umsetzung und Verknüpfung mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Regelung von Rahmenbedingungen bei der Implementierung der festgelegten MIOs in der Versorgung liegen außerhalb des im § 355 SGB V geregelten Aufgabenbereichs der KBV/mio42.