Die KBV/mio42 ist für die semantische und syntaktische Definition der MIO-Inhalte verantwortlich. Die konkrete technische Umsetzung und Verknüpfung mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie die Regelung von Rahmenbedingungen bei der Implementierung der festgelegten MIOs in der Versorgung liegen außerhalb des im § 355 SGB V geregelten Verantwortungsbereichs Aufgabenbereichs der KBV/mio42.