Seitenhistorie
Nach der Kommentierungsphase eines medizinischen Informationsobjektes (MIO) schließt sich die gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 definierte Benehmensherstellungsphase an. Darin wird die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte" genannten Institutionen das Benehmen herstellen.
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO U-Heft folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
- Deutscher Hebammenverband e.V.
- Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG)
- Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ)
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
| Kommentierungsbutton | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Kommentierungen
| Issuereporter | ||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|