Nach der Kommentierungsphase eines medizinischen Informationsobjektes (MIO) schließt sich die gemäß 291b Absatz 1 Satz 7 definierte Benehmensherstellungsphase an. Darin wird die KBV mit den in § 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfahrensordnung "Benehmensherstellung Medizinische Informationsobjekte" genannten Institutionen das Benehmen herstellen.
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Verfahrensordnung werden für das MIO U-Heft folgende weitere maßgebliche, fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände bestimmt, mit denen die KBV das Benehmen herstellt:
- Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ)
- Deutscher Hebammenverband e.V.
- Gesellschaft für Qualität in der außerklinischen Geburtshilfe e.V. (QUAG)
- Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DAKJ)
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Kommentierungen
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Key
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UH1X0-393
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Erstellt
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30.07.2020
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Name
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Elke Mattern
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Organisation
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Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft
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Zusammenfassung
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fachlich betroffene Fachgesellschaft
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Beschreibung
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Als fachlich betroffene Fachgesellschaft bitte ich auch die DGHWi (Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft) in die Liste gesondert aufzunehmen.
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