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Vereinbarungen über Qualitätssicherung nach Paragraf 135 Absatz 2 SGB V
Hier finden Sie ein Archiv der nicht mehr gültigen Fassungen der Vereinbarungen über Qualitätssicherung nach Paragraf 135 Absatz 2 SGB V.
der QS-Vereinbarungen. Die aktuell gültigen Versionen stellen wir auf der KBV-Website bereit unter: www.kbv.de/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/qualitaetssicherungsvereinbarungen.
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Magnetresonanz-Tomographie (Kernspintomographie)
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