Operationalisierungshinweise sind Empfehlungen, die sich an die Softwarehersteller richten. Diese müssen sinnvoll, zweckmäßig und im gesetzlichen Rahmen angesiedelt sein. Es gibt bezüglich unserer MIOs drei Arten von Operationalisierungshinweisen. Diese stellen wir hier beispielhaft vor. Es sollte beachtet werden, dass sich die Inhalte der Operationalisierungshinweise in den jeweiligen MIOs unterscheiden.
Elementspezifische Operationalisierungshinweise
Diese Operationalisierungshinweise gelten für jeweils ein spezielles Element des Informationsmodells.
Beispiel:
MIO-Einträge mit Signaturerfordernis (Optional)
Diese Seite listet alle MIO-Einträge mit Signaturerfordernis auf.
Spezifische Operationalisierungshinweise
Diese Operationalisierungshinweise gelten übergreifend für ein gesamtes MIO.
Übergreifende Operationalisierungshinweise
Diese Operationalisierungshinweise gelten für alle festgelegten MIOs gleichermaßen.