Zahnärztliche Primärsysteme verwenden zur Identifikation des
zahnärztlichen Akteurs die folgende Bildungsregel: "0" + KZV-Nr +
Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis (ggf. ergänzt um eine oder
mehrere führende Nullen). Bei der Konkatenation der Nummern muss
nach der "0" die KZV-Nummer des Akteurs an die Stellen 2-3 gesetzt
werden (ggf. mit ihrer führenden Null), und an die Stellen 4-9 die
1 - 6-stellige Abrechnungsnummer der Zahnarztpraxis, wobei sie ggf.
mit einer oder mehreren führenden Nullen aufgefüllt werden muss.
Beispielresultat: "004006789"
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
---|---|---|
Daten für den Überleitungsbogen eintragen (Daten eintragen) | 0...1 | O |
Rationale: "Im ersten Feld (ohne Bezeichnung) und im Feld für die
Vertragszahnarzt-Nr. wird jeweils die Vertragszahnarztnummer
eingetragen, die wie folgt aufgebaut ist: 2-stellige KZV- und 6-stellige
Vertragszahnarzt-Nr. " (Anlage 14b (BMZ-Z))
Terminologie-Assoziation:
CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
---|---|---|
KZVA | KZVAbrechnungsnummer | IdentifierTypeDeBasis |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_ULB_Organization.identifier:KZV-Abrechnungsnummer
Beziehung: Spezialisierung von KZV-Abrechnungsnummer aus den KBV-Basis-Profilen
Wert: Identifier (9 - 9 Zeichen)