Jede Betriebsstätte und jede Nebenbetriebsstätte nach den Definitionen des Bundesmantelvertrages-Ärzte erhalten jeweils eine Betriebsstättennummer. Die Betriebsstättennummer ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Die Betriebsstättennummer ist neunstellig. Die ersten beiden Ziffern stellen den KV-Landes- oder Bezirksstellenschlüssel gemäß Anlage 1 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern) dar (Ziffern 1-2). Die Ziffern drei bis neun werden von der KV vergeben (Ziffern 3-9). Dabei sind die Ziffern drei bis sieben so zu wählen, dass anhand der ersten sieben Stellen die Betriebsstätte eindeutig zu identifizieren ist.
Kardinalität und Konformität:
SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
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Daten für den Überleitungsbogen eintragen (Daten eintragen) | 0...* | O |
Terminologie-Assoziation:
CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
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BSNR | Betriebsstättennummer | IdentifierType |
FHIR®-Mapping: KBV_PR_MIO_ULB_Organization.identifier:Betriebsstaettennummer
Beziehung: Spezialisierung von BSNR aus den KBV-Basis-Profilen
Wert: Identifier