Angaben zum Pflegegrad des Patienten / der Patientin nach Paragraph 15 Sozialgesetzbuch XI.

1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und 5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.

Kardinalität und Konformität:

SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Daten für den Überleitungsbogen eintragen (Daten eintragen)1...2R
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen, Phase I

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
80391-6Level of care [Type]LOINC®, 2.71

FHIR®-Mapping:
KBV_PR_MIO_ULB_Composition.section:pflegegrad
KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Care_Level

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