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Angaben zum Pflegegrad des Patienten / der Patientin nach Paragraph 15 Sozialgesetzbuch XI.

1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und 5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten.

Kardinalität und Konformität:

%1.2.276.0.76.3.1.1.5.5.9.2.1018_scenarioCardinalityConformity%
SZENARIOKARDINALITÄTKONFORMITÄT
Die Erläuterungen zu den Konformitäten und Kardinalitäten finden Sie unter: Erläuterungen, Phase I

Terminologie-Assoziation:

CODEBEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEMCODE-SYSTEM
80391-6Level of care [Type]LOINC®, 2.71

FHIR®-Mapping:
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- %KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Care_Level|KBV_PR_MIO_ULB_Observation_Care_Level%

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