Angaben zum Pflegegrad des Patienten / der Patientin nach
Paragraph 15 Sozialgesetzbuch XI.
1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen der
Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 2. Punktbereich 1: geringe
Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten, 3.
Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
oder der Fähigkeiten, 4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigungen
der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und 5. Punktbereich 4:
schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten.
Kardinalität und Konformität:
| SZENARIO | KARDINALITÄT | KONFORMITÄT |
|---|
Terminologie-Assoziation:
| CODE | BEZEICHNUNG IM CODE-SYSTEM | CODE-SYSTEM |
|---|---|---|
| 80391-6 | Level of care [Type] | LOINC®, 2.71 |
FHIR®-Mapping:
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