In der Technischen Anlage eRezept wurde die Aktualisierung der Versionsnummer einzusetzenden FHIR-Profile sowie weitere kleinere Verbesserungen/Klarstellungen vorgenommen.
Mit dem Dokument Technische Anlage eRezept in der Version 1.20 erhalten Sie die Möglichkeit die zukünftigen Anforderungen an das eRezept-Verfahren einzusehen und zu kommentieren.
95 Ergebnisse
Key | Erstellt | Organisation | Zusammenfassung | Lösung | Kommentierungsergebnis |
---|---|---|---|---|---|
EREZEPT-125 | 01.08.2025 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Kap. 7, S. 101, ID 107: Beschreibung und Bedingung zum Kennzeichen Dosierung | ||
In der Beschreibung fehlt die Gebrauchsanweisung bei Rezepturen. |
|||||
EREZEPT-124 | 01.08.2025 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Kap. 7, S. 101, ID 106: Bedingung zum Feld Dosierung | ||
Da ID 128 gestrichen wurde, passen die Bedingungen nicht mehr für Rezepturen. In der Technischen Anlage sollte mindestens an einer Stelle eindeutig dargestellt werden, wie die Gebrauchsanweisung bei der Verordnung einer Rezeptur anzugeben ist. |
|||||
EREZEPT-123 | 01.08.2025 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Kap. 7, S. 101, ID 106: Bedingung zum Feld Dosierung | ||
Die erste Bedingung sollte um "Kategorie" gleich "02" ergänzt werden, da es sich bei E-T-Rezepten ausschließlich um Arzneimittel handeln kann und somit die AMVV hinsichtlich der Dosierungsangabe einzuhalten ist. |
|||||
EREZEPT-122 | 01.08.2025 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Kap. 7, S. 98, ID 165: Beschreibung zu Ergänzende Angaben zum Substitutionsmittel | ||
Kann dieses Feld auch für die Aufnahme eines Hinweises auf schriftliche Vorgaben für den Fall verwendet werden, dass dem Patienten schriftliche |
|||||
EREZEPT-121 | 01.08.2025 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Kap. 7, S. 84, ID 41: Bedingung für Typ der ausstellenden/ verschreibenden Person | ||
Muss die Regel, dass bei E-T-Rezepten der Typ der ausstellenden Person nicht Kategorie 02 = Hebamme sein darf, nicht auch für E-BtM-Rezepte gelten? |
|||||
EREZEPT-120 | 01.08.2025 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Einführung strukturierter Dosierungsanweisungen | ||
Wir sehen von einer Kommentierung der Einführung strukturierter Dosierungsanweisungen ab und verweisen auf das laufende Abstimmungsverfahren von HL7 Deutschland in diesem Kontext. |
|||||
EREZEPT-119 | 01.08.2025 | DAV | SER – Zuzahlungsstatus und BesonderePersonengruppe | ||
Im Kontext des sozialen Entschädigungsrechtes (SER) sollte eine Prüfung auf den erforderlichen Zuzahlungsstatus (1) und der Personengruppe (06) erfolgen. |
|||||
EREZEPT-118 | 01.08.2025 | DAV | Kein T-Rezept (Arzneimittelkategorie 02) durch Aussteller vom Typ (02 - Hebamme) | ||
Warum ist die Bedingung der Feld-ID 41 ist nicht als Prüfung umgesetzt? |
|||||
EREZEPT-117 | 01.08.2025 | DAV | Patienten-ID | ||
Neben der Angabe einer eventuell erforderlichen Verschreiber-ID (Feld-ID 155) existiert auch die eventuelle Notwendigkeit einer Patienten-ID. |
|||||
EREZEPT-115 | 23.07.2025 | ifap GmbH | AngabenSubstitutionsmittel | ||
Changelog: KBV_PR_ERP_PracticeSupply Betaeubungsmittel.extension:ErgaenzendeAngabenSubstitutionsmittel is set to 0..0, Why is this substitution remark under practice supply? Does it apply to all BTM prescriptions created or only for practice supply? |
|||||
EREZEPT-114 | 23.07.2025 | ifap.GmbH | Bedeutung: "Substitutionsmittel" | ||
File: Beispiel_66_Rezeptur_BtM <extension url="ErgaenzendeAngabenSubstitutionsmittel"> What means here substitution? Replacing one medication with another? Or is just additional information that the practitioner can add. |
|||||
EREZEPT-113 | 18.07.2025 | gematik GmbH | Für eine prozessorientierte Umsetzung des elektronischen Medikationsplans (eMP) in der elektronischen Patientenakte schlagen wir vor, einen Identifikator für den Eintrag im eMP (eMP-Identifier) in den Verordnungsdatensatz des E-Rezepts zu integrieren. | ||
Der elektronische Medikationsplan (eMP) in der elektronischen Patientenakte (ePA) soll sich gemeinsam mit dem E-Rezept effizient in einen Versorgungsprozess - den digital gestützten Medikationsprozess (dgMP) - integrieren. 1. Zum Hintergrund (Auszug aus dem Fachkonzept dgMP gemäß Vorveröffentlichung am 15.07.2025): Zum Verständnis des Konzepts <span class="error">[des eMP in der ePA 3.1.2]</span> sind folgende Leitgedanken zu verstehen: 2. Mehrwert eines eMP-Identifiers: Wird ein E-Rezept ausgestellt, das einen eMP-Identifier trägt, kann die abgebende Apotheke nachvollziehen, wie sich das rezeptierte Arzneimittel in den Medikationsplan integriert. Wird hingegen ein E-Rezept ohne eMP-Identifier ausgestellt, kann die abgebende Apotheke prüfen, ob und wie der Medikationsplan durch sie aktualisiert werden sollte. Auch AMTS-Prüfungen werden zuverlässiger, da eine die therapeutische Intention beteiligter Ärzte und Apotheker transparenter wird. Wird aus einem lokalen Verordnungsmodul oder Medikationsplan im Primärsystem eine Folgeverordnung ausgestellt, deren eMP-Identifier lokal persistiert wurde, kann durch diese Referenzierung die Aktualisierung des Medikationsplans durch den Leistungserbringer ausgelöst werden. Andersrum kann einem Leistungserbringer bei Verordnungen/Abgaben ohne eMP-Identifier angeboten werden, einen eMP-Eintrag für dieses Arzneimittel zu erstellen. 3. Vorgeschlagene Umsetzung des eMP-Identifiers: Legt ein Leistungserbringer einen eMP-Eintrag an, um ein Medikament auf den Medikationsplan aufzunehmen, wird der eMP-Identifier durch den ePA Medication Service erzeugt. Dieser FHIR-basierte eMP-Identifier referenziert den eMP-Eintrag eindeutig. Die Verknüpfung eines eMP-Eintrags mit einer Verschreibung erfolgt durch die primärsystemseitige, optionale Übergabe des eMP-Identifiers an das E-Rezept. Der E-Rezept-Fachdienst gibt bei der nachfolgenden Übergabe der Verschreibung an den ePA Medication Service diese optional vorhandene Referenz ebenso mit. Intern erzeugt der ePA Medication Service bei Erhalt der Verschreibung eine Medikationsinformation für den entstehenden eML-Eintrag und verknüpft diesen mit dem assoziierten eMP-Eintrag. 4. Beispielhaftes FHIR Objekt: { Sollte das FHIR-Objekt durch die Formatierung nicht richtig dargestellt werden, kann dieses gerne auf anderem Wege bereitgestellt werden. Herzlichen Dank! |
|||||
EREZEPT-112 | 25.06.2025 | Langguth.Digital | Indikation für Adhärenz benötigtIndikation für Adhärenz benötigt | ||
Neben dem eigentlich Verordnungs- und Abgabeprozess, landen die eRezepte des Arztes auch in der eML der ePA und dienen dort der aktuellen und langfristigen Einsicht auch durch den Patienten, welche Medikamente er von wem verordnet bekommen hat. Auch wenn sich aus den gesetzlichen Vorgaben sowie den Rahmenverträgen keine Verpflichtung zum Eintragen der Verordnungsindikation in das eRezept ergibt, gibt es auch kein Verbot den Verordnungsgrund als optionales Feld in das eRezept aufzunehmen. Da Studienlagen zeigen, dass das mangelnde Wissen über den Einnahmegrund die Adhärenz der Patienten negativ beeinflussen <span class="error">[beispielsweise in 1]</span>, sollte der Einnahmegrund als optionales Feld aufgenommen werden. Der reason sollte daher in KBV_PR_ERP_Prescription aufgenommen werden. <span class="error">[1]</span> Bülow et al. (2024) – Scoping Review: |
|||||
EREZEPT-111 | 22.06.2025 | Langguth.Digital | Warum 5 unterschiedliche Dosierungsprofilierungen? | ||
Die Herleitungen für Designentscheidungen werden (leider) nicht veröffentlicht, daher die Frage: FREE_TEXT, DAILY_FOUR_SCHEME, DAILY_TIME, INTERVAL, WEEKDAY Alle Profile unterscheiden sich nur marginal, sofern die Kommentare EREZEPT-107 bis 110 umgesetzt würden, wären die Differenzen noch geringer. Ferner werden, wie kommentiert, Kombinationen dieser Dosierungskategorien benötigt - was mit 5 unterschiedlichen Profilen nicht möglich ist, daher würden für die verschiedenen Kombinationen zusätzliche Profile nötig. Von daher erscheint es eigentlich sinnvoll, statt der 5 (und später mehr) kategoriebezogenen Dosierungsprofile lediglich EIN Dosierungsprofil anzulegen, welches die Kombination aus allen 5 bisherigen darstellt. Ein Dosierungsprofil gegenüber 5+X Spezialprofilen hätte folgende Vorteile: 1. Geringere Umsetzungsaufwände zur Pflege unterschiedlicher Profile 2. Direkte Umsetzungsmöglichkeit fachlich benötigter Kombinationen (sofern Gründe für eine Einschränkung der Kombinationen in der ersten Ausbaustufe sprechen, könnten die Beschränkungen auch über Constraints oder AKs aufgenommen und durchgesetzt werden) 3. Leichtere Versionierung im Zuge weitere Ausbaustufen Nachteile für ein spezialisiertes Dosierungsprofil sehe ich (bislang keine). Ich möchte daher vorschlagen, auf ein einzieges Dosierungsprofil für eRezepte (und eMP) umzustellen. |
|||||
EREZEPT-110 | 22.06.2025 | Langguth.Digital | Fixe Frequenz bei KBV_PR_ERP_Dosage_DailyFourScheme | ||
KBV_PR_ERP_Dosage_DailyFourScheme ist durch Fixed Values auf eine Frequenz von "täglich" festgeschrieben. Daher sollte bei KBV_PR_ERP_Dosage_DailyFourScheme die Festschreibung auf frequency=1 und period=Day gestrichen werden und freie Frequenzfestlegungen erlaubt werden. Diese können im Rahmen der Anzeige/Ausdrucks auch gut in automatisch generierte Texte überführt werden, die das 4er-Schema verbal ergänzen (ohne dazu tatsächlich auf Freitext-Ergänzungen gehen zu müssen und die Information weiterhin maschinell auswertbar zu halten). Der Umsetzungsaufwand erscheint gering, wenn in allen drei Dosierprofilierungen jeweils die selben (offenen) Vorgaben für eine optionale Frequenzangabe festgelegt wird - der Nutzen ist jedoch sehr hoch und sollte für den Feldstart direkt angeboten werden. |
|||||
EREZEPT-109 | 22.06.2025 | Langguth.Digital | Fehlende .frequency-Elemente | ||
KBV_PR_ERP_Dosage_Weekday und KBV_PR_ERP_Dosage_DailyTime besitzen keine .frequency, period und periodUnit-Element. Dies ist aus fachlicher Sicht problematisch, weil dadurch Standarddosiermuster der Art "alle 2 Wochen Montags" (und vergleichbar) nicht abgebildet werden können. Die alternative Verwendung von KBV_PR_ERP_Dosage_Interval ist oftmals wenig hilfreich, wenn multiple Medikationen vorhanden sind, bei denen für den zeitlichen Abstand Medikamente Montags, Mittwoch und/oder Freitags (im Abstand von 2 Wochen) genommen werden sollen. Da das Frequenzmuster ohnehin umgesetzt werden muss, sollte es wenig problematisch in der Umsetzung und Anzeige/Ausdruck sein, bei den eingangs genannten Profilierungen ein Frequenzmuster optional zu erlauben. Die geringfügige Erhöhung der Komplexität durch Aufnahme der Frequenzmuster sollte den Nutzengewinn dadurch nicht auf Textdosierungen wechseln zu MÜSSEN deutlich aufheben. |
|||||
EREZEPT-108 | 22.06.2025 | Langguth.Digital | Verzicht auf Bedarfsmedikationen problematisch | ||
Ein Stufenweises Vorgehen für die Profilierung komplexer Dosierschemata ist sicher sinnvoll. Die erste Fassung (die dann auch in der eML und eMP Verwendung finden wird!) sollte jedoch die Kern-Use Cases abbilden können. Diese Information ist auch relevant für ein gruppiertes bzw. strukturiertes Ausspielen der Summe der Medikations- und Dosierangaben im Kontext eML und eMP, in denen diese Profile auch zur Nutzung kommen werden. Daher sollte in allen Dosierprofilierungen das Element .asNeeded unbedingt wieder erlaubt werden. Ohne die Möglichkeit zur kodierten Angabe von Bedarfsmedikationen sollte das System nicht starten. Auch die Kombination multipler Dosierungen zu einer Verordnung (eMP-Zeile), bei denen Dauer- und Bedarfsmedikationen gemischt werden, ist aus fachlicher Sicht erforderlich (Ergänzungs- bzw. Reservedosierung zu Dauerdosierungen) und kann sowohl im Ausdruck als auch in Benutzeroberflächen gut abgebildet werden. Für den Start sollte ein sehr einfaches Konzept für asNeededCodeableConcept verwendet werden (für den Anfang zur Not auch nur ein Freitextfeld). |
|||||
EREZEPT-107 | 22.06.2025 | Langguth.Digital | Verbot gemischter DosierungsKategorien | ||
Bezugnehmend auf EREZEPT-100 Ich habe jetzt gesehen, dass die Mischung verschiedener Dosierungsprofile in einer Verordnung gemäß P36-32#2a verboten ist. Auch wenn der neue Profilierungsansatz eine stufenweise Erweiterung vorsieht, scheint diese Einschränkung vor dem Hintergrund der Sicherheit nachvollziehbar. Jedoch ist die fehlende Möglichkeit Konkretisierungen oder situationsabhängige Anpassungen am einer Dosierung angeben zu können (Freitext) problematisch und wird dazu führen, dass im Zweifelsfall direkt nur die Freitextdosierung verwendet wird (bzw. nur diese in diesen Fällen verwendet werden kann). So kann beispielsweise: Ich möchte daher anregen, in jeder Dosierungsprofilierung das .text-Element wieder zuzulassen (0..1) und im Rahmenwerk zu definierten, dass das .text-Element ausschließlich additiv <img class="emoticon" src="/images/icons/emoticons/warning.png" height="16" width="16" align="absmiddle" alt="" border="0"/> zur stukturierten Dosierung anzugeben ist. |
|||||
EREZEPT-106 | 22.06.2025 | Langguth.Digital | Fixierung auf "Stück" bei 4er-Dosierung sollte aufgehoben werden | ||
Im Unterschied zu den anderen Dosieungsprofilierungen, ist bei |
|||||
EREZEPT-105 | 22.06.2025 | Langguth.Digital | expectedSupplyDuration und Bezug zu Reichdauer des Substitutionsmittels (163) | ||
Gemäß P36-26, AK#1 MUSS Die Öffnung des Felder auf Nicht-Substitionsverordnung ist für Benutzeroberflächen und Prozesse schwierig, insbesondere mit der Begrenzung auf 30 Tage, da normale Packungsgröße auch über 30 Tage hinaus reichen können. Was den Einsatz in solchen Fällen verhindert. |
|||||
EREZEPT-104 | 19.06.2025 | Langguth.Digital | KBV_PR_ERP_Dosage_FreeText erweitern (größer, markdown, Attachment) | ||
Da die strukturierten Dosierungen (sinnvollerweise!) erst einmal einfach starten, sind komplexere Dosierungen darüber nicht abbildbar. Da wir über den eRezept-Server sowie in der ePA nicht mehr über Platzmangel klagen, dann - und sollte - die Freitextdosierung daher im Stande sein, auch komplexere Dosierschemata aufnehmen zu können. 2. Die Größenbegrenzung von 500 Byte auf 1MB erhöht wird, um auch umfangreichender Aufbau und Ausschleichschemata aufnehmen zu können. 3. Ein optionales .attachment Element aufgenommen wird, in welche PDF-Anhänge gespeichert werden dürfen. Nummer 3 erscheint zuerst widersinnig ("Wir wollen strukturieren, dann bitte kein PDF!"), ist aber für einen unterbrechungsfreien Informationsfluss unerlässlich, solang nicht ALLE Komplexdosierschemata für ALLE Verordnungen in FHIR abgebildet werden (können). Ein Verweis auf ein externes, nicht verfügbares Dokument erschwert die Arbeit sowohl für den Patienten, als auch die mitbetreuenden Pflegekräft (professionell wie familiär), sowie die Unterstützung durch Ärzte und Apotheken (z.B: im Rahmen der Dienstleistung der pharmakologischen Beratung). Denn die Verordnungen gelangen zur Nach- und Langzeitnutzung in der eML der ePA. Dort sollte jederzeit jegliche ärzliche Dosiervorgabe einsehbar sein und bleiben. PDF-Attachments als base64-Einträge wäre hier die Lösung. |
|||||
EREZEPT-103 | 19.06.2025 | Langguth.Digital | Dosieranweisung 4er-Schema mit Wochentagsbezug | ||
Dosierungen der Art "Wöchentlich also mit einer regelhafte zusätzlichen Abend- oder Nachdosis an einzelnen Tagen sind nicht unüblich. Wenn dies so ist, wäre der Vorschlag, dass in einer 4er-Schema-Dosierung auch zusätzlich Wochentage codiert angegeben werden dürfen, also Aufnahme .timing.repeat.dayOfWeek mit 0..7 für KBV_PR_ERP_Dosage_DailyFourScheme. |
|||||
EREZEPT-102 | 19.06.2025 | Langguth.Digital | KBV_VS_ERP_DosageInstruction_UnitsOfTime_German auf "Tag" begrenzen | ||
Dosage.timing.repeat.bounds<span class="error">[x]</span>:boundsDuration.unit Da nur eine maximal Wertangabe für boundsDuration zulässig, können "gebrochene" wie "10 Tage" entweder über "10 Tage" oder über "1.5 Wochen" codiert werden - wobei bei "1.5 Wochen" (zulässig, da boundsDuration.value ein decimal ist) unklar ist, ob damit 10 oder 11 Tage gemeint sind. Die Codierung wäre immer eindeutig, wenn ausschließlich "Tag" zugelassen würde. Bei langen Dauern ergeben sich entsprechend hohe Werte, die aber in der Anzeige entsprechend in lesbare Werte (unter Verwendung von "Woche", "Monat", "Jahr") heruntergebrochen werden können. |
|||||
EREZEPT-101 | 19.06.2025 | Langguth.Digital | "boundsDuration" auch "bis Packungsende" aufnehmen | ||
Unter Gerade im Bereich der Antibiothika ist die Dosierungsangabe "Einzunehmen bis die Packung aufgebraucht ist" durchaus üblich. Entsprechend sollte eine Möglichkeit aufgenommen werden, dass "bis Packungsende" über .duration codiert werden kann. |
|||||
EREZEPT-100 | 19.06.2025 | Langguth.Digital | Kardinalitätsvorgaben für Dosieranweisungen | ||
In P36-32, AK 3 werden die Kardinalitäten für die 5 Dosierschematypen definiert. In der Festlegungen sind alle mit mindestens (oder genau) 1 angegeben. Es liest sich, als müsste entsprechend den Vorgaben in jeder Verordnung JEDE dieser Dosieranweisungstypen verwendet werden. Dies ist vermutlich nicht intendiert. Vorgaben ob und wenn ja in welcher Form innerhalb einem Request multipe Dosieranweisungstypen erlaubt sind (oder verpflichtend sind), habe ich bislang nicht gefunden. Hier wäre eine Klarstellung hilfreich (so sie denn tatsächlich nicht enthalten ist). Multiple Dosieranweisungstypen sind grundsätzlich sinnvoll. Vorschlag: |
|||||
EREZEPT-99 | 19.06.2025 | Langguth.Digital | ATC-Code in KBV_PR_ERP_Medication_PZN aufnehmen | ||
Praktisch alle verwendeten PZN-Arzneimittel verfügen auch über einen ATC-Code (Mapping BfArM). Wird einer PZN-Verordnung ihr zugehörigen ATC-Code generell mitgegeben, kann die Verordnung im Rahmen des dgMP leichter eingebunden werden (automatische "lockere" Bindung zwischen eML und eMP; Meldehinweis Doppelmedikation <span class="error">[unterschiedliche PZN mit identischer Indikation]</span>, etc.) Der jeweilige ATC-Code sollte daher verpflichtend unter Medication.code.coding als weiterer Slice aufgenommen werden. |
|||||
EREZEPT-98 | 19.06.2025 | Langguth.Digital | Dopplung der Dosiereinheit bei 4er-Schema schlecht lesbar | ||
P36-44 verlangt Ausgaben gemäß Pseudocode. Dies führt laut Vorgabe zu: Dies erschwert die Lesbarkeit. |
|||||
EREZEPT-77 | 23.12.2024 | BfArM | Kodierung allgemein von Wirkstoffangaben und Darreichungsform | Keine Spezifikationsänderung |
Solange keine Pflicht der SNOMED-Angaben in der Referenzdatenbank des BfArM oder der IFA-Daten besteht, lehnt die KBV eine SNOMED-Angabe im eRezept ab. |
Gemäß § 355 SGB V wird SNOMED CT zur Darstellung klinischer Inhalte als Basisterminologie für die elektronische Patientenakte bereitgestellt. Dies wird im ePA Medikationsplan/-liste umgesetzt und jeweils alternativ / zusätzlich eine Kodierung mit SNOMED CT ermöglicht. Im Sinne der Harmonisierung und der Unterstützung des Datenflusses in die ePA sollte dies ebenfalls auch schon im eRezept ermöglicht werden. |
|||||
EREZEPT-76 | 23.12.2024 | BfArM | Datentransfer eRezept nach Europa (Anpassungen Wirkstoff Profil) | Teilweise angenommen |
Die KBV strebt an, perspektivisch die BfArM Referenzdatenbank stärker einzubinden. In diesem Zusammenhang wird die vorgeschlagene Anpassung zur verpflichtenden Übertragung von ASK-Codes geprüft. Es wird folgendes Akzeptanzkriterium in K36-23 aufgenommen: „Sofern die Wirkstoffnummer in der Arzneimitteldatenbank vorliegt, sollte diese befüllt werden.“ Auf eine verpflichtende Übermittlung der ASK-Nummern bei einer Wirkstoffverordnung wurde aktuell verzichtet, da die Umsetzung in den Arzneimittelstammdaten nicht gesichert ist. Eine Klärung des Sachverhaltes für die kommende Version wird angestrebt. Einer zusätzlichen Übermittlung des Wertes .coding:ask.display stimmt die KBV nicht zu, denn der menschenlesbare Wirkstoffname wird bereits in .text übermittelt. Die KBV lehnt die Forderung der Befüllung der Felder .system und .code für Mengenangaben und Packungsgröße ab. Diese Felder wurden bewusst gestrichen, denn aktuell sind in den Arzneimittelstammdaten der Verordnungssoftware keine Codesysteme wie bspw. UCUM enthalten. Die KBV lehnt die Nutzung von EDQM-Codes für Packungsgröße und Darreichungsform aktuell ab, denn in den Arzneimittelstammdaten der Verordnungssoftware liegen regelhaft keine solchen kodierten Angaben vor. Hier liegt ausschließlich die IFA-Darreichungsform vor. Sofern diese künftig bspw. aus der BfArM-Referenzdatenbank bezogen werden können, wird der Sachverhalt erneut geprüft. |
Für den Aufbau des NCPeH-Fachdienst – Übermittlung von ePrescription/eDispensation Country A – ist es erforderlich, dass Inhalte, die ein Arzneimittel beschreiben, strukturiert und kodiert übermittelt werden. Dies betrifft insbesondere Wirkstoff, Wirkstärke und Einheit und Darreichungsform, da nicht davon auszugehen ist, dass ein auf dem deutschen Markt verfügbares Arzneimittel auch im Ausland verfügbar ist. Durch diese sprachunabhängigen Strukturen wird die abgebende Apotheke im Ausland in die Lage versetzt, ein adäquates Arzneimittel zu substituieren. In Bezug auf die Harmonisierung mit europäischen Vorgaben möchten wir die folgenden Anpassungen vorschlagen: Wirkstoff-Verordnung - Profil <span class="nobr"><a href="https://simplifier.net/erezept/kbv_pr_erp_medication_ingredient" class="external-link" rel="nofollow">https://simplifier.net/erezept/kbv_pr_erp_medication_ingredient<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span> : Wirkstoffkodierung und Displayname - Wirkstoffmengen Einheit - Darreichungsform - Amount - Medication.amount.numerator.extension:Packungsgroesse : Unit - |
|||||
EREZEPT-74 | 23.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Kostenträger im Fall DGUV | Teilweise angenommen |
Die unterschiedlichen Bedingungen für das Feld "IK des Kostenträgers" (10) im Technischen Handbuch DiMus bzw. Technischen Anlage ERP sind beabsichtigt. Es wird lediglich sichergestellt, dass die verfahrensunspezifische Bedingung im Technischen Handbuch DiMus nicht einschränkender gestaltet ist als die verfahrensspezifische Bedingungen. Der Verweis auf die Liste der gültigen DGUV-Kassen wird im Technischen Handbuch DiMus aktualisiert. Da dieser Verweis unverändert auch für die Arzneimittelverordnung gilt, muss er in der Technischen Anlage ERP nicht wiederholt werden. Dass das Feld "IK des Kostenträgers" (10) bei der elektronischen Verordnung von Arzneimitteln laut Bedingung vorhanden sein muss, wird bereits durch das Contraint -erp-angabeIKKostentraegerPflicht sichergestellt. |
P36-38 => Aufnahme der DGUV-Kostenträgerdatei für Angabe einer alternativen Kostrenträger IK die aus diesem Verzeichnis stammen muss. Auf Seite 71 des Technischen Handbuches DiMus sind Beispiele für BG-Fälle, die nicht passen. Das Kostenträger-IK ist in den Beispielen 2 b) und 2 c) leer, was nach der Definition im ERP-Dokument nicht sein dürfte. Dort wird eine Referenz auf die Liste der gültigen DGUV-Kassen angegeben. Diese sollte im ERP-Dokument referenziert werden, so dass das Kostenträger-IK in der „Liste Stammdaten Unfallversicherungsträger (UVT)“ auf der Seite gelistet sein muss. Leider funktioniert der Link nicht und müsste angepasst werden. |
|||||
EREZEPT-73 | 23.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | KVK-Versichertennummer | Keine Spezifikationsänderung |
Die KVK-Versichertennummer (ID19c) wurde im Dokument KBV_ITA_VGEX_Technische_Anlage_ERP.pdf gestrichen. Im KBV_ITA_VGEX_Technisches_Handbuch_DiMus.pdf ist sie jedoch weiterhin enthalten. |
In den technischen Anlagen ist das Feld KVK-Versichertennummer gestrichen aber in dem Profil nach wie vor ein eigenes Feld. |
|||||
EREZEPT-72 | 23.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | LANR des Verantwortlichen Arztes (bei Arzt in Weiterbildung) | Vollständig angenommen |
Der Sachverhalte wurde aufgenommen. Die Technische Anlage sowie die FHIR-Profile wurden entsprechend angepasst. Die Durchsetzung erfolgt durch den Constraint "-erp-angabeVerantwortlichePersonPflicht" im Profil KBV_PR_ERP_Bundle. |
Die am FRT (20231011) erörterte Angabe einer verantwortl. Person (attester) mit LANR, wenn der Arzt in Weiterbildung als Ausstellender (author) keine LANR enthält. |
|||||
EREZEPT-71 | 23.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Ausgabe von strukturierten Dosieranweisungen | Später umsetzen |
Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt. |
Die Angabe von Dosierungen sind entweder als Freitext oder strukturiert vorzunehmen, |
|||||
EREZEPT-70 | 23.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Angabe von Dosierungen | Später umsetzen |
Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt. |
DIe unterschiedlichen Angabearten sind nicht eindeutig definiert. |
|||||
EREZEPT-69 | 23.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Übernahme der Definition strukturierter Dosierungen aus dem eMP bzw. der ePA | Später umsetzen |
Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt. |
Die übergreifende Nutzung solcher Strukturen sollte Kernprofilen folgen. (siehe Arbeitskreis IOP "Governace für Kernprofile") |
|||||
EREZEPT-68 | 23.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Art der Umsetzung (Extension - VerschreiberID) | Keine Spezifikationsänderung |
Aus Sicht der KBV sollte kein Slicing auf MedicationRequest.extension:VerschreiberID erfolgen, denn es ist keine Notwendigkeit für unterschiedliche Ausprägungen der VerschreiberID (bspw. über ein CodeSystem) gegeben. Bisher ist nur das Medikament Fintepla (Wirkstoff Fenfluramin) bekannt, welches zur Belieferung in der Apotheke einer VerschreiberID benötigt. Mit der Angabe eines CodeSystems könnten unterschiedliche Herausgeber von VerschreiberIDs unterschieden werden. Der KBV sind keine Anforderungen bekannt, dass für Prüfung der Verschreiber-ID zwingend ein herstellerspezifisches Code-System zusätzlich übertragen werden muss, da der Hersteller sich auch unmittelbar aus der Verordnung ergibt. |
Die Extention ist ohne Angabe eines system des Identifier auf ihre Ausprägung begrenzt. Hier könnte man Konzeptionell eine zukünftige Erweiterbarkeit (slicing) betrachten. Auch die technische Umsetzung ist mit Angabe eines Systems generischer und nicht strikt auf diesen Fall begrenzt. |
|||||
EREZEPT-67 | 23.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Übergangsregelung für eRezepte in den Versionen 1.1.0 und 1.2.0 | Vollständig angenommen |
Ein entsprechender Hinweis wurde in die Technische Anlage eRezept aufgenommen. |
KP36-04 |
|||||
EREZEPT-66 | 18.12.2024 | gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) | Widersprüchliche Anforderungen an SNOMED-Codierungen im eMP-Profil | Keine Spezifikationsänderung |
Solange keine Pflicht der SNOMED-Angaben in der Referenzdatenbank des BfArM oder der IFA-Daten besteht, lehnt die KBV eine SNOMED-Angabe im eRezept ab. |
Die Verwendung einer SNOMED-Codierung für Medication.ingredient.item<span class="error">[x]</span>:itemCodeableConcept.coding:snomed ist nicht vorgesehen und explizit untersagt. Gleichzeitig ist im eMP-Profil für dasselbe Element must support festgelegt. Dadurch können Wirkstoffe in einer eMP-Verordnung mit anschließender Ausstellung eines E-Rezepts nicht einheitlich kodiert werden. Dies führt im Primärsystem zu einem generell unabhängigen bzw. isolierten Verordnungsprozess, der dem digital-gestützten Medikationsprozess widersagt. |
|||||
EREZEPT-65 | 18.12.2024 | gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) | Dosierung | Teilweise angenommen |
Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt. |
Die textuelle Angabe einer Dosierung sollte zunächst der Standard bleiben. Erst wenn feste Belegungsvorgaben im FHIR-Profil für bekannte Dosierungen erarbeitet wurden, sollte die strukturelle Angabe einer Dosierinformation erfolgen. Daher sollte .text ein MS erhalten und die weiteren Elemente nicht mit MS belegt, aber auch nicht verboten werden, um sie zukünftig verwenden zu können. |
|||||
EREZEPT-64 | 18.12.2024 | gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) | Constraints mit lowBounday(Interger) | Vollständig angenommen |
Der Constraint -erp-geburtsdatumPatient wurde überarbeitet. Die Funktion lowBoundary() wurde durch die Funktionen toString() und substring() ersetzt. Außerdem wurde der Fehler korrigiert, dass ein Geburtsdatum ohne Wert fälschlicherweise zu einem negativen Ergebnis führte. |
Der Constraint -erp-geburtsdatumPatient enthält die Verwendung der FHIR-Path Funktion lowBoundary. Hierzu haben wir folgende Kommentare |
|||||
EREZEPT-63 | 18.12.2024 | gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) | Berücksichtigung von UCUM, Inkompatible Medication.ingredient.strength Kardinalitätseinschränkung | Keine Spezifikationsänderung |
Die KBV lehnt die Forderung der Befüllung der Felder .system und .code für Mengenangaben und Packungsgröße ab. |
Beispielsweise KBV_PR_ERP_Medication_PZN. Vergleiche EPAMedication Profile: Für folgende Felder wurde die Angabe einer strukturierten Einheit gestrichen (0..0): Medication.ingredient.strength.numerator Daher sollten die Verordnungsprofile nicht die Angabe der entsprechenden Felder verbieten, da dadurch die Daten weder in der ePA gespeichert noch in der eML dargestellt werden können. |
|||||
EREZEPT-62 | 18.12.2024 | gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) | Angabe der Versionsnummer in StructureDefinition.version und meta.profile | Keine Spezifikationsänderung |
Die dritte Stelle der FHIR-Profil-Versionen repräsentiert das Patch-Level. Instanzen (Beispiele) werden zweistellig angegeben, um eine Unabhängigkeit vom Patch-Level zu gewährleisten. Weiterhin ist der KBV kein professionelles Tooling bekannt, das Probleme mit der Auflösung der Version bei semantischer Versionierung hat, da FHIR selbst auf dieser Versionierung basiert (siehe <span class="nobr"><a href="http://hl7.org/fhir/R4/versions.html" class="external-link" rel="nofollow">http://hl7.org/fhir/R4/versions.html<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>). Die in den Metainformationen angegebene Profilreferenz-Version muss nicht zwingend mit der in der StructureDefinition enthaltenen Version übereinstimmen, da erstere keine Pflichtangabe ist. Wenn die Angabe fehlt, ist dennoch eine Version-Auflösung erforderlich. Das Element StructureDefinition.versionAlgorithm dient nicht der algorithmischen Auflösung, sondern dem Vergleich zweier Profilversionen zur Bestimmung der aktuelleren. Funktional ist lediglich sicherzustellen, dass die Revisionsnummer der Profilversion ohne Belang ist. |
Wie auch schon am FHIR-Runden Tisch besprochen ergeben sich jetzt in der Implementierung Probleme bei Verwendung von zweistelligen Versionsnummern in Referenzen (meta.profile) und der Angabe von dreistelligen Versionen in den StructureDefinitions. Die Gefahr besteht, dass Tooling, wie z.B. Validatoren oder Libraries mit der Auflösung der Version nicht umgehen können. StructureDefinition.version ist in R4 nur ein String, der unserer Auffassung eindeutig matchen muss, da insbesondere folgender Satz in der Spezifikation zu dem Feld zu finden ist: There is also no expectation that versions can be placed in a lexicographical sequence. Daher sollte auf meta.profile Versionen keine Logik implementiert werden. R5 und R6 ermöglichen die Angabe von StructureDefinition.versionAlgorithm und damit auch die Möglichkeit Versionen algorithmisch aufzulösen. ref: <span class="nobr"><a href="https://hl7.org/fhir/r4/structuredefinition-definitions.html#StructureDefinition.version" class="external-link" rel="nofollow">https://hl7.org/fhir/r4/structuredefinition-definitions.html#StructureDefinition.version<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>
<span class="nobr"><a href="https://build.fhir.org/structuredefinition-definitions.html#StructureDefinition.version" class="external-link" rel="nofollow">https://build.fhir.org/structuredefinition-definitions.html#StructureDefinition.version<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span> |
|||||
EREZEPT-61 | 18.12.2024 | gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) | Ableitung aus ePA Profilen: Darreichungsform | Keine Spezifikationsänderung |
Die KBV lehnt die Nutzung von EDQM- bzw. SNOMED-Darreichungsformen aktuell ab, denn in den Arzneimittelstammdaten der Verordnungssoftware liegen regelhaft keine solchen kodierten Darreichungsformen vor. Hier liegt ausschließlich die IFA-Darreichungsform vor. Sofern diese künftig bspw. aus der BfArM-Referenzdatenbank bezogen werden können, wird der Sachverhalt erneut geprüft. |
Um eine internationale Übersetzung der Darreichungsform zu ermöglichen, müssen folgende Angaben zusätzlich zur KBV-Darreichungsform angegeben werden können: Die Erfassung von EQDM sollte optional sein. |
|||||
EREZEPT-60 | 18.12.2024 | gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität) | Ableitung aus ePA Profilen: Amount/Packungsgröße | Keine Spezifikationsänderung |
Die KBV lehnt die Forderung der Befüllung der Felder .system und .code für Mengenangaben und Packungsgröße ab. Diese Felder wurden bewusst gestrichen, denn aktuell sind in den Arzneimittelstammdaten der Verordnungssoftware keine Codesysteme wie UCUM oder SNOMED CT enthalten. Nach Rücksprache mit dem DAV wird die Forderung nach einer verpflichtenden Angabe von "Packungsgröße nach abgeteilter Menge" (ID 111) und "Einheit" (ID 112) abgelehnt. Bei PZN-Verordnungen können aus der PZN die nötigen Informationen jederzeit abgeleitet werden. Das Feld Medication.amount.numerator.extension:Packungsgroesse muss genutzt werden, um Angaben mit nicht nummerischen Zeichen wie bspw. "2x25" zu ermöglichen. Sofern es keine Regelung gibt, dass die Packungsgröße ein Zahlwert ist, kann auf diese Extension nicht verzichtet werden. Eine mögliche mehrfache Angabe zusätzlich in .value ist zu vermeiden, damit es nicht zu Doppeldeutigkeit kommt. |
Betrifft: KBV_PR_ERP_Medication_PZN Die strukturierte Angabe von Stückzahl und Einheit muss zusätzlich zur Freitextangabe der Packungsgröße erfolgen, da sonst außerhalb Deutschlands nicht eindeutig ist, welche Packungsgröße gemeint ist. Eine Übersetzung der Bezeichnungen N1/2/3 durch das BfArM ist im europäischen Kontext nicht eindeutig möglich. Daher sollte die strukturierte Angabe der Einheit mittels .system und .code nicht untersagt werden. Zukünftig muss die Möglichkeit bestehen, .value anzugeben, um gegebenenfalls Reichweitenberechnungen durchführen zu können. Vielen Dank für die Ermöglichung, am Kommentierungsverfahren teilnehmen zu können. |
|||||
EREZEPT-59 | 18.12.2024 | gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) | Ableitung aus ePA Profilen: ASK | Keine Spezifikationsänderung |
Die KBV strebt an, perspektivisch die BfArM Referenzdatenbank stärker einzubinden. In diesem Zusammenhang wird die vorgeschlagene Anpassung geprüft. Grundsätzlich ist anzumerken, dass auf Basis der PZN alle benötigten Informationen abgeleitet werden können. |
Betrifft: KBV_PR_ERP_Medication_PZN Zukünftig sollte die Angabe des ASK Code verpflichtend gemacht werden, um strukturierte Wirkstoffe für dgMP und europäischen Kontext übermitteln zu können. Die Daten hierzu könnten aus der BfArM Referenzdatenbank kommen. Dieser Kommentar ist als Hinweis für die zukünftige Entwicklung zu sehen. |
|||||
EREZEPT-58 | 18.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Strukturierte Dosierung bzw. Gebrauchsanweisung (MedicationRequest.dosageInstruction) | Später umsetzen |
Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt. |
Aufgrund der hohen Komplexität von dosageInstruction und der Möglichkeit, die gleiche Dosierung auf verschiedene Arten strukturiert angeben zu können, ist ein umfassender Implementierungsleitfaden und eine hohe Zahl realistischer Beispiele mit entsprechender Dokumentation erforderlich. Die Primärsystemhersteller benötigen bereits zum Start der Implementierung Arzneimitteldatenbanken, die alle vorgesehenen Codierungen unterstützen. Der dadurch zusätzlich benötigte zeitliche Vorlauf sollte mit den Datenbankherstellern abgestimmt werden. |
|||||
EREZEPT-57 | 18.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Strukturierte Dosierungsangabe bzw. Gebrauchsanweisung | Später umsetzen |
Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt. |
Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit, die Dosierung im E-Rezept strukturiert angeben zu können. Allerdings ist der Start mit einer komplexen FHIR-Struktur nicht sinnvoll, wenn klar definierte Regeln für die Anwendung und die Überführung der strukturierten Angabe in einen menschenverständlichen Text fehlen. Wir schlagen die Definition und Abstimmung eines Algorithmus vor, der eine einheitliche Umwandlung der strukturierten Daten in menschenverständliche Angaben durch alle betreffenden Systeme (Primärsysteme, E-Rezept- und EPA-App, EPA-Aktensystem (eML-Erzeugung)) ermöglicht. Nur dann kann die Dosierung sowohl beim Arzt als auch in der Apotheke und insbesondere vom Patienten gleich verstanden werden. Dies ist auch für den Ausdruck eines BMP relevant. Wird dies nicht berücksichtigt, sind Interpretationsprobleme und Übersetzungsfehler zu erwarten, die zu einem erhöhten Aufwand in der Apotheke und vermehrten Rückfragen beim Verordner führen werden. Für den Patienten ergibt sich ein AMTS-Risiko, wenn er ein Arzneimittel aufgrund einer nicht korrekt angezeigten Dosierung in der E-Rezept- oder ePA-App falsch einnimmt. Ohne ein entsprechendes Regelwerk zur Nutzung der strukturierten Dosierungsangabe kann der neuen Funktion nicht zugestimmt werden. |
|||||
EREZEPT-56 | 18.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Strukturierte Dosierung bzw. Gebrauchsanweisung (MedicationRequest.dosageInstruction) | Später umsetzen |
Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt. |
Für alle Elemente, bei denen mehrere verschiedene Codesysteme vorgesehen sind, ist zwingend ein Constraint erforderlich, dass bei Angabe einer Codierung nur ein Codesystem verwendet werden darf und keine Mischung verschiedener Codesysteme zulässig ist. Begründung: Wenn mehrere Codierungen aus verschiedenen Codesystemen für einen Eintrag ermöglicht werden, kann dies zu widersprüchlichen Angaben führen und ein intellektueller Abgleich wäre immer erforderlich. Wenn festgestellt wird, dass die verschiedenen Codes nicht zusammenpassen, ist ggf. eine aufwendige Klärung und Rücksprache beim Arzt erforderlich. |
|||||
EREZEPT-55 | 18.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Strukturierte Dosierung bzw. Gebrauchsanweisung (MedicationRequest.dosageInstruction) | Später umsetzen |
Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt. |
Für alle Elemente mit dem Datentyp CodeableConcept ist ein Constraint erforderlich, dass entweder nur die codierte Angabe oder nur eine Angabe im Freitext möglich ist. Begründung: Wird sowohl Freitext als auch Code angegeben, besteht ein relevantes Risiko für widersprüchliche Angaben und ein intellektueller Abgleich wäre immer erforderlich. Wenn festgestellt wird, dass Code und Freitext nicht zusammenpassen, ist ggf. eine aufwendige Klärung und Rücksprache beim Arzt erforderlich. |
|||||
EREZEPT-54 | 18.12.2024 | Deutscher Apothekerverband e. V. | Strukturierte Dosierung bzw. Gebrauchsanweisung (MedicationRequest.dosageInstruction) | Später umsetzen |
Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt. |
Für alle Werte der zugelassenen ValueSets muss zwingend eine deutsche Übersetzung bereit gestellt werden. |