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In der Technischen Anlage eRezept wurde die Aktualisierung der Versionsnummer einzusetzenden FHIR-Profile sowie weitere kleinere Verbesserungen/Klarstellungen  vorgenommen. 

Mit dem Dokument Technische Anlage eRezept in der Version 1.20 erhalten Sie die Möglichkeit die zukünftigen Anforderungen an das eRezept-Verfahren einzusehen und zu kommentieren.


95 Ergebnisse

Key Erstellt Organisation Zusammenfassung Lösung Kommentierungsergebnis
EREZEPT-125 01.08.2025 Deutscher Apothekerverband e. V. Kap. 7, S. 101, ID 107: Beschreibung und Bedingung zum Kennzeichen Dosierung

In der Beschreibung fehlt die Gebrauchsanweisung bei Rezepturen.
Es sollte eine Bedingung aufgenommen werden, dass bei der Verordnung einer Rezeptur das Kennzeichen Dosierung nicht "false" sein darf, da die AMVV für die Gebrauchsanweisung bei Rezepturen nicht vorsieht, statt deren Angabe in der Verordnung auf die Mitgabe einer schriftlichen Gebrauchsanweisung oder eines Medikationsplans zu verweisen.

EREZEPT-124 01.08.2025 Deutscher Apothekerverband e. V. Kap. 7, S. 101, ID 106: Bedingung zum Feld Dosierung

Da ID 128 gestrichen wurde, passen die Bedingungen nicht mehr für Rezepturen. In der Technischen Anlage sollte mindestens an einer Stelle eindeutig dargestellt werden, wie die Gebrauchsanweisung bei der Verordnung einer Rezeptur anzugeben ist.

EREZEPT-123 01.08.2025 Deutscher Apothekerverband e. V. Kap. 7, S. 101, ID 106: Bedingung zum Feld Dosierung

Die erste Bedingung sollte um "Kategorie" gleich "02" ergänzt werden, da es sich bei E-T-Rezepten ausschließlich um Arzneimittel handeln kann und somit die AMVV hinsichtlich der Dosierungsangabe einzuhalten ist.

EREZEPT-122 01.08.2025 Deutscher Apothekerverband e. V. Kap. 7, S. 98, ID 165: Beschreibung zu Ergänzende Angaben zum Substitutionsmittel

Kann dieses Feld auch für die Aufnahme eines Hinweises auf schriftliche Vorgaben für den Fall verwendet werden, dass dem Patienten schriftliche
Vorgaben zur Abgabe oder zum Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch des Substitutionsmittels übergeben wurden (siehe § 9 Abs. 1 Nr. 5 BtMVV)?

EREZEPT-121 01.08.2025 Deutscher Apothekerverband e. V. Kap. 7, S. 84, ID 41: Bedingung für Typ der ausstellenden/ verschreibenden Person

Muss die Regel, dass bei E-T-Rezepten der Typ der ausstellenden Person nicht Kategorie 02 = Hebamme sein darf, nicht auch für E-BtM-Rezepte gelten?

EREZEPT-120 01.08.2025 Deutscher Apothekerverband e. V. Einführung strukturierter Dosierungsanweisungen

Wir sehen von einer Kommentierung der Einführung strukturierter Dosierungsanweisungen ab und verweisen auf das laufende Abstimmungsverfahren von HL7 Deutschland in diesem Kontext.

EREZEPT-119 01.08.2025 DAV SER – Zuzahlungsstatus und BesonderePersonengruppe

Im Kontext des sozialen Entschädigungsrechtes (SER) sollte eine Prüfung auf den erforderlichen Zuzahlungsstatus (1) und der Personengruppe (06) erfolgen.

EREZEPT-118 01.08.2025 DAV Kein T-Rezept (Arzneimittelkategorie 02) durch Aussteller vom Typ (02 - Hebamme)

Warum ist die Bedingung der Feld-ID 41 ist nicht als Prüfung umgesetzt?
Sollte nicht auch die Arzneimittelkategorie 01 (BtM) ausgeschlossen werden?

EREZEPT-117 01.08.2025 DAV Patienten-ID

Neben der Angabe einer eventuell erforderlichen Verschreiber-ID (Feld-ID 155) existiert auch die eventuelle Notwendigkeit einer Patienten-ID.
Sollte hier nicht auch ein extra Feld aufgenommen werden? Wird der Arzt, durch die Erfordernis der Patienten-ID, das Vorhandensein bei Ausstellung prüfen?

EREZEPT-115 23.07.2025 ifap GmbH AngabenSubstitutionsmittel

Changelog: KBV_PR_ERP_PracticeSupply

Betaeubungsmittel.extension:ErgaenzendeAngabenSubstitutionsmittel is set to 0..0,
since substitute medication may not be prescribed as an outpatient requirement.

Why is this substitution remark under practice supply? Does it apply to all BTM prescriptions created or only for practice supply?

EREZEPT-114 23.07.2025 ifap.GmbH Bedeutung: "Substitutionsmittel"

File: Beispiel_66_Rezeptur_BtM

<extension url="ErgaenzendeAngabenSubstitutionsmittel">
<valueString value="Einnahme ab dem 23.05.2025" />
</extension>

What means here substitution? Replacing one medication with another? Or is just additional information that the practitioner can add.

EREZEPT-113 18.07.2025 gematik GmbH Für eine prozessorientierte Umsetzung des elektronischen Medikationsplans (eMP) in der elektronischen Patientenakte schlagen wir vor, einen Identifikator für den Eintrag im eMP (eMP-Identifier) in den Verordnungsdatensatz des E-Rezepts zu integrieren.

Der elektronische Medikationsplan (eMP) in der elektronischen Patientenakte (ePA) soll sich gemeinsam mit dem E-Rezept effizient in einen Versorgungsprozess - den digital gestützten Medikationsprozess (dgMP) - integrieren.

1. Zum Hintergrund (Auszug aus dem Fachkonzept dgMP gemäß Vorveröffentlichung am 15.07.2025):

Zum Verständnis des Konzepts <span class="error">[des eMP in der ePA 3.1.2]</span> sind folgende Leitgedanken zu verstehen:
Das Ergebnis der Medikationsplanung ist eine therapeutische Entscheidung. Zu solchen Entscheidungen gehört die Aufnahme einer Therapie, die Entscheidung für ihre Fortführung, jegliche Änderungen an sowie die Beendigung von einer bestehenden Therapie. Ein konsequent geführter Medikationsplan bildet all diese Entscheidungen ab und verschafft so dem Anwender einen klaren Blick auf die aktuelle Arzneimitteltherapie.
In der Medikationsplanung werden Entscheidungen getroffen, die über das einzelne Präparat hinaus gehen. Daher ist der Medikationsplan dem Verordnungs- und Abgabegeschehen und entsprechend der eML übergeordnet. Jede Entscheidung, die im eMP erfasst wird, muss sich jedoch notwendigerweise auf ein konkretes Präparat beziehen, um umgesetzt werden zu können. Daraus ergibt sich ein direkter inhaltlicher Bezug zwischen eMP, E-Rezept und eML: Formal ist die Verschreibung und Abgabe, die über das E-Rezept in der eML erfasst wird, das Ergebnis der Medikationsplanung und damit des eMP. Diese Beziehung muss im digital gestützten Medikationsprozess abgebildet werden.

2. Mehrwert eines eMP-Identifiers:
Die Einführung eines eMP-Identifiers erlaubt es, therapeutische Entscheidungen, die ein Arzt oder Apotheker trifft, konsequenter im eMP mit abzubilden, da der eMP besser in die bestehenden Prozesse integriert werden kann. Beispielsweise:

Wird ein E-Rezept ausgestellt, das einen eMP-Identifier trägt, kann die abgebende Apotheke nachvollziehen, wie sich das rezeptierte Arzneimittel in den Medikationsplan integriert. Wird hingegen ein E-Rezept ohne eMP-Identifier ausgestellt, kann die abgebende Apotheke prüfen, ob und wie der Medikationsplan durch sie aktualisiert werden sollte. Auch AMTS-Prüfungen werden zuverlässiger, da eine die therapeutische Intention beteiligter Ärzte und Apotheker transparenter wird.

Wird aus einem lokalen Verordnungsmodul oder Medikationsplan im Primärsystem eine Folgeverordnung ausgestellt, deren eMP-Identifier lokal persistiert wurde, kann durch diese Referenzierung die Aktualisierung des Medikationsplans durch den Leistungserbringer ausgelöst werden. Andersrum kann einem Leistungserbringer bei Verordnungen/Abgaben ohne eMP-Identifier angeboten werden, einen eMP-Eintrag für dieses Arzneimittel zu erstellen.

3. Vorgeschlagene Umsetzung des eMP-Identifiers: Legt ein Leistungserbringer einen eMP-Eintrag an, um ein Medikament auf den Medikationsplan aufzunehmen, wird der eMP-Identifier durch den ePA Medication Service erzeugt. Dieser FHIR-basierte eMP-Identifier referenziert den eMP-Eintrag eindeutig. Die Verknüpfung eines eMP-Eintrags mit einer Verschreibung erfolgt durch die primärsystemseitige, optionale Übergabe des eMP-Identifiers an das E-Rezept. Der E-Rezept-Fachdienst gibt bei der nachfolgenden Übergabe der Verschreibung an den ePA Medication Service diese optional vorhandene Referenz ebenso mit. Intern erzeugt der ePA Medication Service bei Erhalt der Verschreibung eine Medikationsinformation für den entstehenden eML-Eintrag und verknüpft diesen mit dem assoziierten eMP-Eintrag.

4. Beispielhaftes FHIR Objekt:

{
"resourceType": "MedicationRequest",
// ...
"basedOn": [
{
"identifier": {
"system": "https://gematik.de/fhir/sid/emp-identifier",
"value": "8cc8e04b-6df7-43b5-b847-508268e95ba7"
}
}
],
// ...
}

Sollte das FHIR-Objekt durch die Formatierung nicht richtig dargestellt werden, kann dieses gerne auf anderem Wege bereitgestellt werden.

Herzlichen Dank!

EREZEPT-112 25.06.2025 Langguth.Digital Indikation für Adhärenz benötigtIndikation für Adhärenz benötigt

Neben dem eigentlich Verordnungs- und Abgabeprozess, landen die eRezepte des Arztes auch in der eML der ePA und dienen dort der aktuellen und langfristigen Einsicht auch durch den Patienten, welche Medikamente er von wem verordnet bekommen hat.
Damit bildet die eML (auch) eine Grundlage für die regelmäßige Einnahme von Patienten, insbesondere für solche ohne Medikationsplan. Somit sollte das eRezept auch mit seinem Folgenutzen im Kontext der eML betrachtet werden.

Auch wenn sich aus den gesetzlichen Vorgaben sowie den Rahmenverträgen keine Verpflichtung zum Eintragen der Verordnungsindikation in das eRezept ergibt, gibt es auch kein Verbot den Verordnungsgrund als optionales Feld in das eRezept aufzunehmen.

Da Studienlagen zeigen, dass das mangelnde Wissen über den Einnahmegrund die Adhärenz der Patienten negativ beeinflussen <span class="error">[beispielsweise in 1]</span>, sollte der Einnahmegrund als optionales Feld aufgenommen werden. Der reason sollte daher in KBV_PR_ERP_Prescription aufgenommen werden.
Um das System für den Start einfach zu halten, wäre es ausreichend den Einnahmegrund als reinen (optionalen) Freitext aufzunehmen. Da er vorrangig für den Patienten intendiert ist, wären ohnehin patientenverständliche Formulierungen förderlich.

<span class="error">[1]</span> Bülow et al. (2024) – Scoping Review:
„Previous studies have shown that poor knowledge about the indications for their medications are associated with patients having reduced adherence to therapy.“ <span class="nobr"><a href="https://bmchealthservres.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12913-024-11685-7" class="external-link" rel="nofollow">https://bmchealthservres.biomedcentral.com/articles/10.1186/s12913-024-11685-7<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>

EREZEPT-111 22.06.2025 Langguth.Digital Warum 5 unterschiedliche Dosierungsprofilierungen?

Die Herleitungen für Designentscheidungen werden (leider) nicht veröffentlicht, daher die Frage:
Wieso wird die Profilierung für die Dosierung im niedergelassenen Bereich (hier beginnend mit dem eRezept) in fünf nahezu identischen Profilen abgebildet?

FREE_TEXT, DAILY_FOUR_SCHEME, DAILY_TIME, INTERVAL, WEEKDAY

Alle Profile unterscheiden sich nur marginal, sofern die Kommentare EREZEPT-107 bis 110 umgesetzt würden, wären die Differenzen noch geringer. Ferner werden, wie kommentiert, Kombinationen dieser Dosierungskategorien benötigt - was mit 5 unterschiedlichen Profilen nicht möglich ist, daher würden für die verschiedenen Kombinationen zusätzliche Profile nötig.

Von daher erscheint es eigentlich sinnvoll, statt der 5 (und später mehr) kategoriebezogenen Dosierungsprofile lediglich EIN Dosierungsprofil anzulegen, welches die Kombination aus allen 5 bisherigen darstellt.
Die gewünschten Constraints können auch mit lediglich einem Profil gleichwertig definiert und umgesetzt werden.

Ein Dosierungsprofil gegenüber 5+X Spezialprofilen hätte folgende Vorteile:

1. Geringere Umsetzungsaufwände zur Pflege unterschiedlicher Profile

2. Direkte Umsetzungsmöglichkeit fachlich benötigter Kombinationen (sofern Gründe für eine Einschränkung der Kombinationen in der ersten Ausbaustufe sprechen, könnten die Beschränkungen auch über Constraints oder AKs aufgenommen und durchgesetzt werden)

3. Leichtere Versionierung im Zuge weitere Ausbaustufen

Nachteile für ein spezialisiertes Dosierungsprofil sehe ich (bislang keine).
Vorteile für differenzierte Dosierungsprofile sehe ich - auch auf der Implementierungsseite - keine.

Ich möchte daher vorschlagen, auf ein einzieges Dosierungsprofil für eRezepte (und eMP) umzustellen.

EREZEPT-110 22.06.2025 Langguth.Digital Fixe Frequenz bei KBV_PR_ERP_Dosage_DailyFourScheme

KBV_PR_ERP_Dosage_DailyFourScheme ist durch Fixed Values auf eine Frequenz von "täglich" festgeschrieben.
Wie in EREZEPT-109 bereits beschrieben, besteht der Bedarf für Dosierschemata mit Frequenzangabe. Dies gilt auch für Dosierungen, bei denen das 4er-Schema die beste Form der Darstellung ist, z.B. für "1-0-1-0 alle 2 Tage".

Daher sollte bei KBV_PR_ERP_Dosage_DailyFourScheme die Festschreibung auf frequency=1 und period=Day gestrichen werden und freie Frequenzfestlegungen erlaubt werden. Diese können im Rahmen der Anzeige/Ausdrucks auch gut in automatisch generierte Texte überführt werden, die das 4er-Schema verbal ergänzen (ohne dazu tatsächlich auf Freitext-Ergänzungen gehen zu müssen und die Information weiterhin maschinell auswertbar zu halten).

Der Umsetzungsaufwand erscheint gering, wenn in allen drei Dosierprofilierungen jeweils die selben (offenen) Vorgaben für eine optionale Frequenzangabe festgelegt wird - der Nutzen ist jedoch sehr hoch und sollte für den Feldstart direkt angeboten werden.

EREZEPT-109 22.06.2025 Langguth.Digital Fehlende .frequency-Elemente

KBV_PR_ERP_Dosage_Weekday und KBV_PR_ERP_Dosage_DailyTime besitzen keine .frequency, period und periodUnit-Element.

Dies ist aus fachlicher Sicht problematisch, weil dadurch Standarddosiermuster der Art "alle 2 Wochen Montags" (und vergleichbar) nicht abgebildet werden können. Die alternative Verwendung von KBV_PR_ERP_Dosage_Interval ist oftmals wenig hilfreich, wenn multiple Medikationen vorhanden sind, bei denen für den zeitlichen Abstand Medikamente Montags, Mittwoch und/oder Freitags (im Abstand von 2 Wochen) genommen werden sollen.

Da das Frequenzmuster ohnehin umgesetzt werden muss, sollte es wenig problematisch in der Umsetzung und Anzeige/Ausdruck sein, bei den eingangs genannten Profilierungen ein Frequenzmuster optional zu erlauben.
Anderenfalls muss auch hier wieder auf Freitextdosierung für multiple Medikations-kombinationen ausgewichen werden.

Die geringfügige Erhöhung der Komplexität durch Aufnahme der Frequenzmuster sollte den Nutzengewinn dadurch nicht auf Textdosierungen wechseln zu MÜSSEN deutlich aufheben.

EREZEPT-108 22.06.2025 Langguth.Digital Verzicht auf Bedarfsmedikationen problematisch

Ein Stufenweises Vorgehen für die Profilierung komplexer Dosierschemata ist sicher sinnvoll. Die erste Fassung (die dann auch in der eML und eMP Verwendung finden wird!) sollte jedoch die Kern-Use Cases abbilden können.
Hierzu gehört die Definition, ob eine Dosierungsangabe ein Bedarfsmedikation ist oder nicht.

Diese Information ist auch relevant für ein gruppiertes bzw. strukturiertes Ausspielen der Summe der Medikations- und Dosierangaben im Kontext eML und eMP, in denen diese Profile auch zur Nutzung kommen werden.
Hier ist es aus Gründen der Patientensicherheit notwendig, Dauereinnahmen von Bedarfseinnahmen für den Patienten (und die Pfelge) deutlich und unmittelbar sichtbar abgrenzen zu können. Dies verlangt aber die kodierte Information, ob eine Dosierung eine Dauer- oder Bedarfsdosierung ist.

Daher sollte in allen Dosierprofilierungen das Element .asNeeded unbedingt wieder erlaubt werden. Ohne die Möglichkeit zur kodierten Angabe von Bedarfsmedikationen sollte das System nicht starten.

Auch die Kombination multipler Dosierungen zu einer Verordnung (eMP-Zeile), bei denen Dauer- und Bedarfsmedikationen gemischt werden, ist aus fachlicher Sicht erforderlich (Ergänzungs- bzw. Reservedosierung zu Dauerdosierungen) und kann sowohl im Ausdruck als auch in Benutzeroberflächen gut abgebildet werden.

Für den Start sollte ein sehr einfaches Konzept für asNeededCodeableConcept verwendet werden (für den Anfang zur Not auch nur ein Freitextfeld).

EREZEPT-107 22.06.2025 Langguth.Digital Verbot gemischter DosierungsKategorien

Bezugnehmend auf EREZEPT-100

Ich habe jetzt gesehen, dass die Mischung verschiedener Dosierungsprofile in einer Verordnung gemäß P36-32#2a verboten ist.

Auch wenn der neue Profilierungsansatz eine stufenweise Erweiterung vorsieht, scheint diese Einschränkung vor dem Hintergrund der Sicherheit nachvollziehbar. Jedoch ist die fehlende Möglichkeit Konkretisierungen oder situationsabhängige Anpassungen am einer Dosierung angeben zu können (Freitext) problematisch und wird dazu führen, dass im Zweifelsfall direkt nur die Freitextdosierung verwendet wird (bzw. nur diese in diesen Fällen verwendet werden kann).

So kann beispielsweise:
„1-0-0-0; bei BZ > 180 mg/dl zusätzlich 1-0-0-1“
mit den aktuellen Vorgaben nur als Freitext umgesetzt werden, wobei eine Kombination aus 4er-Schema plus Ergänzung durchaus hilfreicher für die Anzeigen in interaktiven Anwendungen wäre.

Ich möchte daher anregen, in jeder Dosierungsprofilierung das .text-Element wieder zuzulassen (0..1) und im Rahmenwerk zu definierten, dass das .text-Element ausschließlich additiv <img class="emoticon" src="/images/icons/emoticons/warning.png" height="16" width="16" align="absmiddle" alt="" border="0"/> zur stukturierten Dosierung anzugeben ist.

EREZEPT-106 22.06.2025 Langguth.Digital Fixierung auf "Stück" bei 4er-Dosierung sollte aufgehoben werden

Im Unterschied zu den anderen Dosieungsprofilierungen, ist bei
KBV_PR_ERP_Dosage_DailyFourScheme
das Element
.doseAndRate.dose<span class="error">[x]</span>:doseQuantity.unit
fix mit "Stück" zu belegen.
Dies ist problematisch, da Dosierungen der Art
"10 - 0 - 0 - 0 Tropfen"
oder
"50 - 0 - 50 - 0 ml"
durchaus üblich sind und daher für das 4er-Schema auch nutzbar sein müssen.
Die Fixierung auf "Stück" sollte entsprechend gestrichen werden.

EREZEPT-105 22.06.2025 Langguth.Digital expectedSupplyDuration und Bezug zu Reichdauer des Substitutionsmittels (163)

Gemäß P36-26, AK#1 MUSS
MedicationRequest.dispenseRe
quest.expectedSupplyDuration.v
alue
befüllt werden, wenn es eine Substitutionsverordnung ist. Ansonsten KANN es befüllt werden.
Wenn es befüllt wird, DARF es NICHT größer als 30 (Tage) sein.

Die Öffnung des Felder auf Nicht-Substitionsverordnung ist für Benutzeroberflächen und Prozesse schwierig, insbesondere mit der Begrenzung auf 30 Tage, da normale Packungsgröße auch über 30 Tage hinaus reichen können. Was den Einsatz in solchen Fällen verhindert.
Da das Feld bei normalen Vorordnungen nicht befüllt sein muss, können sich Folgeprozesse (insbesondere bei Patienten-Apps) nicht auf das Vorhandensein verlassen.
Beides zusammen genommen:
Auf die Öffnung für Nicht-Substitutionsmedikamente sollte verzichtet werden ODER die Dauerbegrenzung müsste für Nicht-Substitutionsmedikamente aufgehoben werden.

EREZEPT-104 19.06.2025 Langguth.Digital KBV_PR_ERP_Dosage_FreeText erweitern (größer, markdown, Attachment)

Da die strukturierten Dosierungen (sinnvollerweise!) erst einmal einfach starten, sind komplexere Dosierungen darüber nicht abbildbar.
Dennoch ist es überaus sinnvoll, dass auch komplexere Dosierangaben nicht ausschließlich auf alternativem Wege (A4-Ausdruck) dem Patienten mitgegeben werden und in der Verordnung (und damit später im eML) als Dosierung nur steht "siehe ausgedruckter Dosieranweisung".

Da wir über den eRezept-Server sowie in der ePA nicht mehr über Platzmangel klagen, dann - und sollte - die Freitextdosierung daher im Stande sein, auch komplexere Dosierschemata aufnehmen zu können.
Daher bietet es sich an, dass man
1. Dosage.text von String auf Markdown ändert, wodurch z.B. Aufzählungen und die Übersicht fördernde Zeilenumbrüche möglich werden (sowie Fettsetzungen)

2. Die Größenbegrenzung von 500 Byte auf 1MB erhöht wird, um auch umfangreichender Aufbau und Ausschleichschemata aufnehmen zu können.

3. Ein optionales .attachment Element aufgenommen wird, in welche PDF-Anhänge gespeichert werden dürfen.

Nummer 3 erscheint zuerst widersinnig ("Wir wollen strukturieren, dann bitte kein PDF!"), ist aber für einen unterbrechungsfreien Informationsfluss unerlässlich, solang nicht ALLE Komplexdosierschemata für ALLE Verordnungen in FHIR abgebildet werden (können). Ein Verweis auf ein externes, nicht verfügbares Dokument erschwert die Arbeit sowohl für den Patienten, als auch die mitbetreuenden Pflegekräft (professionell wie familiär), sowie die Unterstützung durch Ärzte und Apotheken (z.B: im Rahmen der Dienstleistung der pharmakologischen Beratung). Denn die Verordnungen gelangen zur Nach- und Langzeitnutzung in der eML der ePA. Dort sollte jederzeit jegliche ärzliche Dosiervorgabe einsehbar sein und bleiben. PDF-Attachments als base64-Einträge wäre hier die Lösung.

EREZEPT-103 19.06.2025 Langguth.Digital Dosieranweisung 4er-Schema mit Wochentagsbezug

Dosierungen der Art

"Wöchentlich
Mo, Di, Do, Fr: 1-0-0-0
Mi: 1-0-0-1"

also mit einer regelhafte zusätzlichen Abend- oder Nachdosis an einzelnen Tagen sind nicht unüblich.
Sofern ich die Vorgaben richtig verstehe, wäre ein solches Schema mit den aktuellen Vorgaben nicht strukturiert speicherbar.

Wenn dies so ist, wäre der Vorschlag, dass in einer 4er-Schema-Dosierung auch zusätzlich Wochentage codiert angegeben werden dürfen, also Aufnahme .timing.repeat.dayOfWeek mit 0..7 für KBV_PR_ERP_Dosage_DailyFourScheme.
Damit wären auch diese Schema codierbar - und die Art der Kodierung entspräche noch dem grundsätzlichen Vorgehen für einfache strukturierte Kodierungen.

EREZEPT-102 19.06.2025 Langguth.Digital KBV_VS_ERP_DosageInstruction_UnitsOfTime_German auf "Tag" begrenzen

Dosage.timing.repeat.bounds<span class="error">[x]</span>:boundsDuration.unit
erlaubt gemäß Valueset derzeit ausschließlich
Tag, Woche, Monat, Jahr

Da nur eine maximal Wertangabe für boundsDuration zulässig, können "gebrochene" wie "10 Tage" entweder über "10 Tage" oder über "1.5 Wochen" codiert werden - wobei bei "1.5 Wochen" (zulässig, da boundsDuration.value ein decimal ist) unklar ist, ob damit 10 oder 11 Tage gemeint sind.

Die Codierung wäre immer eindeutig, wenn ausschließlich "Tag" zugelassen würde. Bei langen Dauern ergeben sich entsprechend hohe Werte, die aber in der Anzeige entsprechend in lesbare Werte (unter Verwendung von "Woche", "Monat", "Jahr") heruntergebrochen werden können.
Dies erleichtert die Interpretation einrichtungsübergreifende Dosierungen (in eML und eMP) deutlich, da die Systeme und Anzeigen dann nicht mit unterschiedlichen "Kodierungsvorlieben" der verschiedenen Arztpraxen klarkommen müssen. (auch die ePA-Apps hätten es dann leichter)

EREZEPT-101 19.06.2025 Langguth.Digital "boundsDuration" auch "bis Packungsende" aufnehmen

Unter
Dosage.timing.repeat.bounds<span class="error">[x]</span>:boundsDuration.unit
dürfen bislang nur Tag, Woche, Monat oder Jahr eingegeben werden. Dies ergibt ausschließlich die Möglichkeit für eine zeitliche Dauer.

Gerade im Bereich der Antibiothika ist die Dosierungsangabe "Einzunehmen bis die Packung aufgebraucht ist" durchaus üblich.

Entsprechend sollte eine Möglichkeit aufgenommen werden, dass "bis Packungsende" über .duration codiert werden kann.

EREZEPT-100 19.06.2025 Langguth.Digital Kardinalitätsvorgaben für Dosieranweisungen

In P36-32, AK 3 werden die Kardinalitäten für die 5 Dosierschematypen definiert. In der Festlegungen sind alle mit mindestens (oder genau) 1 angegeben.

Es liest sich, als müsste entsprechend den Vorgaben in jeder Verordnung JEDE dieser Dosieranweisungstypen verwendet werden. Dies ist vermutlich nicht intendiert.

Vorgaben ob und wenn ja in welcher Form innerhalb einem Request multipe Dosieranweisungstypen erlaubt sind (oder verpflichtend sind), habe ich bislang nicht gefunden. Hier wäre eine Klarstellung hilfreich (so sie denn tatsächlich nicht enthalten ist).

Multiple Dosieranweisungstypen sind grundsätzlich sinnvoll.
Dazu wäre erforderlich, ein Regelwerk zu defieren, wie die Typen kombiniert werden dürfen und wie die Gesamtheit in einem solchen Fall zu interpretieren ist.

Vorschlag:
Multiple Dosierungsangaben (egal welchen Typs) gelten immer additiv. Bei der Befüllung ist entsprechend auf Widerspruchsfreiheit zu achten.
Somit könnten z.B. 4er-Dosierungen mit zusätzlicher Freitextangabe ermöglicht werden, wie beispielsweise "1-0-0-0 Tabl. täglich; Morgens 30 Min. vor dem Frühstück")

EREZEPT-99 19.06.2025 Langguth.Digital ATC-Code in KBV_PR_ERP_Medication_PZN aufnehmen

Praktisch alle verwendeten PZN-Arzneimittel verfügen auch über einen ATC-Code (Mapping BfArM).

Wird einer PZN-Verordnung ihr zugehörigen ATC-Code generell mitgegeben, kann die Verordnung im Rahmen des dgMP leichter eingebunden werden (automatische "lockere" Bindung zwischen eML und eMP; Meldehinweis Doppelmedikation <span class="error">[unterschiedliche PZN mit identischer Indikation]</span>, etc.)

Der jeweilige ATC-Code sollte daher verpflichtend unter Medication.code.coding als weiterer Slice aufgenommen werden.

EREZEPT-98 19.06.2025 Langguth.Digital Dopplung der Dosiereinheit bei 4er-Schema schlecht lesbar

P36-44 verlangt Ausgaben gemäß Pseudocode. Dies führt laut Vorgabe zu:
„1 Stück – 0 – 1 Stück – 0“
„20 ml – 0 – 20 ml – 0; für 7 Tage“
„3 Tropfen – 0 – 4 Tropfen – 0; für 7 Tage“

Dies erschwert die Lesbarkeit.
Da bereits Gleicheit in den Einheiten aller Einträge verlangt ist, kann der String "optimiert" werden zu:
„1 – 0 – 1 – 0 Stück “
„20 – 0 – 20 – 0 ml; für 7 Tage“
„3 – 0 – 4 – 0 Tropfen; für 7 Tage“

EREZEPT-77 23.12.2024 BfArM Kodierung allgemein von Wirkstoffangaben und Darreichungsform Keine Spezifikationsänderung

Solange keine Pflicht der SNOMED-Angaben in der Referenzdatenbank des BfArM oder der IFA-Daten besteht, lehnt die KBV eine SNOMED-Angabe im eRezept ab.

Gemäß § 355 SGB V wird SNOMED CT zur Darstellung klinischer Inhalte als Basisterminologie für die elektronische Patientenakte bereitgestellt. Dies wird im ePA Medikationsplan/-liste umgesetzt und jeweils alternativ / zusätzlich eine Kodierung mit SNOMED CT ermöglicht. Im Sinne der Harmonisierung und der Unterstützung des Datenflusses in die ePA sollte dies ebenfalls auch schon im eRezept ermöglicht werden.

EREZEPT-76 23.12.2024 BfArM Datentransfer eRezept nach Europa (Anpassungen Wirkstoff Profil) Teilweise angenommen

Die KBV strebt an, perspektivisch die BfArM Referenzdatenbank stärker einzubinden. In diesem Zusammenhang wird die vorgeschlagene Anpassung zur verpflichtenden Übertragung von ASK-Codes geprüft.

Es wird folgendes Akzeptanzkriterium in K36-23 aufgenommen: „Sofern die Wirkstoffnummer in der Arzneimitteldatenbank vorliegt, sollte diese befüllt werden.“ Auf eine verpflichtende Übermittlung der ASK-Nummern bei einer Wirkstoffverordnung wurde aktuell verzichtet, da die Umsetzung in den Arzneimittelstammdaten nicht gesichert ist. Eine Klärung des Sachverhaltes für die kommende Version wird angestrebt. Einer zusätzlichen Übermittlung des Wertes .coding:ask.display stimmt die KBV nicht zu, denn der menschenlesbare Wirkstoffname wird bereits in .text übermittelt.

Die KBV lehnt die Forderung der Befüllung der Felder .system und .code für Mengenangaben und Packungsgröße ab. Diese Felder wurden bewusst gestrichen, denn aktuell sind in den Arzneimittelstammdaten der Verordnungssoftware keine Codesysteme wie bspw. UCUM enthalten.

Die KBV lehnt die Nutzung von EDQM-Codes für Packungsgröße und Darreichungsform aktuell ab, denn in den Arzneimittelstammdaten der Verordnungssoftware liegen regelhaft keine solchen kodierten Angaben vor. Hier liegt ausschließlich die IFA-Darreichungsform vor. Sofern diese künftig bspw. aus der BfArM-Referenzdatenbank bezogen werden können, wird der Sachverhalt erneut geprüft.

Für den Aufbau des NCPeH-Fachdienst – Übermittlung von ePrescription/eDispensation Country A – ist es erforderlich, dass Inhalte, die ein Arzneimittel beschreiben, strukturiert und kodiert übermittelt werden. Dies betrifft insbesondere Wirkstoff, Wirkstärke und Einheit und Darreichungsform, da nicht davon auszugehen ist, dass ein auf dem deutschen Markt verfügbares Arzneimittel auch im Ausland verfügbar ist. Durch diese sprachunabhängigen Strukturen wird die abgebende Apotheke im Ausland in die Lage versetzt, ein adäquates Arzneimittel zu substituieren.

In Bezug auf die Harmonisierung mit europäischen Vorgaben möchten wir die folgenden Anpassungen vorschlagen:

Wirkstoff-Verordnung - Profil <span class="nobr"><a href="https://simplifier.net/erezept/kbv_pr_erp_medication_ingredient" class="external-link" rel="nofollow">https://simplifier.net/erezept/kbv_pr_erp_medication_ingredient<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span> :

Wirkstoffkodierung und Displayname -
Medication.ingredient.item<span class="error">[x]</span>:itemCodeableConcept.coding:ask :
Eine Wirkstoffverordnung kann derzeit aufgrund fehlender kodierter Daten ins europäische Ausland nicht übermittelt werden. Um dies zu unterstützen, muss die Darstellung des Wirkstoffs in kodierter Form erfolgen. Die Erfassung von Wirkstoffen mit ASK-Nummer muss daher verbindlich vorgegeben werden (Kardinalität 1:1). Zusätzlich zum Code sollte die Übermittlung des code display (Medication.ingredient.item<span class="error">[x]</span>:itemCodeableConcept.coding:ask.display ermöglicht werden.
Ggf. könnte eine Vereinbarung getroffen werden, dass diese strukturierte Information zwar technisch elektronisch mitgeführt wird, jedoch im Rezeptausdruck nicht dargestellt wird.

Wirkstoffmengen Einheit -
Medication.ingredient.strength.numerator.unit :
Um europäische Kompatibilität zu unterstützen., sollte die Notation der Wirkstoffmengen-Einheit strukturiert in UCUM erfolgen und nicht als Freitext-Information. Dies kann bei nicht-standardisierter Schreibweise zu Übermittlungs-Problemen ins EU-Ausland führen. Um die Erfassung über Displaynamen zu unterstützen, könnte auf die auf dem Terminologieserver bereitgestellte Werteliste <span class="nobr"><a href="https://terminologien.bfarm.de/CodeSystem-ucum-common-units-translation-de-de-1-5-0.download.html" class="external-link" rel="nofollow">https://terminologien.bfarm.de/CodeSystem-ucum-common-units-translation-de-de-1-5-0.download.html<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span> verwiesen werden (in Q1 2025 werden dort jedoch noch Anpassungen erfolgen).

Darreichungsform -
Medication.form:
Eine Wirkstoffverordnung kann derzeit aufgrund fehlender kodierter Daten ins europäische Ausland nicht übermittelt werden. Um dies zu unterstützen, muss die Darreichungsform erfasst werden. Auch im Sinne der Arzneimitteltherapiesicherheit muss die Erfassung der Darreichungsform verpflichtend erfolgen (Kardinalität 1:1).
Um die europäische Übermittlung zu unterstützen muss die Übermittlung der Darreichungsform kodiert erfolgen. Die in Europa konsentierte Werteliste für Darreichungsformen sind die EDQM Standard Terms Pharmaceutical form. Dies ist auch für die Datenmodellierung zum elektronischen Medikationsplan/-liste berücksichtigt (s. Medication.form.coding:edqm).

Amount - Medication.amount.numerator.extension:Packungsgroesse :
Eine Wirkstoffverordnung kann derzeit aufgrund fehlender kodierter Daten ins europäische Ausland nicht übermittelt werden. Für die Datenübermittlung ins europäische Ausland ist verpflichtend eine Angabe zur Packungsgröße erforderlich. Die Kardinalität der Packungsgrößen-Menge müsste daher als 1:1 gesetzt werden.

Unit -
Medication.amount.numerator.unit:
Eine Wirkstoffverordnung kann derzeit aufgrund fehlender kodierter Daten ins europäische Ausland nicht übermittelt werden. Für die Datenübermittlung ins europäische Ausland ist verpflichtend eine Angabe zur Packungsgröße erforderlich. Die Kardinalität der Packungsgrößen-Unit müsste daher als 1:1 gesetzt werden.
Für die Übermittlung ins europäische Ausland ist eine Kodierung mit dem System „EDQM Standard Terms Container bzw. unit of presentation“ (EHDSMedication.item.packageType) erforderlich.

EREZEPT-74 23.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Kostenträger im Fall DGUV Teilweise angenommen

Die unterschiedlichen Bedingungen für das Feld "IK des Kostenträgers" (10) im Technischen Handbuch DiMus bzw. Technischen Anlage ERP sind beabsichtigt. Es wird lediglich sichergestellt, dass die verfahrensunspezifische Bedingung im Technischen Handbuch DiMus nicht einschränkender gestaltet ist als die verfahrensspezifische Bedingungen.

Der Verweis auf die Liste der gültigen DGUV-Kassen wird im Technischen Handbuch DiMus aktualisiert. Da dieser Verweis unverändert auch für die Arzneimittelverordnung gilt, muss er in der Technischen Anlage ERP nicht wiederholt werden.

Dass das Feld "IK des Kostenträgers" (10) bei der elektronischen Verordnung von Arzneimitteln laut Bedingung vorhanden sein muss, wird bereits durch das Contraint -erp-angabeIKKostentraegerPflicht sichergestellt.

P36-38 => Aufnahme der DGUV-Kostenträgerdatei für Angabe einer alternativen Kostrenträger IK die aus diesem Verzeichnis stammen muss.
(<span class="nobr"><a href="https://www.dguv.de/dale-uv/weitere_datenaustauschverfahren/informationen-_zu_300ama/index.jsp" class="external-link" rel="nofollow">https://www.dguv.de/dale-uv/weitere_datenaustauschverfahren/informationen-_zu_300ama/index.jsp<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>)

Auf Seite 71 des Technischen Handbuches DiMus sind Beispiele für BG-Fälle, die nicht passen. Das Kostenträger-IK ist in den Beispielen 2 b) und 2 c) leer, was nach der Definition im ERP-Dokument nicht sein dürfte. Dort wird eine Referenz auf die Liste der gültigen DGUV-Kassen angegeben. Diese sollte im ERP-Dokument referenziert werden, so dass das Kostenträger-IK in der „Liste Stammdaten Unfallversicherungsträger (UVT)“ auf der Seite gelistet sein muss. Leider funktioniert der Link nicht und müsste angepasst werden.
Generell wurde das eVerordnungs-Profil für alle sonstigen Kostenträger geöffnet, wenn diese eine eGK herausgegeben haben. In diesem Fall muss auch ein IK existieren, das sonst keine Abrechnung erfolgen kann. Das sollte auch über die Constraints sichergestellt werden.

EREZEPT-73 23.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. KVK-Versichertennummer Keine Spezifikationsänderung

Die KVK-Versichertennummer (ID19c) wurde im Dokument KBV_ITA_VGEX_Technische_Anlage_ERP.pdf gestrichen. Im KBV_ITA_VGEX_Technisches_Handbuch_DiMus.pdf ist sie jedoch weiterhin enthalten.
Dies ist so korrekt und gewollt, denn im E-Rezept muss eine Verwendung der KVK-Versichertennummer unterbunden werden, da der E-Rezept-Fachdienst ausschließlich die VersichertenID als Identifikator des Versicherten akzeptiert. In anderen eFormularen soll die Verwendung der KVK-Versichertennummer jedoch weiterhin ermöglicht werden. Daher ist das Feld in KBV_PR_FOR_Patient enthalten. Im E-Rezept wird die Verwendung mit dem Constraint -erp-angabeKVKVersichertennummerVerbot verhindert.

In den technischen Anlagen ist das Feld KVK-Versichertennummer gestrichen aber in dem Profil nach wie vor ein eigenes Feld.
Wie wird mit dem Feld KVK-Versichertennummer im E-Rezept-Kontext umgegangen?

EREZEPT-72 23.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. LANR des Verantwortlichen Arztes (bei Arzt in Weiterbildung) Vollständig angenommen

Der Sachverhalte wurde aufgenommen. Die Technische Anlage sowie die FHIR-Profile wurden entsprechend angepasst. Die Durchsetzung erfolgt durch den Constraint "-erp-angabeVerantwortlichePersonPflicht" im Profil KBV_PR_ERP_Bundle.

Die am FRT (20231011) erörterte
Schärfung der Profile wurde nicht umgesetzt.

Angabe einer verantwortl. Person (attester) mit LANR, wenn der Arzt in Weiterbildung als Ausstellender (author) keine LANR enthält.

EREZEPT-71 23.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Ausgabe von strukturierten Dosieranweisungen Später umsetzen

Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt.

Die Angabe von Dosierungen sind entweder als Freitext oder strukturiert vorzunehmen,
Warum wird die Ausgabe von strukturierten Dosierungen auf dem Ausdruck des Patienten nicht abgebildet?
Wie wird die Ausgabe von strukturierten Dosierungen in der Darstellung (Stylesheet) für den Arzt abgebildet? Wird ein Sylesheet zur Verfügung gestellt?

EREZEPT-70 23.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Angabe von Dosierungen Später umsetzen

Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt.

DIe unterschiedlichen Angabearten sind nicht eindeutig definiert.
So ist z.B. die Angabe des Dosierungskennzeichen nicht zwingend vorgeschrieben.
Auch die Unterscheidung der Medication und notwendigen Angabe als freitxt oder patientinstruction (Rezeptur) wird nicht kontrolliert.

EREZEPT-69 23.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Übernahme der Definition strukturierter Dosierungen aus dem eMP bzw. der ePA Später umsetzen

Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt.

Die übergreifende Nutzung solcher Strukturen sollte Kernprofilen folgen.

(siehe Arbeitskreis IOP "Governace für Kernprofile")

EREZEPT-68 23.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Art der Umsetzung (Extension - VerschreiberID) Keine Spezifikationsänderung

Aus Sicht der KBV sollte kein Slicing auf MedicationRequest.extension:VerschreiberID erfolgen, denn es ist keine Notwendigkeit für unterschiedliche Ausprägungen der VerschreiberID (bspw. über ein CodeSystem) gegeben.

Bisher ist nur das Medikament Fintepla (Wirkstoff Fenfluramin) bekannt, welches zur Belieferung in der Apotheke einer VerschreiberID benötigt.

Mit der Angabe eines CodeSystems könnten unterschiedliche Herausgeber von VerschreiberIDs unterschieden werden. Der KBV sind keine Anforderungen bekannt, dass für Prüfung der Verschreiber-ID zwingend ein herstellerspezifisches Code-System zusätzlich übertragen werden muss, da der Hersteller sich auch unmittelbar aus der Verordnung ergibt.

Die Extention ist ohne Angabe eines system des Identifier auf ihre Ausprägung begrenzt.

Hier könnte man Konzeptionell eine zukünftige Erweiterbarkeit (slicing) betrachten. Auch die technische Umsetzung ist mit Angabe eines Systems generischer und nicht strikt auf diesen Fall begrenzt.

EREZEPT-67 23.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Übergangsregelung für eRezepte in den Versionen 1.1.0 und 1.2.0 Vollständig angenommen

Ein entsprechender Hinweis wurde in die Technische Anlage eRezept aufgenommen.

KP36-04
Bitte um Aufnahme eines Hinweises, dass mit den alten Profilen (1.1.0) Sonstige Kostenträger (insb. BPOL) nicht funktionieren.

EREZEPT-66 18.12.2024 gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) Widersprüchliche Anforderungen an SNOMED-Codierungen im eMP-Profil Keine Spezifikationsänderung

Solange keine Pflicht der SNOMED-Angaben in der Referenzdatenbank des BfArM oder der IFA-Daten besteht, lehnt die KBV eine SNOMED-Angabe im eRezept ab.

Die Verwendung einer SNOMED-Codierung für Medication.ingredient.item<span class="error">[x]</span>:itemCodeableConcept.coding:snomed ist nicht vorgesehen und explizit untersagt. Gleichzeitig ist im eMP-Profil für dasselbe Element must support festgelegt. Dadurch können Wirkstoffe in einer eMP-Verordnung mit anschließender Ausstellung eines E-Rezepts nicht einheitlich kodiert werden. Dies führt im Primärsystem zu einem generell unabhängigen bzw. isolierten Verordnungsprozess, der dem digital-gestützten Medikationsprozess widersagt.

EREZEPT-65 18.12.2024 gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) Dosierung Teilweise angenommen

Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt.

Die textuelle Angabe einer Dosierung sollte zunächst der Standard bleiben. Erst wenn feste Belegungsvorgaben im FHIR-Profil für bekannte Dosierungen erarbeitet wurden, sollte die strukturelle Angabe einer Dosierinformation erfolgen. Daher sollte .text ein MS erhalten und die weiteren Elemente nicht mit MS belegt, aber auch nicht verboten werden, um sie zukünftig verwenden zu können.

EREZEPT-64 18.12.2024 gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) Constraints mit lowBounday(Interger) Vollständig angenommen

Der Constraint -erp-geburtsdatumPatient wurde überarbeitet. Die Funktion lowBoundary() wurde durch die Funktionen toString() und substring() ersetzt. Außerdem wurde der Fehler korrigiert, dass ein Geburtsdatum ohne Wert fälschlicherweise zu einem negativen Ergebnis führte.

Der Constraint -erp-geburtsdatumPatient enthält die Verwendung der FHIR-Path Funktion lowBoundary. Hierzu haben wir folgende Kommentare
Diese Funktion findet sich nicht in der Spezifikation für R4: <span class="nobr"><a href="https://hl7.org/fhir/R4/fhirpath.html" class="external-link" rel="nofollow">https://hl7.org/fhir/R4/fhirpath.html<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span> und daher gilt ggf. die Annahme, dass Validierungstolls diese Funktion nicht entsprechend umgesetzt haben
Die Funktion mit der Funktionssignatur lowBoundary(Integer) ist nicht in R5 enthalten. Gleiche Annahmen wie in Punkt 1.
Die Funktion mit Funktionssignatur lowBoundary(Integer) ist in einem Vorab-Preview ersichtlich <span class="nobr"><a href="https://build.fhir.org/ig/HL7/FHIRPath/#lowboundaryprecision-integer-decimal--date--datetime--time" class="external-link" rel="nofollow">https://build.fhir.org/ig/HL7/FHIRPath/#lowboundaryprecision-integer-decimal--date--datetime--time<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>
In dem CI-Build von FHIR ist die Funktion außerdem als STU (Standard for Trial Use) gekennzeichnet.
Daher die Empfehlung diese Funktion in R4 nicht einzusetzen.

EREZEPT-63 18.12.2024 gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) Berücksichtigung von UCUM, Inkompatible Medication.ingredient.strength Kardinalitätseinschränkung Keine Spezifikationsänderung

Die KBV lehnt die Forderung der Befüllung der Felder .system und .code für Mengenangaben und Packungsgröße ab.
Diese Felder wurden bewusst gestrichen, denn aktuell sind in den Arzneimittelstammdaten der Verordnungssoftware keine Codesysteme wie UCUM oder SNOMED CT enthalten.

Beispielsweise KBV_PR_ERP_Medication_PZN. Vergleiche EPAMedication Profile:

Für folgende Felder wurde die Angabe einer strukturierten Einheit gestrichen (0..0):

Medication.ingredient.strength.numerator
Medication.ingredient.strength.denominator
Medication.amount.numerator
Medication.amount.denominator
Im Rahmen des integrierten Verordnungsprozesses der Erstellung einer Verordnung und der Eintragung in die eML, ist die Angabe der strukturierten Einheit verpflichtend.

Daher sollten die Verordnungsprofile nicht die Angabe der entsprechenden Felder verbieten, da dadurch die Daten weder in der ePA gespeichert noch in der eML dargestellt werden können.

EREZEPT-62 18.12.2024 gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) Angabe der Versionsnummer in StructureDefinition.version und meta.profile Keine Spezifikationsänderung

Die dritte Stelle der FHIR-Profil-Versionen repräsentiert das Patch-Level. Instanzen (Beispiele) werden zweistellig angegeben, um eine Unabhängigkeit vom Patch-Level zu gewährleisten. Weiterhin ist der KBV kein professionelles Tooling bekannt, das Probleme mit der Auflösung der Version bei semantischer Versionierung hat, da FHIR selbst auf dieser Versionierung basiert (siehe <span class="nobr"><a href="http://hl7.org/fhir/R4/versions.html" class="external-link" rel="nofollow">http://hl7.org/fhir/R4/versions.html<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>).

Die in den Metainformationen angegebene Profilreferenz-Version muss nicht zwingend mit der in der StructureDefinition enthaltenen Version übereinstimmen, da erstere keine Pflichtangabe ist. Wenn die Angabe fehlt, ist dennoch eine Version-Auflösung erforderlich.

Das Element StructureDefinition.versionAlgorithm dient nicht der algorithmischen Auflösung, sondern dem Vergleich zweier Profilversionen zur Bestimmung der aktuelleren. Funktional ist lediglich sicherzustellen, dass die Revisionsnummer der Profilversion ohne Belang ist.

Wie auch schon am FHIR-Runden Tisch besprochen ergeben sich jetzt in der Implementierung Probleme bei Verwendung von zweistelligen Versionsnummern in Referenzen (meta.profile) und der Angabe von dreistelligen Versionen in den StructureDefinitions.

Die Gefahr besteht, dass Tooling, wie z.B. Validatoren oder Libraries mit der Auflösung der Version nicht umgehen können.

StructureDefinition.version ist in R4 nur ein String, der unserer Auffassung eindeutig matchen muss, da insbesondere folgender Satz in der Spezifikation zu dem Feld zu finden ist:

There is also no expectation that versions can be placed in a lexicographical sequence.

Daher sollte auf meta.profile Versionen keine Logik implementiert werden.

R5 und R6 ermöglichen die Angabe von StructureDefinition.versionAlgorithm und damit auch die Möglichkeit Versionen algorithmisch aufzulösen.

ref:

<span class="nobr"><a href="https://hl7.org/fhir/r4/structuredefinition-definitions.html#StructureDefinition.version" class="external-link" rel="nofollow">https://hl7.org/fhir/r4/structuredefinition-definitions.html#StructureDefinition.version<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span> <span class="nobr"><a href="https://build.fhir.org/structuredefinition-definitions.html#StructureDefinition.version" class="external-link" rel="nofollow">https://build.fhir.org/structuredefinition-definitions.html#StructureDefinition.version<sup><img class="rendericon" src="/images/icons/linkext7.gif" height="7" width="7" align="absmiddle" alt="" border="0"/></sup></a></span>
Daher sollte aus unserer Sicht die Angabe von StructureDefinition.version zweistellig erfolgen und der Vergleich von verschiedenen Versionen von verschienen Patch-Releases über StructureDefinition.date erfolgen.

EREZEPT-61 18.12.2024 gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) Ableitung aus ePA Profilen: Darreichungsform Keine Spezifikationsänderung

Die KBV lehnt die Nutzung von EDQM- bzw. SNOMED-Darreichungsformen aktuell ab, denn in den Arzneimittelstammdaten der Verordnungssoftware liegen regelhaft keine solchen kodierten Darreichungsformen vor. Hier liegt ausschließlich die IFA-Darreichungsform vor. Sofern diese künftig bspw. aus der BfArM-Referenzdatenbank bezogen werden können, wird der Sachverhalt erneut geprüft.

Um eine internationale Übersetzung der Darreichungsform zu ermöglichen, müssen folgende Angaben zusätzlich zur KBV-Darreichungsform angegeben werden können:

Die Erfassung von EQDM sollte optional sein.
Die Erfassung von SNOMED sollte optional sein.
Die ausschließliche Angabe der KBV-Darreichungsform ist aus unserer Sicht nicht ausreichend.

EREZEPT-60 18.12.2024 gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität) Ableitung aus ePA Profilen: Amount/Packungsgröße Keine Spezifikationsänderung

Die KBV lehnt die Forderung der Befüllung der Felder .system und .code für Mengenangaben und Packungsgröße ab. Diese Felder wurden bewusst gestrichen, denn aktuell sind in den Arzneimittelstammdaten der Verordnungssoftware keine Codesysteme wie UCUM oder SNOMED CT enthalten.

Nach Rücksprache mit dem DAV wird die Forderung nach einer verpflichtenden Angabe von "Packungsgröße nach abgeteilter Menge" (ID 111) und "Einheit" (ID 112) abgelehnt. Bei PZN-Verordnungen können aus der PZN die nötigen Informationen jederzeit abgeleitet werden.

Das Feld Medication.amount.numerator.extension:Packungsgroesse muss genutzt werden, um Angaben mit nicht nummerischen Zeichen wie bspw. "2x25" zu ermöglichen. Sofern es keine Regelung gibt, dass die Packungsgröße ein Zahlwert ist, kann auf diese Extension nicht verzichtet werden. Eine mögliche mehrfache Angabe zusätzlich in .value ist zu vermeiden, damit es nicht zu Doppeldeutigkeit kommt.

Betrifft: KBV_PR_ERP_Medication_PZN

Die strukturierte Angabe von Stückzahl und Einheit muss zusätzlich zur Freitextangabe der Packungsgröße erfolgen, da sonst außerhalb Deutschlands nicht eindeutig ist, welche Packungsgröße gemeint ist.

Eine Übersetzung der Bezeichnungen N1/2/3 durch das BfArM ist im europäischen Kontext nicht eindeutig möglich. Daher sollte die strukturierte Angabe der Einheit mittels .system und .code nicht untersagt werden.

Zukünftig muss die Möglichkeit bestehen, .value anzugeben, um gegebenenfalls Reichweitenberechnungen durchführen zu können.

Vielen Dank für die Ermöglichung, am Kommentierungsverfahren teilnehmen zu können.

EREZEPT-59 18.12.2024 gematik (Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen) Ableitung aus ePA Profilen: ASK Keine Spezifikationsänderung

Die KBV strebt an, perspektivisch die BfArM Referenzdatenbank stärker einzubinden. In diesem Zusammenhang wird die vorgeschlagene Anpassung geprüft. Grundsätzlich ist anzumerken, dass auf Basis der PZN alle benötigten Informationen abgeleitet werden können.

Betrifft: KBV_PR_ERP_Medication_PZN

Zukünftig sollte die Angabe des ASK Code verpflichtend gemacht werden, um strukturierte Wirkstoffe für dgMP und europäischen Kontext übermitteln zu können.

Die Daten hierzu könnten aus der BfArM Referenzdatenbank kommen.

Dieser Kommentar ist als Hinweis für die zukünftige Entwicklung zu sehen.

EREZEPT-58 18.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Strukturierte Dosierung bzw. Gebrauchsanweisung (MedicationRequest.dosageInstruction) Später umsetzen

Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt.

Aufgrund der hohen Komplexität von dosageInstruction und der Möglichkeit, die gleiche Dosierung auf verschiedene Arten strukturiert angeben zu können, ist ein umfassender Implementierungsleitfaden und eine hohe Zahl realistischer Beispiele mit entsprechender Dokumentation erforderlich. Die Primärsystemhersteller benötigen bereits zum Start der Implementierung Arzneimitteldatenbanken, die alle vorgesehenen Codierungen unterstützen. Der dadurch zusätzlich benötigte zeitliche Vorlauf sollte mit den Datenbankherstellern abgestimmt werden.
Aufgrund des hohen Aufwands für die Primärsystemhersteller schlagen wir vor zu prüfen, ob die Komplexität der strukturierten Dosierungsangabe in einer ersten Ausbaustufe verringert werden kann, auch wenn dann ggf. z.B. nur 90 % der möglichen Dosierschemata strukturiert angegeben werden können. Sollte eine Verringerung der Komplexität nicht möglich sein, ist den Arzneimitteldatenbank- und Primärsystemherstellern ausreichend Zeit für die Umsetzung einzuräumen. Es ist davon auszugehen, dass die üblichen 9 Monate Vorlauf nicht ausreichen werden.
Wir verweisen auf unsere Anforderung für die Definition eines Algorithmus zur Umwandlung strukturierter Dsierungsangaben in menschenverständlichen Text (siehe unser Kommentar zur Technischen Anlage ERP).

EREZEPT-57 18.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Strukturierte Dosierungsangabe bzw. Gebrauchsanweisung Später umsetzen

Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt.

Grundsätzlich begrüßen wir die Möglichkeit, die Dosierung im E-Rezept strukturiert angeben zu können. Allerdings ist der Start mit einer komplexen FHIR-Struktur nicht sinnvoll, wenn klar definierte Regeln für die Anwendung und die Überführung der strukturierten Angabe in einen menschenverständlichen Text fehlen. Wir schlagen die Definition und Abstimmung eines Algorithmus vor, der eine einheitliche Umwandlung der strukturierten Daten in menschenverständliche Angaben durch alle betreffenden Systeme (Primärsysteme, E-Rezept- und EPA-App, EPA-Aktensystem (eML-Erzeugung)) ermöglicht. Nur dann kann die Dosierung sowohl beim Arzt als auch in der Apotheke und insbesondere vom Patienten gleich verstanden werden. Dies ist auch für den Ausdruck eines BMP relevant. Wird dies nicht berücksichtigt, sind Interpretationsprobleme und Übersetzungsfehler zu erwarten, die zu einem erhöhten Aufwand in der Apotheke und vermehrten Rückfragen beim Verordner führen werden. Für den Patienten ergibt sich ein AMTS-Risiko, wenn er ein Arzneimittel aufgrund einer nicht korrekt angezeigten Dosierung in der E-Rezept- oder ePA-App falsch einnimmt. Ohne ein entsprechendes Regelwerk zur Nutzung der strukturierten Dosierungsangabe kann der neuen Funktion nicht zugestimmt werden.

EREZEPT-56 18.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Strukturierte Dosierung bzw. Gebrauchsanweisung (MedicationRequest.dosageInstruction) Später umsetzen

Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt.

Für alle Elemente, bei denen mehrere verschiedene Codesysteme vorgesehen sind, ist zwingend ein Constraint erforderlich, dass bei Angabe einer Codierung nur ein Codesystem verwendet werden darf und keine Mischung verschiedener Codesysteme zulässig ist. Begründung: Wenn mehrere Codierungen aus verschiedenen Codesystemen für einen Eintrag ermöglicht werden, kann dies zu widersprüchlichen Angaben führen und ein intellektueller Abgleich wäre immer erforderlich. Wenn festgestellt wird, dass die verschiedenen Codes nicht zusammenpassen, ist ggf. eine aufwendige Klärung und Rücksprache beim Arzt erforderlich.

EREZEPT-55 18.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Strukturierte Dosierung bzw. Gebrauchsanweisung (MedicationRequest.dosageInstruction) Später umsetzen

Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt.

Für alle Elemente mit dem Datentyp CodeableConcept ist ein Constraint erforderlich, dass entweder nur die codierte Angabe oder nur eine Angabe im Freitext möglich ist. Begründung: Wird sowohl Freitext als auch Code angegeben, besteht ein relevantes Risiko für widersprüchliche Angaben und ein intellektueller Abgleich wäre immer erforderlich. Wenn festgestellt wird, dass Code und Freitext nicht zusammenpassen, ist ggf. eine aufwendige Klärung und Rücksprache beim Arzt erforderlich.

EREZEPT-54 18.12.2024 Deutscher Apothekerverband e. V. Strukturierte Dosierung bzw. Gebrauchsanweisung (MedicationRequest.dosageInstruction) Später umsetzen

Aufgrund von offenen prozessualen Fragestellungen bei der Umsetzung von strukturierten Dosieranweisungen wird in den E-Rezept-Profilen der Version 1.2.0 keine strukturierte Dosieranweisung bzw. Gebrauchsanweisung ermöglicht. Entsprechende Änderungen in der zur Kommentierung gestellten Version werden zurückgenommen. Eine Ermöglichung von strukturierten Dosieranweisungen wird in der nächsten Version des E-Rezepts nach Abstimmung mit allen Beteiligten angestrebt.

Für alle Werte der zugelassenen ValueSets muss zwingend eine deutsche Übersetzung bereit gestellt werden.