Dieses Szenario bietet die Möglichkeit in der Vergangenheit liegende Impfungen in den elektronischen Impfpass zu übertragen. Ziel dabei ist, eine möglichst vollständige Dokumentation aller erfolgten Impfungen zu erreichen. Das Nachtragen bzw. Übertragen kann u.a. in den folgenden Fällen notwendig sein:
- Übertrag aus dem Papierimpfass
- Nachtrag einer im Ausland erfolgten Impfung
- Nachtrag einer notfallmäßig erfolgten Impfung, bei der kein Impfpass vorlag
Besonderheit ist, dass bei einem Nachtrag nicht alle nach § 22 Infektionsschutzgesetz geforderten Informationen vorliegen (z.B. Charge) und, dass die verantwortliche Person (welche die Impfung ursprünglich durchgeführt bzw. verantwortet hat) an dieser Stelle nicht den Eintrag vornimmt und ggf. nicht bekannt ist.