Bisher erlaubt die elektronische Patientenakte (ePA) PatientInnen nicht, MIOs zu erstellen. Demnach können auch keine Elternnotizen im Vorfeld einer U-Untersuchung erstellt werden. Notizen können derzeit lediglich von der behandelnden Person erzeugt werden.
Wenn die ePA in der Zukunft allerdings auch MIO-Einträge von PatientInnen ermöglicht, sind die Daten folgendermaßen zu füllen: Author ist im Falle der Elternnotizen lediglich ein Freitext. Hier kann also freitextlich festgehalten werden, wer die Notiz verfasst hat. Das Subject sollte sich aus den vorherigen U-Heft Einträgen, also bspw. der U1, ergeben. Der Encounter sollte das Datum und den Code für die jeweilige U-Untersuchung enthalten (in den meisten Fällen vermutlich die nächste). Das Datum und die U-Untersuchungsnummer sollten der Person, die die Notiz verfasst, bekannt sein.
Die Startpiktogramme und Titelbilder von Mutterpass und U-Heft können kostenfrei verwendet werden.
Es ist wichtig, dass Sie Startpiktogramme und Titelbilder mit folgendem Copyright-Hinweis deklarieren:
Mutterpass: „Startpiktogramm und Titelbild Mutterpass: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“
U-Heft: „Startpiktogramm und Titelbild Kinderuntersuchungsheft: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“
Das Startpiktogramm darf in der Farbgebung verändert werden. Andere Änderungen an der Darstellung sind nur nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zulässig.
Eine Änderung am Titelbild von Mutterpass oder Kinderuntersuchungsheft ist nicht zulässig. Startpiktogramm und Titelbild müssen in Kombination verwendet werden.
Hier können Sie die Startpiktogramme und Titelbilder als ZIP-Ordner im SVG-Format herunterladen:
Die Hinweistexte der G-BA-Richtlinie stehen im Untersuchungsheft immer vor der jeweiligen U-Untersuchung und sollen den Eltern einen Überblick über die anstehenden Untersuchungen geben und ihnen dabei helfen, diese in den Kontext der aktuellen Entwicklungsschritte ihres Kindes einzuordnen. Dementsprechend empfehlen wir die Anzeige bei der Anwendergruppe der Eltern.
Hinweistexte können aber in der digitalen Version leicht abgeändert werden, sofern der Inhalt erhalten bleibt. Dies betrifft Formulierungen, die nur bei einer „Papierversion“ des U-Heftes Sinn ergeben, wie zum Beispiel der Verweis auf heraustrennbare Seiten.