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MIO-Einträge für den Impfpass sind verpflichtend zu signieren, wenn sie folgende Informationen enthalten:


MIO-Einträge mit Signaturerfordernis

Daten eintragen - sofern der Eintrag eine durchgeführte Impfung enthält

Daten nach- oder übertragen - sofern der Eintrag eine durchgeführte Impfung enthält

Info:

  • Bei Einträgen von durchgeführten Impfungen (entsprechend des §22 IfSG) muss eine Signatur gesetzt werden. Abhängig vom Anwendungsszenario erfolgt die Signatur durch die impfende Person oder durch die Person, die eine anderweitige Impfdokumentation in elektronische Form überführt (siehe Situationsbeschreibung in den Anwendungsszenarien).
  • In allen anderen Fällen (wenn ausschließlich impfrelevante Erkrankungen und/oder Immunreaktionen (Tests) dokumentiert werden) kann eine Signatur gesetzt werden.