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Anwendung 

Ähnlich wie der Arztbrief oder der krankenhäusliche Entlassbrief ist ein Überleitungsbogen für chronische Wunden eine Informationssammlung, die primär zwischen den diagnostizierenden, therapierenden und pflegenden Institutionen und Personen ausgetauscht wird. Diese Informationssammlung enthält alle relevanten Informationen zur Wundbeschreibung, zur Diagnostik, zur Therapie und zu patientenberichteten Informationen (Patient related Outcomes, PRO). Diese Informationen werden weitergeleitet, wenn ein Patient mit einer chronischen Wunde die Versorgungssituation wechselt. Zudem können die Informationen ausgetauscht werden, wenn sich der Patient gleichzeitig in mehreren Behandlungssituation befinden. Die Situation ist in der interdisziplinären Wundversorgung üblich, wenn Patienten gleichzeitig ambulant ärztlich und pflegerisch betreut werden. Ein Überleitungsbogen Chronisch Wunde kann einen Austausch relevanter Informationen in Echtzeit ermöglichen. <Diesen Absatz bitte prüfen, da hier das Versorgungsszenario nicht gewechselt wird und dieses Beispiel auch nicht analog zum Arztbrieef passt. Der Aztbrief ist ja eher eine asynchrone Kommunikationsform (ähnlich wie Email) >

Technologisch soll der Informationsaustausch mit dem Überleitungsbogen Chronische Wunde über die versichertengeführte elektronische Patientenakte der Gematik GmbH nach § 341 SGB V erfolgen. Als Inhalt dieser elektronischen Akte wird der Überleitungsbogen Chronische Wunde als assistiertes Medizinisches Informationsobjekt (MIO) in Zusammenarbeit zwischen der Forschungsgruppe Informatik im Gesundheitswesen (Hochschule Osnabrück) und der MIO42 GmbH (Kassenärtzlichen Bundesvereinigung) entwickelt. Diese Entwicklung erfolgt entlang der gesetzlichen Vorgaben (z.B. insbesondere §355 SGB V) und den geltenden Richtlinien der KBV. Die Anwendung des MIO Überleitungsbogen Chronische Wunde ist somit innerhalb Deutschlands vornehmlich über die versichertengeführte elektronische Patientenakte vorgesehen (analog zum Krankenhaus-Entlassbrief), jedoch soll eine direkte Übermittlung über KIM ebenfalls möglich sein. Als Übergabeinstrument ist das MIO Überleitungsbogen Chronische Wunde jedoch keine einrichtungsinterne, fortlaufende Dokumentation, sondern, ähnlich wie beim Arztbrief oder dem krankenhäuslichen Entlassbrief, ein Informationssammlung mit einem eindeutigen zeitlichen Bezug zum Wechsel des Versorgungsszenarios eines Patienten mit einer Wunde. Vorrangig erstellen (und empfangen) die diagnostizierenden, therapierenden und pflegenden Professionen (und ihre Instututionen) den Überleitungsbogen Chronische Wunde.

Daher enthält der Überleitungsbogen Chronische Wunde insbesondere die medizinischen Informationen (Diagnose und Therapie) für eine einrichtungsübergreifende, fachübergreifende und sektorenübergreifende Nutzung in der Wundversorgung nach § 341 Absatz 2 Nummer 1 SGB V sowie Informationen zur pflegerischen Versorgung des Versicherten nach § 341 Absatz 2 Nummer 10. Dies schließt jedoch die Nutzung des Überleitungsbogens Chronische Wunde in weiteren relevanten Versorgungsszenarien, wie der Heilmittelerbringung, nicht aus. Zudem sollen Gesundheitsdaten, wie patientenberichtete Informationen nach § 341 Absatz 2 Nummer 6 SGB V, Verordnungsdaten und Dispensierinformationen nach § 341 Absatz 2 Nummer 11 SGB V, Daten des Versicherten aus digitalen Gesundheitsanwendungen nach § 341 Absatz 2 Nummer 9 SGB V von den berechtigten Leistungserbringern in das MIO als Teil der elektronischen Patientenakte eingestellt werden. <Diesen Absatz habe ich (Jens Hüsers )entsprechend der Kommentare von Kerstin Bieler angepasst. All diese Informationen sind Teil des MIO ÜCW und ich bin der Meinung, wir sollten es hier explizit auflisten, damit wir auch das Anwendungsfeld abgesteckt haben. Dennoch bitte diesen Abschnitt prüfen/kommentieren Mareike Przysucha Dr. Georg Schulte Uta Ripperger > Was die technischen Zugriffskonzepte, wie die Möglichkeiten der Berechtigungsvergabe für die das MIO innerhalb der elektronischen Patientenakte betrifft, so werden diese, wie bei allen MIOs, durch die gematik GmbH festgelegt.

Das MIO Überleitungsbogen Chronische Wunde kann in der ePA mehrfach vorkommen, wenn mehrere Wechsel zwischen Behandlungssettings stattfinden und / oder mehrere chronische Wunden vorhanden sind. Aktualisierungen und Versionierungen werden mit der Weiterentwicklung der Wissenslage im Fachgebiet chronische Wunde regelmäßig notwendig werden. 

<Ich (Jens Hüsers ) würde den letzten Satz rausnehmen. In diesem Abschnitt geht es um die Anwendung und weniger um die Weiterentwicklung.>

 Anwendergruppen

Für die Nutzung des Überleitungsbogens Chronische Wunde wurden die folgenden Anwendergruppen identifiziert:

  • Schreibender und lesender Zugriff:
    • Ärzte (niedergelassen, angestellt, krankenhäuslich)
    • Pflegerische Wundexperten <auch hier sind die Wundexperten ja schon unter Pflegefachkräfte abgedeckt, daher vielleicht rausnehmen?>
    • Pflegefachkräfte (Gesundheits- und Krankenpflege) 
    • Stationsärzt:innen
    • Haus- und Fachärzt:innen z. B. für Chirurgie, Phlebologie, Diabetologie etc. 
    • Pflegerische Wundexpert:innen
    • Pflegende allgemein 
    • <ich Jens Hüsers würde hier die Anwendergruppen gar nicht so granular definieren)
  • Lesender Zugriff:
    • Patient:innen
    • An-und Zugehörige
    • Gesetzliche Vertreter:innen, bevollmächtigte Personen
    • Personen aus dem Case Management / Sozialdienst
    • Weiterbehandelnde Ärzt:innen
    • Weiterbehandelnde Reha-Einrichtungen (ambulante / stationäre Rehabilitation)
    • Weiterbetreuende Pflege-Einrichtungen (ambulante / stationäre Pflege, Hospiz)
    • Weitere Personen aus anderen Gesundheitsberufen (z. B. Hebammen, Physiotherapie, Psychotherapie)



Stand: März 2023


REFERENZEN <Würde ich streichen. Die Gesetzte sind ja frei zugänglich und einfach aufzufinden>

  1. § 341 Elektronische Patientenakte  Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Accessed December 15, 2021 via: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__341.html
  2. § 352 Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen Fünftes Buch. Accessed December 15, 2021 via: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__339.html
  3. § 352 Verarbeitung von Daten in der elektronischen Patientenakte durch Leistungserbringer und andere zugriffsberechtigte Personen Sozialgesetzbuch Fünftes Buch. Accessed December 15, 2021 via: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__352.html