Die generellen Vorgaben der Anlage 2b BMV-Ä zur Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen gemäß § 33a SGB V erfordern eine Festlegung zu Inhalt und Form der Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen in elektronischer Form. Die Abbildung der Verordnungsdaten erfolgt mittels FHIR (Fast Healthcare Interoperability Resources). Die Vorgaben hierfür sind in der „Technischen Anlage zur elektronischen Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen (e16D)“ [KBV_ITA_VGEX_Technische_Anlage_EVDGA] enthalten. Das Dokument und die dazugehörigen FHIR-Ressourcen sind unter https://update.kbv.de/ita-update/DigitaleMuster/eVDGA/ und auf https://simplifier.net/evdga veröffentlicht.
Die elektronische Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen wird ein Bestandteil des Zertifizierungsverfahren „Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen“. Das Inkrafttreten der Vorgaben zur elektronischen Verordnung digitaler Gesundheitsanwendungen wird über den Anforderungskatalog nach § 73 Abs. 9 SGB V für Verordnung von DiGA [EXT_ITA_VGEX_Anforderungskatalog_VDGA] durch die Bundesmantelvertragspartner zu einem späteren Zeitpunkt vereinbart. Dabei wird gewährleistet, dass für die Softwarehersteller ein ausreichender Umsetzungszeitraum gegeben ist, um die gesetzliche Frist zur Einführung zu ermöglichen.
Die KBV hat für alle mit Hilfe von FHIR spezifizierten digitalen Vordrucke eine Reihe von Vorgaben erstellt, um eine formularübergreifend einheitliche Abbildung von identischen Informationen zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Erstellung der Vorgaben für die elektronische Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen wurden die formularübergreifenden FHIR-Profile angepasst, um eine neuere Version der KBV-Basis-Profile nutzen zu können. Die Aktualisierung des „Technischen Handbuchs digitale Muster“ [KBV_ITA_VGEX_Technisches_Handbuch_DiMus] erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Die dazugehörigen FHIR-Profile der Version 1.2.0_cc sind unter https://update.kbv.de/ita-update/DigitaleMuster/eVDGA/ und auf https://simplifier.net/evdga veröffentlicht.
Mit den Ressourcen für Profile, Kodesysteme (Code Systems) und Wertesätze (Value Sets) der eVDGA-Schnittstelle (eVDGA) in der Version 1.0.0_cc und der formularübergreifenden Schnittstelle (FOR) in der Version 1.2.0_cc erhalten Sie die Möglichkeit, die FHIR-Definitionen der Schnittstelle zu prüfen und Stellung zu nehmen.
Die FHIR-Spezifikation des Release R4 baut auf folgende Basisprofilen auf:
- deutsche Basisprofile von HL7 in der Version 1.4.0
- KBV-Basis-Profile in der Version 1.4.0
- KBV-FOR-Profile in der Version 1.2.0_cc
Die Profil-Ressourcen geben Auskunft darüber, mit welchen Anpassungen sowie Einschränkungen die einzelnen Datenelemente der Basisprofile zu verwenden sind. Die Kodesystem-Ressourcen werden verwendet, um die Existenz eines Kodesystems oder einer Kodesystemergänzung und ihrer Schlüsseleigenschaften zu deklarieren und zu beschreiben, sowie optional einen Teil oder den gesamten Inhalt zu definieren. Kodesysteme definieren, welche Kodes (Symbole und/oder Ausdrücke) existieren und wie sie verstanden werden. Wertesätze verknüpfen Kodesystem-Definitionen und ihre Verwendung in kodierten Elementen. Eine Wertesatz-Ressourceninstanz wählt einen Satz von Kodes aus, indem es in diesem Satz Kodes zusammenfasst, die aus einem oder mehreren Kodesystemen stammen und für die Verwendung in einem bestimmten Kontext vorgesehen sind und verwendet werden können.
Es werden gegenüber den Basisprofilen keine weiteren Erweiterungsressourcen (Extensions) definiert.
Im Rahmen dieser Kommentierung wurden unter dem Simplifier-Projekt https://simplifier.net/evdga alle benötigten KBV-Ressourcen (KBV-eVDGA in der Version 1.0.0_cc und KBV-FOR in der Version 1.2.0_cc) bereitgestellt.
