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In diesem Element kann unterschieden werden, ob es sich um eine Individualprophylaxe oder um eine zahnärztliche Untersuchung handelt.

Rationale: Vordruck 8 im Bundesmantelvertrag-Zahnärzte (BMV-Z) mit Stand vom 31. Januar 2020.

Die "Individualprophylaxe" betrifft Kinder und Jugendliche, die das 12. Lebensjahr vollendet haben und gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Die "zahnärztliche Untersuchung" gilt für Erwachsene, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Operationalisation: Die Art der Zahnvorsorgeuntersuchung ist aus den vorgegebenen Codes auszuwählen. 

Wert: Code [1- Individualprophylaxe; 2 - Zahnärztliche Untersuchung]