Unter dieser Rubrik finden Sie Fragen und Antworten die sich ausschließlich auf das MIO U-Heft beziehen.
Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).
Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.
Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).
Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).
Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:
Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
• Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
• Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)
Wenn Sie zukünftig über Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, empfehlen wir eine Anmeldung zu unserem MIO-Newsletter: https://mio.kbv.de/display/MIOATT/MIO-IT-News
In FHIR® ist eine Datumsangabe im deutschen Format (TT.MM.YYYY) nicht möglich. Daher muss unter Berücksichtigung der FHIR®-Spezifikation das dort definierte Format implementiert werden.
Die Anzeige eines MIO ist allerdings insofern unabhängig von der Spezifikation, als dass wir für die MIOs nicht festlegen, wie die Inhalte in einem anzeigenden System optisch dargestellt werden sollen.
Hinsichtlich des Datumformats empfehlen wir, bei der Anzeige des MIO die Datumsangabe im deutschen Format anzeigen zu lassen.
Die von uns verwendeten Codesysteme geben wir unter mio.kbv.de auf den jeweiligen Projektseiten an:
Die Definition der MIOs hat die Option zur semantischen und syntaktischen Interoperabilität geschaffen, um die Übernahme von Daten aus einem MIO in ein anderes MIO zu unterstützen. Eine entsprechende Funktionalität im jeweiligen IT-System (z.B. Krankenhausinformationssystem oder Praxisverwaltungssystem) ist ausdrücklich erwünscht.
Die KBV macht jedoch keine Vorgaben, wie die Inhalte und Funktionen letztendlich in den IT-Systemen umgesetzt werden. Die Darstellung der Inhalte obliegt den Herstellern.
Vor dem 01.01.2022: Es muss nur die aktuell "festgelegte" Version zur Anzeige in der elektronischen Patientenakte (ePA) vorbereitet werden. "Alte" Versionen eines MIO (mit dem Status "außer Kraft") müssen nicht umgesetzt werden.
Ab dem 01.01.2022: Alle Versionen eines MIO, die erst nach dem 01.01.2022 den Status "außer Kraft" erhalten, müssen trotzdem in der ePA zur Anzeige gebracht werden.
Nein, die KBV gibt keine Anforderungen hinsichtlich der Darstellung der MIOs im Frontend der Versicherten vor. Unter Umständen können sich dennoch Anforderungen aus den Spezifikationen der gematik ergeben. Dazu bitten wir Sie, sich an die gematik zu wenden.
Die KBV hat für die Darstellung der MIOs Umsetzungsempfehlungen (sogenannte "Operationalisierungshinweise") gesammelt und veröffentlicht. Diese finden Sie an den jeweiligen Elementen im Informationsmodell. Zudem empfiehlt sich bei der Umsetzung der Anzeige darauf zu achten, dass die dargestellten Informationen auch den Informationen im MIO entsprechen. So sollte beispielsweise bei einer Impfung gegen Tetanus auch zur Anzeige gebracht werden, dass es sich bei der Impfung um eine Tetanusimpfung und nicht um eine Hepatitis-A-Impfung handelt. Als Hilfestellung dafür haben wir Wiedergabenamen in den Wertelisten aufgenommen.
Eine Anzeige von Codes (z. B. ICD oder SNOMED CT®) ist für Versicherte aus unserer Sicht in den meisten Fällen nicht notwendig und sollte mit verlinkten Hintergrundinformationen erfolgen, um nicht zu Verständnisproblemen zu führen.
GitHub wird im Gegensatz dazu für die Veröffentlichung des MIO Viewers verwendet. Der MIO Viewer ist eine Beispiellösung für die Anzeige von MIOs. Der Viewer dient als Hilfestellung für EntwicklerInnen von Lösungen in den Primärsystemen oder Frontends der Versicherten. Mehr zum MIO Viewer finden Sie unter nachstehendem Link: MIO Viewer.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt Informationsseiten zum eImpfpass (Umsetzung des MIO Impfpass), eU-Heft (Umsetzung des MIO U-Heft) und zum eMutterpass (Umsetzung des MIO Mutterpass) zur Verfügung. Auf den entsprechenden Seiten finden Sie grundlegende Hinweise für VertragsärztInnen sowie Umsetzungsempfehlungen für HerstellerInnen von Praxisverwaltungssystemen. Die Seiten werden perspektivisch um weitere Verlinkungen für andere Sektoren ergänzt.
eImpfpass: https://www.kbv.de/html/e-impfpass.php
eU-Heft: https://www.kbv.de/html/e-u-heft.php
eMutterpass: https://www.kbv.de/html/e-mutterpass.php
Die Signatur / der Zeitstempel ist nicht Teil der FHIR®-Spezifikation und damit nicht Teil des FHIR®-Bundles.
Wenn eine Signatur eines MIO notwendig ist, erfolgt dies mittels der CAdES-Enveloping Signaturfunktionalität des Konnektors der Telematikinfrastruktur.
Das Verfahren zur Erstellung der Signatur wird im Dokument "Implementierungsleitfaden Primärsysteme - Elektronische Patientenakte (ePA)" (gemILF_PS_ePA) durch die gematik beschrieben.
Unsere MIO-Einträge mit Signaturerfordernis des MIO U-Heft finden Sie in unseren Operationalisierungshinweisen unter MIO-Einträge mit Signaturerfordernis. Die Umsetzung der Signatur ist zudem hier beschrieben: Signatur.
Im Kinderuntersuchungsheft sind zahlreiche Ankreuzfelder vorhanden. Die verschiedenen Ankreuzfelder des U-Hefts sind zum Teil als ValueSets dargestellt, wobei die Auswahl eines Wertes einem Boolean mit der Ausprägung True entspricht (äquivalent eines angekreuzten Kästchens).
Beispiel:
Untersuchung der Untersuchung von Thorax, Lunge und Atemwegen in der U3.
Bisher erlaubt die elektronische Patientenakte (ePA) PatientInnen nicht, MIOs zu erstellen. Demnach können auch keine Elternnotizen im Vorfeld einer U-Untersuchung erstellt werden. Notizen können derzeit lediglich von der behandelnden Person erzeugt werden.
Wenn die ePA in der Zukunft allerdings auch MIO-Einträge von PatientInnen ermöglicht, sind die Daten folgendermaßen zu füllen: Author ist im Falle der Elternnotizen lediglich ein Freitext. Hier kann also freitextlich festgehalten werden, wer die Notiz verfasst hat. Das Subject sollte sich aus den vorherigen U-Heft Einträgen, also bspw. der U1, ergeben. Der Encounter sollte das Datum und den Code für die jeweilige U-Untersuchung enthalten (in den meisten Fällen vermutlich die nächste). Das Datum und die U-Untersuchungsnummer sollten der Person, die die Notiz verfasst, bekannt sein.
Das Kinderuntersuchungsheft enthält die Dokumentation der speziellen Früherkennungsuntersuchungen. So ist das Pulsoxymetriescreening sowohl der U1 als auch der U2 zugeordnet. Auf diese Weise ist unklar, ob man das jeweilige Untersuchungsergebnis über U1 oder U2 erreicht und es möglicherweise zu unnötigen Doppeluntersuchungen kommen kann, da nicht gleich sichtbar ist, ob eine Untersuchung durchgeführt wurde oder nicht. Im Papierdokument gibt es verschiedene Zeitpunkte an denen die Untersuchung durchgeführt werden kann bzw. zu denen sie nachgeholt werden kann - jedoch grundsätzlich ist sie nur ein mal durchzuführen.
Doppeluntersuchungen gilt es zu vermeiden. Dokumentiert ein Anwender eine spezielle Früherkennungsuntersuchung, sollte durch das System geprüft werden, ob hierfür bereits ein Eintrag vorliegt. Wenn bereits ein Befund vorhanden ist, sollte der Anwender darauf hingewiesen werden.
Die Startpiktogramme und Titelbilder von Mutterpass und U-Heft können kostenfrei verwendet werden.
Es ist wichtig, dass Sie Startpiktogramme und Titelbilder mit folgendem Copyright-Hinweis deklarieren:
Mutterpass: „Startpiktogramm und Titelbild Mutterpass: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“
U-Heft: „Startpiktogramm und Titelbild Kinderuntersuchungsheft: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“
Das Startpiktogramm darf in der Farbgebung verändert werden. Andere Änderungen an der Darstellung sind nur nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zulässig.
Eine Änderung am Titelbild von Mutterpass oder Kinderuntersuchungsheft ist nicht zulässig. Startpiktogramm und Titelbild müssen in Kombination verwendet werden.
Hier können Sie die Startpiktogramme und Titelbilder als ZIP-Ordner im SVG-Format herunterladen:
Die Hinweistexte der G-BA-Richtlinie stehen im Untersuchungsheft immer vor der jeweiligen U-Untersuchung und sollen den Eltern einen Überblick über die anstehenden Untersuchungen geben und ihnen dabei helfen, diese in den Kontext der aktuellen Entwicklungsschritte ihres Kindes einzuordnen. Dementsprechend empfehlen wir die Anzeige bei der Anwendergruppe der Eltern.
Hinweistexte können aber in der digitalen Version leicht abgeändert werden, sofern der Inhalt erhalten bleibt. Dies betrifft Formulierungen, die nur bei einer „Papierversion“ des U-Heftes Sinn ergeben, wie zum Beispiel der Verweis auf heraustrennbare Seiten.