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Unter dieser Rubrik finden Sie Fragen und Antworten die sich ausschließlich auf das MIO Mutterpass beziehen.

Aus mio42 GmbH Perspektive: Aktuell nein (Stand Juli 2024).

Erläuterung: Auf der Webseite der mio42 GmbH befinden sich Spezifikationen in festgelegter Form (sog. Start-MIOs) für den Impfpass, das Zahnärztliche Bonusheft, den Mutterpass und das U-Heft. Diese Spezifikationen sind „final“, wobei zukünftige Versionierungen nicht ausgeschlossen sind, zum Beispiel aufgrund technischem (z.B. Spezifikationssprache XML, FHIR® bedarf einer Aktualisierung) oder inhaltlichem (z.B. neue Impfstoffe oder neue Krankheiten müssen unterstützt werden) Änderungsbedarf.

Eine Einordnung in die ePA-Roadmap oder eine Verpflichtung für IT-Systeme (Krankenkassen und/oder Primärsysteme) ist aktuell nicht gegeben. Durch das DigiG wurde in § 342 Abs. 2c SGB V aufgenommen, dass die Start-MIOs durch die Krankenkassen in der ePA unterstützt werden müssen, sobald die Primärsysteme diese elektronisch verarbeiten können. Diesen Zeitpunkt kann das BMG über eine Rechtsverordnung (§ 342 Abs. 2c SGB V) festlegen. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. (Stand Juli 2024).

Aus mio42 GmbH Perspektive ist eine Umsetzung durch die verschiedenen Softwaresysteme (wie Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme etc.) aktuell nicht gegeben (Stand Juli 2024).

Darüber hinaus möchte die mio42 GmbH darauf hinweisen, dass sinnvollerweise noch weitere Rahmenbedingungen geschaffen werden sollten, um auf ein digitales Start-MIO umzusteigen. Beispielsweise sollten folgende Punkte geklärt werden:


  • Erfüllungsmöglichkeit von Nachweispflichten (z.B. Masernimpfung als Voraussetzung für die Schule)
    • Verhältnis zu bestehenden Papier-Dokumentationen (im Sinne: Soll eine Transformation der bestehenden Papierpässe stattfinden und wenn ja, wie/durch wen?)
    • Haben alle Prozessbeteiligten einen Zugang zur TI/ePA? (z.B. Betriebsärzte, Impfzentren, Gesundheitsämter)


Wenn Sie zukünftig über Änderungen auf dem Laufenden gehalten werden möchten, empfehlen wir eine Anmeldung zu unserem MIO-Newsletter: https://mio.kbv.de/display/MIOATT/MIO-IT-News

In FHIR® ist eine Datumsangabe im deutschen Format (TT.MM.YYYY) nicht möglich. Daher muss unter Berücksichtigung der FHIR®-Spezifikation das dort definierte Format implementiert werden.

Die Anzeige eines MIO ist allerdings insofern unabhängig von der Spezifikation, als dass wir für die MIOs nicht festlegen, wie die Inhalte in einem anzeigenden System optisch dargestellt werden sollen.

Hinsichtlich des Datumformats empfehlen wir, bei der Anzeige des MIO die Datumsangabe im deutschen Format anzeigen zu lassen.

Die URL in den FHIR®-Profilen würde immer auf die aktuellste Version des Profils verweisen. Dies ist nicht korrekt, wenn man eine ältere Version eines Profils öffnen möchte. Aus diesem Grund wird man zur Startseite des Projekts weitergeleitet. Von dort aus kann jede Version des MIO als Package geöffnet werden und so das gesuchte Profil in der richtigen Version angezeigt werden.

Die Definition der MIOs hat die Option zur semantischen und syntaktischen Interoperabilität geschaffen, um die Übernahme von Daten aus einem MIO in ein anderes MIO zu unterstützen. Eine entsprechende Funktionalität im jeweiligen IT-System (z.B. Krankenhausinformationssystem oder Praxisverwaltungssystem) ist ausdrücklich erwünscht. 

Die KBV macht jedoch keine Vorgaben, wie die Inhalte und Funktionen letztendlich in den IT-Systemen umgesetzt werden. Die Darstellung der Inhalte obliegt den Herstellern.

Vor dem 01.01.2022: Es muss nur die aktuell "festgelegte" Version zur Anzeige in der elektronischen Patientenakte (ePA) vorbereitet werden. "Alte" Versionen eines MIO (mit dem Status "außer Kraft") müssen nicht umgesetzt werden.

Ab dem 01.01.2022: Alle Versionen eines MIO, die erst nach dem 01.01.2022 den Status "außer Kraft" erhalten, müssen trotzdem in der ePA zur Anzeige gebracht werden. 

Nein, die KBV gibt keine Anforderungen hinsichtlich der Darstellung der MIOs im Frontend der Versicherten vor. Unter Umständen können sich dennoch Anforderungen aus den Spezifikationen der gematik ergeben. Dazu bitten wir Sie, sich an die gematik zu wenden.

Die KBV hat für die Darstellung der MIOs Umsetzungsempfehlungen (sogenannte "Operationalisierungshinweise") gesammelt und veröffentlicht. Diese finden Sie an den jeweiligen Elementen im Informationsmodell. Zudem empfiehlt sich bei der Umsetzung der Anzeige darauf zu achten, dass die dargestellten Informationen auch den Informationen im MIO entsprechen. So sollte beispielsweise bei einer Impfung gegen Tetanus auch zur Anzeige gebracht werden, dass es sich bei der Impfung um eine Tetanusimpfung und nicht um eine Hepatitis-A-Impfung handelt. Als Hilfestellung dafür haben wir Wiedergabenamen in den Wertelisten aufgenommen.

Eine Anzeige von Codes (z. B. ICD oder SNOMED CT®) ist für Versicherte aus unserer Sicht in den meisten Fällen nicht notwendig und sollte mit verlinkten Hintergrundinformationen erfolgen, um nicht zu Verständnisproblemen zu führen.

Die beiden Plattformen GitHub und Simplifier werden von uns für verschiedene Bereiche genutzt. Die MIO-Spezifikation wird auf Simplifier veröffentlicht, da diese Plattform der native Veröffentlichungsbereich für FHIR®-Spezifikationen ist.

GitHub wird im Gegensatz dazu für die Veröffentlichung des MIO Viewers verwendet. Der MIO Viewer ist eine Beispiellösung für die Anzeige von MIOs. Der Viewer dient als Hilfestellung für EntwicklerInnen von Lösungen in den Primärsystemen oder Frontends der Versicherten. Mehr zum MIO Viewer finden Sie unter nachstehendem Link: MIO Viewer.
Die Beispieldateien des MIO Viewers wurden von uns nicht auf semantische, syntaktische und medizinische Korrektheit geprüft. Es handelt sich dabei lediglich um Beispiele, um den MIO Viewer genauer zu testen.
Im Falle der Nutzung von SNOMED CT®-Codes durch IT-Systeme beziehungsweise Einrichtungen im Gesundheitswesen und PatientInnen, wird eine Lizenz benötigt. Diese wird derzeit als nationale Lizenz vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verwaltet (https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Terminologien/SNOMED-CT/_node.html).
Die Profile in einem Simplifier-Projekt eines MIO werden nur aktualisiert, wenn eine Fortschreibung des MIO durchgeführt wird. Die Beispiele auf Simplifier können bei etwaigen Fehlern laufend aktualisiert werden.
Auf GitHub sind alle Beispieldateien hochgeladen, die bei der Entwicklung des MIO Viewers zum Testen verwendet wurden. Da auch getestet wird, ob bei falschen Beispieldateien Fehlermeldungen ausgegeben werden, entsprechen manche Beispiele auf GitHub absichtlich nicht unseren Spezifikationen. Für inhaltlich und technisch korrekte Beispieldateien, nutzen Sie bitte die Beispieldateien, die auf Simplifier veröffentlicht und auf mio.kbv.de in dem Bereich des jeweiligen MIO unter "Erläuternde Informationen" auf der Seite "FHIR®-Beispiele" referenziert sind.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt Informationsseiten zum eImpfpass (Umsetzung des MIO Impfpass), eU-Heft (Umsetzung des MIO U-Heft) und zum eMutterpass (Umsetzung des MIO Mutterpass) zur Verfügung. Auf den entsprechenden Seiten finden Sie grundlegende Hinweise für VertragsärztInnen sowie Umsetzungsempfehlungen für HerstellerInnen von Praxisverwaltungssystemen. Die Seiten werden perspektivisch um weitere Verlinkungen für andere Sektoren ergänzt.

eImpfpass: https://www.kbv.de/html/e-impfpass.php

eU-Heft: https://www.kbv.de/html/e-u-heft.php

eMutterpass: https://www.kbv.de/html/e-mutterpass.php  

Die Signatur / der Zeitstempel ist nicht Teil der FHIR®-Spezifikation und damit nicht Teil des FHIR®-Bundles.
Wenn eine Signatur eines MIO notwendig ist, erfolgt dies mittels der CAdES-Enveloping Signaturfunktionalität des Konnektors der Telematikinfrastruktur. 

Das Verfahren zur Erstellung der Signatur wird im Dokument "Implementierungsleitfaden Primärsysteme - Elektronische Patientenakte (ePA)" (gemILF_PS_ePA) durch die gematik beschrieben.

Unsere MIO-Einträge mit Signaturerfordernis des MIO Mutterpass finden Sie in unseren Operationalisierungshinweisen unter MIO-Einträge mit Signaturerfordernis. Die Umsetzung der Signatur ist zudem hier beschrieben: Signatur

In einer ClinicalImpession kann eine andere ClinicalImpession nur als "previous assessment" referenziert werden. Dies ist hier unzutreffend, da die Informationen zum Kind nicht vor der Geburt erhoben werden. Aus diesem Grund wird die ClinicalImpression_Birth_Examination_Child_Information nicht in ClinicalImpression_Birth_Examination_Delivery_Information referenziert.

Die Startpiktogramme und Titelbilder von Mutterpass und U-Heft können kostenfrei verwendet werden.

Es ist wichtig, dass Sie Startpiktogramme und Titelbilder mit folgendem Copyright-Hinweis deklarieren:

Mutterpass: „Startpiktogramm und Titelbild Mutterpass: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“

U-Heft: „Startpiktogramm und Titelbild Kinderuntersuchungsheft: Copyright Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)“

Das Startpiktogramm darf in der Farbgebung verändert werden. Andere Änderungen an der Darstellung sind nur nach Rücksprache mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss zulässig.

Eine Änderung am Titelbild von Mutterpass oder Kinderuntersuchungsheft ist nicht zulässig. Startpiktogramm und Titelbild müssen in Kombination verwendet werden.


Hier können Sie die Startpiktogramme und Titelbilder als ZIP-Ordner im SVG-Format herunterladen: 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stellt eine Informationsseite zum eMutterpass zur Verfügung. Auf den entsprechenden Seiten finden Sie grundlegende Hinweise für VertragsärztInnen sowie Umsetzungsempfehlungen für HerstellerInnen von Praxisverwaltungssystemen. Die Seiten werden perspektivisch um weitere Verlinkungen für andere Sektoren ergänzt.
An dieser Stelle ist eine Extension für Freitext vorhanden, da nicht nur ein Datum sondern auch z.B. die SSW angegeben werden kann.

Ein einzelner Eintrag im Mutterpass entspricht der Dokumentation von Ergebnissen der während der Schwangerschaft und nach der Entbindung durchgeführten Vorsorgeuntersuchungen. Die einzelnen Einträge können unterschiedliche Informationen enthalten, abhängig von den jeweils stattgefundenen Vorsorgeuntersuchungen.

Es können beliebig viele einzelne Einträge erzeugt werden, welche jeweils einzeln als Bundle in die elektronischen Patientenakte (ePA) der versicherten Person hochgeladen und sichtbar gemacht werden. Auch stattgefundene und ggf. nicht festgehaltene Untersuchungsergebnisse können nachträglich dokumentiert und in die ePA als einzelne Einträge hochgeladen und sichtbar gemacht werden.

Der digitale Mutterpass setzt sich somit aus der Summe aller einzeln in die ePA hochgeladenen Einträge zusammen und wird dann als Gesamtdokument im jeweiligen IT-System zur Ansicht gebracht.

Für jedes Bundle gibt es ein Erstellungsdatum und eine Version. In der ePA werden alle hochgeladenen Bundles (XML-Dateien) zu dieser Schwangerschaft in einem Ordner gespeichert, sodass sie dieser Schwangerschaft zugeordnet werden können. Die Gesamtheit der Bundles ergibt sozusagen das MIO Mutterpass der entsprechenden Schwangerschaft. Es können nur Bundles hochgeladen werden. Das Hochladen einzelner Profile (z.B. Observations) ist nicht vorgesehen.

Das MIO Mutterpass stellt die Inhalte der Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien in digitalisierter Form dar. HerstellerInnen können weitere Dokumentationsmöglichkeiten anbieten, jedoch sind diese dann kein Teil des MIO Mutterpass.

Teil des MIO Mutterpass sind lediglich die Inhalte/Felder, welche in der entsprechenden FHIR®-Spezifikation enthalten sind.  

SoftwareherstellerInnen müssen den inhaltlich-fachlichen Unterschied nicht erkennen können. Alle Bundles – alle XML-Dateien – haben ein Erstellungsdatum und eine Version. Über das Datum kann erkannt werden, welche Dateien wann erstellt wurden. So können z.B. die erstellten Gravidogramme nach Erstellungsdatum angezeigt werden.

Des Weiteren gibt es beim Gravidogramm (KBV_PR_MIO_MR_ClinicalImpression_Pregnancy_Chart_Entry) beim identifier eine Extension, in der die Nummer des Eintrags angegeben werden soll. Die Software soll es ermöglichen, die Einträge automatisch durchzunummerieren und anhand der Nummerierung auch die Einträge in der richtigen Reihenfolge anzuzeigen. Dazu ist ein Operationalisierungshinweis unter https://mio.kbv.de/display/MP1X0/9.2.1+Nummer veröffentlicht.

In der elektronischen Patientenakte (ePA) gibt es aktuell keine Möglichkeit, ein PDF an ein bestehendes Dokument anzuhängen. Diese Funktionalität ist zu diesem Zeitpunkt nicht vorgesehen. In der ePA können PDF-Dokumente einzeln hochgeladen werden. Es findet keine Verknüpfung über Metadaten mit dem Mutterpass statt. 
Im MIO Mutterpass besteht die Möglichkeit, bei einer Mehrlingsschwangerschaft bestimmte Informationen (z.B. Herzaktion, Kindslage) mehrfach zu hinterlegen – quasi für jeden Fötus/jedes Kind. Um eine mögliche Unterscheidung der Föten/Kinder zu ermöglichen, ist bei den entsprechenden Elementen ein Freitextfeld („Identifikation“) hinterlegt, in dem bestimmte Identifikationsmerkmale zu dem jeweiligen Kind/Fötus angegeben werden können.
Die Möglichkeit der Angabe einer unspezifischen Laboruntersuchung ist für die Fälle gedacht, wenn nach Notwendigkeit und gemäß Mutterschafts-Richtlinien eine (oder mehrere) Laboruntersuchungen durchgeführt werden, die über die explizit in Anlage 3 aufgeführten Untersuchungen hinausgehen. In diesem Fall kann der/die AnwenderIn den Code „Laboruntersuchung (unspezifisch)“ aus der Auswahlliste wählen und in dem Freitextfeld „Angaben zu ggfs. weiteren/ergänzenden serologischen Untersuchungen“ beispielsweise die Laboruntersuchung bzw. den untersuchten Wert benennen und das Ergebnis dokumentieren.
Die Beratungspunkte zu Ernährung, Medikamente und Genussmittel bzw. zu Tätigkeit/Beruf, Sport und Reisen sind gebündelt dargestellt mit jeweils nur einem „Ankreuzfeld“, da es in der Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien explizit so vorgesehen ist. Obwohl die Darstellung des MIO Mutterpass den HerstellerInnen obliegt, empfehlen wir stark, die Darstellung an die Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien auszurichten (https://mio.kbv.de/pages/viewpage.action?pageId=146540349). Somit wäre es auch ratsam, diese Punkte so gebündelt zu belassen.
Ein MIO existiert nicht einfach als "ein MIO-Dokument" zum digitalen Mutterpass, vielmehr ergibt sich dieser aus der Gesamtheit der unterschiedlichen Bundles/XML-Dateien. Wie diese Informationen im Primärsystem angezeigt werden, können HerstellerInnen selbst festlegen. Bei der Anzeige sollten aber alle einzelnen Bundles kumuliert dargestellt werden und nicht jedes Bundle für sich. Zusätzlich wird dringend empfohlen, die Anzeige optisch an die Anlage 3 zu den Mutterschafts-Richtlinien auszurichten.
Die Angabe "Gravida" in der Anamnese umfasst auch die aktuelle Schwangerschaft, sodass diese Zahl auch bei der Anzahl der Schwangerschaften in der Epikrise übernommen werden kann. Die Angabe "Para" in der Anamnese umfasst alle bisherigen Geburten und da die Schwangerschaft noch besteht, wird die zukünftige Geburt aus dieser laufenden Schwangerschaft dort noch nicht mitgezählt. In der Anamnese kann es also beispielsweise heißen: Gravida: 3, Para: 2. In der Epikrise wird dann die aktuelle Geburt mitgezählt, sodass es dann hieße: Anzahl Schwangerschaften: 3, Anzahl Geburten: 3 (=Para+1).
Das MIO Mutterpass soll ab dem 01.01.2022 nutzbar sein. Die möglicherweise bereits in einem Papiermutterpass eingetragenen Daten können von der behandelnden Person in das MIO Mutterpass eingetragen werden.
Die Observation referenziert als subject die Mutter, daher wird der Fötus als "Körperstelle" der Mutter interpretiert. Die Angaben beziehen sich inhaltlich auf den Fötus/ das Kind.

Die Werte, die im MIO Mutterpass erfasst werden können, entsprechen den Feldern im Papierdokument (Anlage 3 der Mutterschafts-Richtlinien des G-BA).

Die Untersuchungsergebnisse zu FS, SSL und BPD können im FHIR®-Profil https://fhir.kbv.de/StructureDefinition/KBV_PR_MIO_MR_Observation_Biometrics_I dokumentiert werden. Für die Differenzierung der drei Untersuchungen können im code-Element verschiedene SNOMED CT®-Codes aus einem ValueSet ausgewählt werden.

Im Element KBV_PR_MIO_MR_Observation_Biometrics_I.value[x]:valueQuantity.value kann der Messwert gespeichert werden. Dieser liegt bei einer Quantity in FHIR® immer als "decimal" vor. Im Element KBV_PR_MIO_MR_Observation_Biometrics_I.value[x]:valueQuantity.unit haben wir als "fixed value" für die Messeinheit "mm" vorgegeben.

Gemäß der FHIR®-Spezifikation besteht die Möglichkeit, insgesamt drei reguläre und beliebig viele weitere Ultraschalluntersuchungen zu dokumentieren. Es handelt sich bei keinem dieser Felder um Pflichtfelder. Es kann demnach beispielsweise auch nur eine Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft dokumentiert werden.

Eine Validierung des Inhalts der MIO-Instanz von Seiten der ePA wird nicht durchgeführt. Dies ist dadurch begründet, dass die MIO-Instanz verschlüsselt in die ePA geladen wird und die ePA somit keine Möglichkeit hat, die Inhalte zu validieren. Die ePA validiert lediglich die Metadaten des Uploads. Deshalb sollte eine Validierung der erstellten MIO-Instanz vor dem Upload in die ePA vorgenommen werden. Detaillierte Informationen zur Validierung in FHIR® finden sie auf der folgenden Seite: https://www.hl7.org/fhir/validation.html


Die Validierung von FHIR®-Instanzen bereits während des Entwicklungsprozesses ist unabhängig davon dringlich zu empfehlen. Auch hier helfen die oben verlinkten Informationen.