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Elektronischer Medikationsplan und AMTS-relevante Zusatzinformationen für den digital gestützten Medikationsprozess in der ePA

Der digital gestützte Medikationsprozess (dgMP) wird der erste Anwendungsfall in der ePA für alle sein. Ziel ist es, mehr Transparenz über die Medikation der Versicherten zu schaffen und eine möglichst vollständige und zentrale Dokumentation medikationsbezogener Daten zu ermöglichen. Damit soll die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) gestärkt werden.

Zentraler Bestandteil des dgMP sind die elektronische Medikationsliste (eML) und der elektronische Medikationsplan (eMP) inklusive der AMTS-relevanten Zusatzinformationen (AMTS-rZI).

MIO-eMP und AMTS-rZI (Platzhalter)

MIO-Relevanz

Bislang wird der elektronische Medikationsplan (eMP) auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und kann durch Einlesen der Karte im Primärsystem der Ärzt:innen und Apotheker:innen eingesehen und bearbeitet werden. Für Patient:innen wird der elektronische Medikationsplan in Form eines bundeseinheitlichen Medikationsplans (BMP) ausgedruckt. 

Mit dem digital gestützten Medikationsprozess werden Medikationspläne zentral in der ePA verfügbar sein. Leistungserbringende und die Versicherten selbst greifen bei entsprechender Zugriffsberechtigung immer auf die aktuellsten Medikationsdaten und die aktuellste Version des Medikationsplans zu. Probleme, die mit dem papiergebundenen BMP einhergingen, wie handschriftliche Ergänzungen, Verlegen oder Vergessen und die Existenz mehrerer BMPs können durch  die zentrale Speicherung in der ePA gelöst werden. Der eMP kann zukünftig kollaborativ gepflegt werden und bietet durch seine Strukturierung eine bessere Übernahme und Nachnutzung der der Medikationsdaten in den Primärsystemen sowie im FdV (Frontend des Versicherten).  

Übersicht (Haken) 

Entwicklung
Kommentierung

29.03.2024 - 26.04.2024

Weitere Informationen: Kommentierungsergebnisse 
Benehmensherstellung15.07.2024 - 26.07.2024 Übersicht Ergebnisse der Stellungnahme: Stellungnahmeergebnisse 
Umsetzung
FestlegungAugust 2024Die Festlegung finden Sie hier: Verbindliche Vorgaben
GültigkeitsbeginnXX